Guten Morgen.
Hier war auch schön gewesen.
Gibts von euch Bilder?
Beiträge von pbu
-
-
Preise und Leistungen verglichen etc etc.
Weitermachen. Fahr' mal zu einem großen Laden und teste und vergleiche die Dinger in der Praxis.
Übrigens geht an den (hochwertigen) E-Drums eigentlich kaum etwas kaputt, da ist man mit Gebraucht-Zeugs oft gut beraten, wenn man nicht über 2000 EUR ausgeben will.
Und man kann gut nach und nach aufrüsten und Ersetztes auch gut wieder loswerden. Selbst neue Fame/Millenium/Simmons-Teile z.B. wird man dagegen kaum wieder los, die will keiner.
Alternativ kann man sich auch recht einfach selbst etwas zusammenbasteln und so 1. sparen und 2. was Hübscheres hinstellen.
Nicht böse sein, wenn hier etwas genervt geantwortet wird, deine Frage kommt so ca. jeden Tag 2 mal, obwohl sie schon tausendfach beantwortet wurde.
Wenn du dich hier ein bisschen durchgelesen und getestet hast, wirst du sehen, was gemeint ist.Edit: Du scheinst in Sachen Fußmaschine ja schon zumindest auf Mittelklasse-Qualität zu achten. Deshalb ist von vornherein ziemlich sicher, dass du an den Spielzeugklasse-Sets keinen dauerhaften Spaß haben wirst.
-
Ich mach' Nachtschicht. Wer macht mit?
Edit: Danke - Nachtschicht beendet - Tagesschicht folgt.
-
-
Denk dran, dass du den ganzen Aufbau ändern musst, nachdem du ja die hier
gewohnt bist. -
Wo wachsen eigentlich diese Sperr-Bäume?
-
Eben genau darum geht es hier die ganze Zeit.
Zitat"China-Autos" mit "Rolls Royce"-Schildchen bekleben
-
Frag' Edit mal zurück, was die halbwissende Allgemeinheit
1. von der Marke Simmons
2. von den Marken Fame und Millenium
so hält, dann wird der Preisunterschied schnell klar. -
Hallo madmarian,
es hat ja niemand hier behauptet, dass es sich um einen illegalen Namensklau handeln würde.
Die Firma Simmons Electronics Ltd. hatte die Marke "Simmons" u.a. in den USA angemeldet, im Rahmen der Firmenschließung löste sich diese in Wohlgefallen auf. Man wäre im Vorfeld gut beraten gewesen, die Markenrechte auf Dauer im Wirkungskreis von Dave Simmons zu belassen, z.B. durch Übertragung von S. Ltd. an Herrn S. persönlich. Das passierte aber nicht und damit war sie frei, so dass Guitar Center sie sich schnappen konnte.Was sich zwischen 2005 und 2007 abgespielt hat, ist leicht zu rekonstruieren:
Guitar Center hat 2005 die identische US-Wortmarke "Simmons" angemeldet (veröffentlicht und registriert 2007), dabei auch das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis von Dave S. kopiert und geringfügig ergänzt.
Ende 2006 hat Dave S. eine EU-Gemeinschaftsmarke "Simmons" u.a. für elektronische Schlagzeuge angemeldet. Diese wurde auch 2007 registriert - ob sie ihm noch viel nutzt, ist eine andere Frage. Bemerkenswerter Weise fast zum selben Zeitpunkt (2 Tage früher) hat Guitar Center eine Bildmarke "Simmons", die (zumindest auf den ersten Blick) völlig identisch mit dem zuvor von Simmons Ltd. benutzten Logo ist, angemeldet.
Man kann deutlich erkennen, dass es hier weder um einen Interessenmangel, noch um eine völlige Aufgabe der geschäftlichen Tätigkeit ging, sondern um einen spannenden Prioritäts-Wettlauf um die Märkte, wobei die Marke "Simmons", das Symbol für Dave S.'s Lebenswerk, zumindest für den US-Markt beim Guitar Center landete. Eine "freundliche" Übernahme sieht anders aus.Zur Beseitigung von Missverständnissen:
Nach der aktuellen deutschen Rechtslage seit 2007 kann man Markenschutz durch Anmeldung, Verkehrsgeltung oder notorische Bekanntheit seines Kennzeichens erlangen. Mit Notaren, Patenten und Urhebern hat das nichts zu tun.
Wer mit seinem Kennzeichen auf einer Fachmesse in der Ausstellerliste auftritt, erlangt er damit ggf. ein gutes Argument für die Annahme einer Verkehrsgeltung. Wenn er allerdings rein aus Versehen mit einem Kennzeichen, das bereits fremden Kennzeichenschutz genießt, auftritt, weil er letzteren zuvor nicht (hinreichend) recherchieren lies, gibt es anstatt Kennzeichenschutz mit großer Wahrscheinlichkeit einen ruinösen Rechtsstreit auf Betreiben des Inhabers.
Die Anmeldung einer Marke hat im Gegensatz zur Erlangung der Verkehrsgeltung durch reine Benutzung mehrere Vorteile, unter anderem, dass die Eintragung im Gegensatz zur Verkehrsgeltung i.d.R. unstreitig ist, dass man ein Verzeichnis der unter der Marke vertriebenen Waren und Dienstleistungen mit-veröffentlicht, welches auch Geschäftsfelder beinhalten kann, mit denen man noch nicht am Markt präsent ist, und dass das Ende des Markenschutzes nach 10 Jahren im Gegensatz zum Verlust der Verkehrsgeltung auf den Tag genau planbar ist. Sich allein auf die Nennung in einem Messekatalog zu beschränken, ist regelmäßig kein guter Rat.
Der Schutzverlust wegen Nicht-Benutzung oder Verlust der Verkehrsgeltung kann nur streitig geschehen, d.h. die Markenrechte erlöschen im Gegensatz zum Registrierungsablauf nicht automatisch, sondern ggf. dadurch, dass sich jemand darauf beruft. Mit diesen Argumenten kann durchaus jemand die identische Marke anmelden und sie so "wegschnappen", wenn man sich nicht frühzeitig mit weniger (Überwachung, fristgerechter Widerspruch gegen andere Anmeldung) oder später mit mehr Aufwand (Löschungsantrag, Unterlassungsklage) dagegen wehrt (bei letzterem kann das Prozessrisiko durchaus abschreckend wirken).
Auch, wenn das für den Simmons-Fall ausschlaggebende US-Markenrecht ganz erheblich abweicht, steht jedoch fest, dass - völlig unabhängig von der Geschäftstätigkeit des Herrn S. - jedenfalls die Geschäftstätigkeit der Fa. S.E.Ltd. aufgegeben war, somit kein Markeninhaber und in der Folge auch keine Marke mehr existierte. Bevor Herr S. sich darum gekümmert hat, hat es Fa. G.C. getan. Legal.
Allerdings:
Legale Marke oder nicht: Dass die urheberrechtlichen Beurteilung des änderungslos übernommenen Logos zu einem legalen Ergebnis führt, ist ohne Kenntnis der genauen Umstände alles andere als eindeutig.
Legale Marke oder nicht: Herr S. könnte vor den Kosten eines Rechtsstreits zurückschrecken. Markenschutz aufgrund der notorischen Bekanntheit (Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums gilt auch in den USA) der Zuordnung von Simmons Drums zu seiner Person würde ggf. aus einer allgemeinen und nicht auf-betroffene-Verkehrskreise-beschränkten Bekanntheit resultieren.
Und last but not least: Die Meinung darüber, was G.C. mit seiner tollen Marke samt Logo nun treibt, ist jedem selbst überlassen. Die "Simmons"-Marke und Dave Simmons waren derart miteinander verknüpft, dass es schwerfällt, kritiklos darüber hinwegzusehen. Zu einer wohlgesonnenen Einstellung gegenüber dem, was heute als "Simmons Drums" vertrieben wird, führt das im Zweifel nicht. -
kennt hier jemand eigentlich die tatsächlichen Hintergründe aus erster Hand? Ich meine, Simmons wäre nicht der erster Markenname, der völlig legal an Chinesen verkauft worden wäre... AEG-Autoradios haben auch nix mehr mit der deutschen Traditionsmarke zu tun.
Ob das wirklich Verarsche ist? Jeder hat doch die Chance, sich zu informieren, wie es mit der Qualität steht. Wer blind irgendwelchen Marken vertraut, ist vielleicht auch selber Schuld?
Ähem ...Wäre der Name (an wen auch immer) verkauft worden, hätte dies nach Verhandlungen über einen Kaufpreis stattgefunden. Hört sich fair an, ist aber so nicht passiert.
Auf "Aus Erfahrung Gut" wäre ich als Radiolöter auch scharf gewesen. Wie verhält es sich eigentlich mit Grundig (da gibt es neuerdings wieder Werbung)?
"Selber Schuld" ist vielleicht, wer sich nicht vorher im Drummerforum informiert. Viele Eltern tun das im Weihnachts-Stress nicht. Und jetzt?Abgelaufene Schutzrechte abstauben - Gewinnträchtiges Geschäftsmodell (insbesondere auch im .com-Domain-Bereich), legal, Kunden sind alle selber Schuld, wenn sie sich irreführen lassen - alles klar.
Allerdings: Von niemandem hier wird verlangt werden, nach einer solchen Marke gefragt das Ganze irgendwie gutzuheißen.
_ -
Das entscheidend Ärgerliche und Irreführende in diesem konkreten Fall ist, dass sie die "China-Autos" eben mit "Rolls Royce"-Schildchen bekleben und so Innovation und traditionelle Wertigkeit vortäuschen.
Geradezu unverschämt zynisch in diesem Zusammenhang, dann auch noch "From the first name in electronic drums comes the next evolution" zu slogieren, als würde es sich bei diesen Produkten um eine Weiterentwicklung der hochgelobten Klassiker handeln.Daseinsberechtigung für Spielzeug-E-Drums hin oder her - hier macht (sich) jemand den hervorragenden Ruf einer sehr bekannten Marke zu Nutze, wenn nicht gar zu Nichte. Und führt damit eine Vielzahl seiner eigenen Kunden in die Irre bzw. hinters Licht, indem er mit (nahezu) identischer grafischer Darstellung des Namens und mit ausdrücklicher Bezugnahme auf dessen Prominenz weltweit Billig-Produkte anbietet.
"Verpennt - also selbst schuld"-Argumente ziehen möglicherweise in Richtung des geschädigten vormaligen Inhabers dieser Marke. Aber was ist denn bitte das Argument gegenüber dem an der Nase herumgeführten Verbraucher?
Zuletzt ist es auch ein erheblicher Unterschied, ob ein Hersteller, der einst für hohe Qualität stand, seinen Namen inzwischen selbst für Billigware missbraucht (Beispiele gibt es genug) oder ob ein "findiger" Trittbrettfahrer dies ausgerechnet mit dem fremden Nachnamen von Dave Simmons tut.
Was so mancher aalglatte BWL-Schlipsfetischist für einen hervorragend gelungenen Marketing-Schachzug hält und so mancher Jurist für eine sportlich-saubere Nutzung des Commonwealth-Markenrechts (wobei ich mir nicht sicher bin, ob das juristische Vorgehen gegen diese Machenschaften durch Dave Simmons seit 2005 schon abgeschlossen ist), bewerten eben manche Individuen mit Sachverstand und subjektiver Meinung als eine unerhörte Dreistigkeit - und das sollte meiner eigenen Überzeugung nach nicht auf kleine Nostalgiker-Kreise beschränkt sein.
Privater Gruß von Peter
Edit musste doch tatsächlich etwas entschärfen.
-
Ehhhm ...
Folgende Anmerkungen:- "Meine Band und ich" stände dir besser zu Gesicht.
- Wenn ich auf deinen Link klicke, kann ich ja gar nicht hören, für wen ich stimmen soll.
- Und in der Folge auch nicht, für wen ich mir die Mühe machen soll, mit Router-Resets zu bescheißen.So wird das nichts.
-
Hallo Sygn, das Angebot ist auch gut vertretbar, etwas anderes wollte ich nicht ausdrücken, sondern nur, was sich andeutete: Meshs rein, Gummi raus, Modul behalten - wie es viele tun.
-
Und nie wieder Probleme mit den Nachbarn.
Die Dinger putzen die Treppe?? -
Wieso darf ich meine eigenen Transkriptionen für mich persönlich nicht ausdrucken? Ob die Transkription hand- oder maschinenschriftlich erfolgt ist egal. Noten abschreiben für mich persönlich ist erlaubt, ich darf sie nur nicht für die öffentliche Wiedergabe verwenden. Weitergabe an die Freunde ist allerdings nicht erlaubt. Dürfen sie eine Abschrift von der Abschrift machen?
Das Gesetz ist da etwas gemein und lässt uns mit den Begriffen "Abschreiben" und "Vervielfältigung" allein. Wohl die Mehrheit der Ausleger vertritt, dass "Eintippen = Abschreiben" ist und alles, was über 1 x Ausdrucken (= körperliche "graphische Aufzeichnung") hinaus geht, als unerlaubte Vervielfältigung gelten soll. Die Abtippen des Eingetippten dürfte rechtlich unproblematisch sein (im Gegensatz zu dessen wahrheitswidriger Behauptung im Streitfall
Gott sei Dank gibts in Deutschland einen ganzen Berufsstand, der nichts anderes macht, als in Gesetzen nach solchen Lücken, Beugungsmöglichkeiten und laschen Formulierungen zu suchen, um Gesetze zu umgehen, ja der sogar sein Geld damit verdient.
Welcher Berufsstand soll das sein? Ein typisch deutscher?
immerhin ist das eine der besten Werbungen für die eigene Musik, die man haben kann:
Dass sie von Leuten privat nicht nur gehört, sondern auch gespielt wird.Das sehen die Notenverlage eher anders. Wenn jemand die eigene Musik aber auf diese Weise bewerben lassen will, soll er das doch erlauben. Das Gesetz möchte, dass man ihn vorher fragt.
_ -
Ist es legitim von mir selbst geschriebene Transkriptionen auf meiner Website zu veröffentlichen? (Urheberrechtlich gesehen)
Mit einer gültigen Lizenz der Rechteinhaber und/oder Verwerter ist das schon legitim.
[Edit streicht Spitzfindigkeit.]noch mal ne andere Idee: Zitatrecht ...
Auch Prominente veröffentlichen gern schon mal selbst transkribierte Werke:
http://www.aufrecht.de/index.php?id=5927
Noch mal ne andere Idee: Parodierecht ...Oder sind die Urheberrechtsinhaber mit der Veröffentlichung da einverstanden?
Das soll durchaus auch vorkommen.
-
XMZ: "Aus insgesamt 29 Drum-Sounds lassen sich 5 benutzerdefinierte Drum-Kits erstellen." Das dürfte sich damit erledigt haben.
Mix-Set: Der Verkäufer hat es genau richtig gemacht, die brauchbaren Sachen behalten, den übrigen "Schrott" aus 3 Sets ins Ebay gestellt.Pad als HH bevorzugen manche sogar, weder Billig-Meshheads noch Roland-Gummi sind optimal. Zumindest die Snare sollte ein "stimmbares" (sieht beim XMZ nicht so aus) Meshfell haben, die Vorteile sind schon oft hier besprochen worden, such doch mal.
Edit: Für 500 EUR bekommt man auch kaum gebraucht ein brauchbares Komplett-Set, da bleibt eigentlich nur selbst basteln.
-
So spart man sich vielleicht den Bassschalter umzudrehen um diesen Sound hinzukriegen...
Nee, die drehen, sind halt Profis -
Ich würde ja einfach nur einen aktiven Subwoofer nachrüsten (also wenn die PA ansonsten ausreicht).
Eine ganze PA wäre entsprechend teuer, Eckhorn ist aufstellungssensibel und wirklich nicht ganz einfach zu basteln. -
Sygn, lass mal deinen Post ins konstruktive Verkaufsforum verschieben.
Edit: TD&: Ich seh da kein Problem mit "BD splitten", "HH inkl. Pedal splitten" würde Probleme machen, das wurde hier mal angesprochen.