ganz am Anfang die ersten 1/2 Sekunden
Und danach durchgehend durch den gesamten Song.
Soll er das mit eigenen Mitteln in respektvollem Maße nachspielen. Tun wir ja mehr oder minder alle.
Oder erhebt jemand das Urheberrecht auf "Bum-Tschak-Bum-Bum-Tschak"?
Beim Sampling geht es ja nicht um die Werkqualität im Sinne eines Komponisten-Urheberrechts, sondern um die 1:1-Kopie eines Teils der fertigen Produktion, also darum, ob ein Tonträgerhersteller/Produzent darüber bestimmen darf, ob ggf. sein fertig produziertes, konkretes "Bum-Tschak-Bum-Bum-Tschak" einfach von seinem Tonträger auf einen anderen kopiert wird.
Der BGH hat bisher die analog einschlägige Norm so ausgelegt, dass man fremde Produktionsschnipsel (Samples) dann kunstfreiheitsmäßg geschützt ohne Erlaubnis benutzen darf, wenn man sie nicht auch selbst ohne weiteres nachproduzieren kann.
Das BVerfG hat aber jetzt gesagt, dass diese Auslegung der Kunstfreiheit nicht vollends gerecht wird, weil Original-Samples stilprägend für Hip-Hop seien etc..
Der BGH muss das also mit einer dies beachtenden, grundrechtskonformen Auslegung noch einmal neu entscheiden. Dabei stellt sich dann die Frage, ob andere Grenzen der Voraussetzungen so einer freien Benutzung bei dem Song, der das Sample benutzt, eingehalten werden. Er darf seine Entscheidung lediglich nicht mehr nur darauf stützen, dass das Sample auch problemlos nachproduziert werden kann. Es wird also recht interessant sein, mit welcher sonstigen Begründung das Ganze in diesem konkreten Fall am Ende als legitim oder dennoch nicht legitim erachtet wird, das Ergebnis ist offen.
Legitim agierende, sample-benutzende Hiphop-Leute (und auch aus anderen Genres) holen sich bislang die Erlaubnis des Originalproduzenten ein ("clearing"), zahlen ggf. Lizenzgebühren. Dass dieser aber auch schlicht verbieten kann, das Sample zu benutzen, ist jetzt eben im Gespräch.
Wenn jemand genau mein berühmtes, rauschiges, knisterndes, laienhaft produziertes "Bum-Tschak-Bum-Bum-Tschak" benutzen wollte (was keiner will), wäre ich jedenfalls froh darüber, da ein Wort mitreden zu dürfen. Dabei würde sich mir auch die Frage stellen, ob ich von dem Produzenten/Interpreten, der es benutzt, gern eine wertschätzende Honorierung meiner Arbeit hätte, oder eben nicht. Bei Moses und Sabrina würde ich z.B. vielleicht eher ein Auge zudrücken wollen, als bei Störkraft. Diese Entscheidungsfreiheit sollte mir bleiben, finde ich. Da dies hoffentlich abstrakt nachvollziehbar ist, wird sich die grundrechtskonforme Neuentscheidung hoffentlich auch damit befassen.
Mein Lieblingskolumnist Jens Balzer von der Berliner Zeitung, hat's mal wieder treffend formuliert...
http://www.berliner-zeitung.de/kultur/re…erfolg-24148328
Interessant, da scheint es ja doch einen Netzjournalisten zu geben, der weitgehend gerafft hat, worum es geht.
Kraftwerk habe schon 30 Jahre keine relevante Musik mehr produziert, Pelham noch nie, das gefällt mir.
Die Vorhersage, dass mangels künstlerischen Werts der "Sabrina-Setlur-Schmonzette"
die neue BGH-Entscheidung zwangsläufig gegen Pellham ergehen müsse, ist natürlich etwas gewagt, aber den Verfahrensstand samt Erheblichkeit sonstiger Erwägungen (abseits der Nachproduzierbarkeit) bringt der Artikel gut auf den Punkt.