Beiträge von pbu

    Es ist ja auch (noch) nicht so, dass Pellham sich erfolgreich gegen Kraftwerk durchsetzen konnte, sondern erst mal gegen die Freie und Hansestadt Hamburg und den Bund.
    Dass im zugrundeliegenden Rechtsstreit mehr oder weniger auf beiden Seiten nicht gerade Sympathieträger disputieren, ist ja eher Zufall.
    Jegliche Bastelkunst ist bestimmt nicht anerkennenswert; der BGH hat ja jetzt die schwierige Aufgabe, die Grenzen neu zu erörtern.


    Edit: Wer kann denn hier mal einen originellen Hip-Hop-Song, der Samples benutzt, zur Veranaschaulichung präsentieren?
    (Ich kenn' mich da zu wenig aus, erinnere mich nur dunkel an z.B. manches verdancefloorte Jazzzeug, das hier nicht so richtig passt.)

    Hardware? Fehlanzeige, Hammu.
    Bei der Gelegenheit möchte ich auch mal anmerken, dass mir nicht gefällt, wie auf den Abbildungen beim Musicstore dem Unbedarften suggeriert wird, dass da vielleicht auch Hardware, Snare, Becken, etc. im Lieferumfang sind. Felle (die Rede ist von "Remo", ich nehme also mal an "Remo UK") sind doch sowieso persönliche Geschmacksache im "Fortgeschrittenen/Profi-Bereich".


    Vielleicht ist es sogar gut, aber ... wenn ich knapp 800 EUR für ein 4-Piece-Shellset ohne alles ausgeben würde, würde da tatsächlich eher nicht "Fame" draufstehen.

    ganz am Anfang die ersten 1/2 Sekunden


    Und danach durchgehend durch den gesamten Song.


    Soll er das mit eigenen Mitteln in respektvollem Maße nachspielen. Tun wir ja mehr oder minder alle.
    Oder erhebt jemand das Urheberrecht auf "Bum-Tschak-Bum-Bum-Tschak"?


    Beim Sampling geht es ja nicht um die Werkqualität im Sinne eines Komponisten-Urheberrechts, sondern um die 1:1-Kopie eines Teils der fertigen Produktion, also darum, ob ein Tonträgerhersteller/Produzent darüber bestimmen darf, ob ggf. sein fertig produziertes, konkretes "Bum-Tschak-Bum-Bum-Tschak" einfach von seinem Tonträger auf einen anderen kopiert wird.


    Der BGH hat bisher die analog einschlägige Norm so ausgelegt, dass man fremde Produktionsschnipsel (Samples) dann kunstfreiheitsmäßg geschützt ohne Erlaubnis benutzen darf, wenn man sie nicht auch selbst ohne weiteres nachproduzieren kann.
    Das BVerfG hat aber jetzt gesagt, dass diese Auslegung der Kunstfreiheit nicht vollends gerecht wird, weil Original-Samples stilprägend für Hip-Hop seien etc..
    Der BGH muss das also mit einer dies beachtenden, grundrechtskonformen Auslegung noch einmal neu entscheiden. Dabei stellt sich dann die Frage, ob andere Grenzen der Voraussetzungen so einer freien Benutzung bei dem Song, der das Sample benutzt, eingehalten werden. Er darf seine Entscheidung lediglich nicht mehr nur darauf stützen, dass das Sample auch problemlos nachproduziert werden kann. Es wird also recht interessant sein, mit welcher sonstigen Begründung das Ganze in diesem konkreten Fall am Ende als legitim oder dennoch nicht legitim erachtet wird, das Ergebnis ist offen.


    Legitim agierende, sample-benutzende Hiphop-Leute (und auch aus anderen Genres) holen sich bislang die Erlaubnis des Originalproduzenten ein ("clearing"), zahlen ggf. Lizenzgebühren. Dass dieser aber auch schlicht verbieten kann, das Sample zu benutzen, ist jetzt eben im Gespräch.
    Wenn jemand genau mein berühmtes, rauschiges, knisterndes, laienhaft produziertes "Bum-Tschak-Bum-Bum-Tschak" benutzen wollte (was keiner will), wäre ich jedenfalls froh darüber, da ein Wort mitreden zu dürfen. Dabei würde sich mir auch die Frage stellen, ob ich von dem Produzenten/Interpreten, der es benutzt, gern eine wertschätzende Honorierung meiner Arbeit hätte, oder eben nicht. Bei Moses und Sabrina würde ich z.B. vielleicht eher ein Auge zudrücken wollen, als bei Störkraft. Diese Entscheidungsfreiheit sollte mir bleiben, finde ich. Da dies hoffentlich abstrakt nachvollziehbar ist, wird sich die grundrechtskonforme Neuentscheidung hoffentlich auch damit befassen.


    Mein Lieblingskolumnist Jens Balzer von der Berliner Zeitung, hat's mal wieder treffend formuliert...
    http://www.berliner-zeitung.de/kultur/re…erfolg-24148328


    Interessant, da scheint es ja doch einen Netzjournalisten zu geben, der weitgehend gerafft hat, worum es geht.
    Kraftwerk habe schon 30 Jahre keine relevante Musik mehr produziert, Pelham noch nie, das gefällt mir. ^^ Die Vorhersage, dass mangels künstlerischen Werts der "Sabrina-Setlur-Schmonzette" :thumbup: die neue BGH-Entscheidung zwangsläufig gegen Pellham ergehen müsse, ist natürlich etwas gewagt, aber den Verfahrensstand samt Erheblichkeit sonstiger Erwägungen (abseits der Nachproduzierbarkeit) bringt der Artikel gut auf den Punkt.

    Zum Thema Länge: Ich kann mir nicht vorstellen, welchen Unterschied 6mm für einen Anfänger machen, dass man als solcher die Stöcke immer auf 6mm exakt identisch hält, dass die Länge entscheidender sein soll als die Gewichtung (Kopflastigkeit etc.).
    Man findet wohl nur mit viel Ausprobieren die persönlich perfekt passenden Sticks; ich würde übliche Schwierigkeiten, die jeder anfangs hat, nicht so unbeugsam auf die Sticks schieben.
    Das soll nicht heißen, dass die Frage nicht berechtigt ist, viele gute Tipps sind ja schon gekommen, viel Erfolg also bei der Problemlösung.

    So bisher der BGH. Das BVerfG hat's ja grad gekippt:
    "Das vom Bundesgerichtshof für die Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 UrhG auf Eingriffe in das Tonträgerherstellerrecht eingeführte zusätzliche Kriterium der fehlenden gleichwertigen Nachspielbarkeit der übernommenen Sequenz ist nicht geeignet, einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer ungehinderten künstlerischen Fortentwicklung und den Eigentumsinteressen der Tonträgerproduzenten herzustellen." Quelle

    Nein, damit ist wahrscheinlich* gemeint
    "Eine freie Benutzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen." Quelle


    *Genau weiß niemand, was der sprachbegabte Volontär meint, wahrscheinlich er selbst nicht.

    19 Jahre. Solange dauert es, bis Hiphop beim BVerfG ankommt, mal sehn, ob der EuGH mittanzt.
    Kennt jemand das US-Recht dazu?


    Zitat

    Unter Kollegen hätte es sich gehört, vorher anzurufen (Hütter)

    Klingt doch vernünftig?


    Zitat

    Ein fremder Beat dürfe, egal wie lang er ist, nur dann kopiert werden, wenn er nicht gleichwertig nachgespielt wird (BGH 2012)

    Hä? Danke, Zeit ...*


    Zum Glück gibt es schon den Volltext und eine offizielle Presseerklärung, die Presse selbst fasst ja immer so unglaublich nichtssagend zusammen :S


    *Die BGH-Entscheidung von 2012 gibt's hier.


    BTW:


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    („Annara Style“ - andere Version, nehm ich an, ich hör' mir das sicher nicht nochmal an, um das Sample zu finden :sleeping: )
    (Edit: Betroffen sind „Original Album Mix“ und „Original Radio Edit“, zurzeit Verbreitung untersagt)

    Es ist sicher unproblematisch, seine Beobachtung zu äußern, dass jemand scheinbar abgebaut hat.


    Wenn man dafür aber anlasslos vermutete Gründe wie Bequemlichkeit öffentlich anführt, und ohne konkrete Kenntnis eine Parallele zu anderen zieht, bei denen

    zuviel Drogen, Alk und Faulheit

    im Spiel waren, bleibt man damit der

    sachlichen Ebene

    selbst fern, was entsprechende Kommentare provozieren kann.
    Schließlich gibt es viele verschiedene denkbare Gründe für eine Leistungsminderung, daher sollte es nicht verwundern, wenn eine solche Meinung Mutmaßung als ungerecht empfunden wird.


    Dies kommt mir nicht aus Intoleranz, Selbstgefälligkeit oder Lust, jemanden "anzukacken" in den Sinn, sondern aus der Überlegung, worauf bestimmte Reaktionen zurückzuführen sind.

    Was ist denn ein TD20 Expanded?

    TD-20X (schwarz) ist der Nachfolger vom TD-20 (silber) mit ein paar Aufhübschungen.
    http://lib.roland.co.jp/suppor…s/14999477/TD-20X_e01.pdf


    Intern haben beide einen MIDI-Sequencer (man kann intern die Steuersignale "aufnehmen" und über das TD-20 oder ein anderes Hardware-/Software-MIDI-Instrument hörbar machen).
    Audio (Modulsounds) aufnehmen geht über die OUT-Buchsen (z.B. Master Out R/L oder Mono), die man mit (einem) Klinkenkabel(n) mit jedem Aufnahmegerät verbinden kann (einem MP3-Recorder, einem Computer, einem Bandgerät ...). An dem jeweiligen Aufnahmegerät muss die LINE IN-Buchse gefunden und über ein entsprechendes Kabel(paar) verbunden werden.


    Wenn dein PC ein über ein Audio-Interface verfügt, das solche Line-In-Eingänge hat, kannst du darüber mit entsprechender Software aufnehmen, in MP3 umwandeln, etc.
    Audio-Interfaces gibt es onboard oder extern, laienhaft bis professionell, billig bis teuer, Recording-Software ebenfalls.


    Die Fragestellung klingt nach der einfachsten Lösung. Die ist, das richtige Kabel zu finden (wahrscheinlich 2x 6,3mm Klinke mono auf 1x 3,5mm stereo), es in den Onboard-Line In des PCs zu stecken und z.B. in der vorhandenen Windows-Audiorecorder-Software auf "Start Recording" zu klicken.
    Oder das selbe Kabel in so ein kleines Aufnahmegerät stecken, damit aufnehmen und per USB in den Rechner kopieren.
    PC-Freak muss man dazu nicht sein.


    Das TD-20(X) könnte aber noch viel mehr, z.B. 8 Ausgänge separat über 8 Kabel in ein externes Audio-Interface einspielen und mit einer umfangreichen Produktions-Software aufnehmen und bearbeiten.


    Die Gegenfrage ist (wie so oft), was du vorhast.

    Von denen kenne ich nur den größeren Art und bin zumindest im Heim-Pegelbereich klanglich und rauschlich ganz zufrieden (ich benutze ihn inzwischen als Linemixer für Signale verschiedener Homeelektronik-Quellen). Summierung (Anschluss über links) funktioniert. Die RCA-Anschlüsse des Kleineren würden mich bei deiner Anwendung stören (Cinch auf Klinke ist erheblich robuster zu lösen als Klinke auf Cinch [Hebelwirkung an den Buchsen, sichere Lösung mit guter Kabelkonfefktionierung kostet i.Zw. mehr als die Ersparnis]).


    Der http://www.thomann.de/de/rolls_mx_41b.htm hat keinen Kopfhörerausgang, Kopfhörerverstärkung läuft nicht passiv.


    Bei http://www.thomann.de/de/behringer_ma_400.htm und http://www.amazon.com/rolls-PM…Monitor-Amp/dp/B00J14G7OO bin ich nicht sicher, wie der Mikrofoneingang zu deiner Zielvorstellung passt.

    Ah, verstehe ...
    Ja, Bass oder Snare könnte man erst ne Runde drehen lassen.
    Allerdings können solche Splitter-Kabel mit zwei Klinken auch echt gefährlich werden, weil man von außen ggf. nicht schnell sehen kann, ob man sie nicht falschherum anschließt.


    Elegant und klein dagegen: http://artproaudio.com/mixers/product/powermix_iii/ | http://www.thomann.de/de/art_powermix_iii.htm
    Ja, ist kein HighEnd-Gerät, kippt freistehend hinten über bei viel Kabellast (wie alle diese kleinen Kästchen) und erfordert spätestens für die Balanceregler filigrane Fingerchen, ist aber ansonsten für diesen Zweck wie gemacht.

    Ich bräuchte also eine Art summierer, der mein stereo-phones signal nimmt, die beiden Signale auf mono mischt und dann wieder als stereo ausgibt (sonst hab ich ja nur ein Ohr bespielt).


    Die genaue Signalkette ist mir noch nicht ganz klar.
    Wenn ich es richtig verstehe:
    Du könntest nur eine Seite (links oder rechts) des Stereosignals nehmen und auf beide Seiten (links und rechts) wieder ausgeben (splitten/Kabellösung). So herum geht es und die Ohren sind (zwar nicht stereo, aber beidseitig) bedient (für einen Click egal).
    Oder?

    Danke EU, hier könnte mal wirklich für ein vereintes Europa sorgen und solche Wahnsinnstarife die über irgendwelche (offenen) Landesgrenzen gehen, aufräumen.

    dass du nun 20km von der Grenze entfernt wohnst ist in dem Fall einfach Pech


    Weil europaweit grundsätzlich mehr Leute in einem anderen Mitgliedsstaat leben, als in einem einzigen, ist das doch eher der Normalfall.
    Und Glück für jemanden, für den ausnahmsweise geringere Versandkosten gelten.
    Ein Versanddienstleister, der einen einzigen EU-weiten Tarif anbietet, würde wohl eher für einen PreisNACHteil bei Empfängern kurzwegiger Lieferungen sorgen.


    Manche Angebote sind eben nur regional attraktiv.
    Wenn ich in meine Kleinanzeige schreibe: "Nur Abholung in Duisburg, kein Versand", freuen sich die niederländischen Interessenten, während ich weder mit einer Benachteiligungs-Beschwerde aus Malta rechnen muss, noch mit einem Gleichbehandlungs-Zeigefinger aus Brüssel, da bin ich auch ganz froh drum.


    Lösung ist da eher private Vernetzung als öffentliche Regulierung.
    Bestell' das Ding zu jemand anderem und reise 20 km, um es abzuholen, das funktioniert im Gegensatz zu einer privaten Mobilfunk-Grenzüberschreitung ziemlich leicht.

    Hallo Unbeugsamer ^^


    Es ist ein Zusammenspiel zwischen Talent, Technik und Aufbau.
    Dass die linke Hand beim Rechtshänder erst einmal schwächer ist, ist normal so. Das gibt sich mit der Zeit.
    Ja, du solltest die Sets vom Aufbau her einmal vergleichen. Vielleicht kannst du ja mal ein Foto von deinem posten, dann wird dir diesbezüglich sicher geholfen.


    PS:
    Bitte schreib nicht so groß ;)