Ja, danke für den Film
Beiträge von pbu
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Meine Hörgeräte bleiben beim lauten Musizieren zuhause.
Man könnte sie ausgeschaltet als eine Art Gehörschutz-Propfen verwenden, sie sind mir aber zum Vollschwitzen und Verlieren einfach zu kostbar.
Die Idee, In-Ear-Monitoring über Hörgeräte zu realisieren, ist mir übrigens trotz umfangreicher Zusatztechnik nicht gelungen (schade eigentlich). -
Gut, dass du antwortest, Onkel; ich hatte schon befürchtet, dass die Erklärung zu belehrend wirkt.
Dass ich darin auf die Youtube-Befürchtung eingegangen bin, zielte weniger auf deine Äußerung, als auf die zahllosen ernstgemeinten Kommentare, die unter jeder Schlagzeilen-Meldung zum Thema Netzsperren stehen, siehe z.B. hier: http://www.spiegel.de/forum/ne…rren-thread-386387-1.html
Dort muss man erwartungsgemäß nicht lange lesen, bis man auf allgemeines GEMA-Bashing (wegen derer Bemühungen, bei YouTube für Fairness zu sorgen) stößt.Es ist jedesmal so, wenn sich ein Gericht zu GEMA/MI-Anträgen äußert: "Besorgte Onlinemedienleser", die bei Erwähnung des Begriffs "Urheberrecht" sowieso rot sehen, kommentieren unter dem Beitrag durcheinanderwerfend drauf los und machen Stimmung, ohne den eigentlichen Inhalt der Entscheidung erfasst zu haben.
Die hatte ich (insbesondere auch bei meinem letzten Satz) nach der Lektüre im Hinterkopf, nicht dich. Entschuldige, wenn es so aussah, ich hoffe, das ist geklärt.Mir ist der Problemkreis "Netzzensur" allerdings im Grundsatz ein viel zu ernstes Anliegen, als dass ich es auf die leichte Schulter nehmen könnte. Je mehr unbeholfene Anarchie-Gedanken anonymer Opportunisten öffentlich die Runde machen, desto mehr wird von übergreifender Problematik und konstruktiven Lösungsansätzen abgelenkt. Öffentlich auferlegte Netzsperren (ob umgehbar oder nicht) müssen, und darauf weist das Gericht ja auch hin, ultima ratio, letztes Mittel, bleiben, damit eine Entwicklung verhindert wird, die einer Beschneidung von Meinungs- und Informationsfreiheit auch nur theoretisch den Weg ebnet.
Irgendwann geht es nämlich nicht mehr "nur" um Urheberrechtsverstöße oder illegale Pornografie, sondern um Meinungssteuerung, die sich der Auferlegende zunutze machen wollen könnte.Wenn man sich vergegenwärtigt, wie naive "Umsonst-Runterlade-Freiheits"-Bedürfnisse und volksverhetzende "Meinungsfreiheits"-Bedürfnisse am selben netz-politischen Strang ziehen, wird die Gratwanderung deutlich, auf die man sich beim Thema "Netzsperren" begibt. Es ist so super-spannend, weil es vom Grundsatz her nicht nur adipöse, gelegentlich in ihren Villenanwesen Fußfesseln tragende Werkgewinnabgreifer betrifft, sondern auch weit weniger harmlose Gestalten.
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Bei Gadd meinetwegen, aber ... BEI WECKL? HAST DU'N KNALLSCHADEN?
Nur weil deine blöde Bank kein Interesse an der Verwaltung deiner Armut hat, beleidigst du das Geburtstagskind dermaßem?
Wahrscheinlich stehst du auf Vokuhila ... -
BGPlzg
God Bless
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Um über die im Heise/c't-Artikel genannten BGH-Entscheidungen diskutieren zu können, ist es unerlässlich, diese zu lesen und zu verstehen.
Verwertungsgesellschaft ./. Access-Provider
Tonträgerhersteller ./. Access-ProviderIch versuch's auch nochmal in bürgerlisch:
Es geht um vermittelnde Websites, die u.a. durch Verweise auf Uploads auf Filesharing-Seiten quasi Kataloge (Linksammlungen) für eindeutig rechtswidrige Inhalte bieten (sowelche wie 3dl.am, Goldesel, Kinox, GetInfectedHere, etc. - definitiv nicht um Youtube).
Der grundlegendste Unterschied ist der folgende, der auch aus den Urteilsbegründungen ersichtlich ist:
Die Betreiber dieser Dienste sind (im Gegensatz zu Youtube) nicht einfach zu ermitteln, sie verwischen wohlweißlich ihre Spuren. Daher haben die Kläger Schwierigkeiten, gegen sie selbst vorzugehen.
Daher wandten sie sich an einen Zugangsprovider mitihrer Bitteihrem Ansinnen, dass diese Websites von diesem für seine Kunden gesperrt werden mögen.Der BGH hat darauf hingewiesen, dass, bevor sie das gegen den Zugangsprovider durchsetzen können, die Kläger erst alles Zumutbare tun müssen, um gegen die Betreiber selbst vorzugehen. Dies getan zu haben, hatten die Kläger jeweils nicht mitgeteilt.
Nach weiteren Verfahren könnte es also zu Netzsperren (DNS- IP- oder URL-Sperren) kommen, nachdem die Kläger zeigen, vergeblich alles erdenkliche versucht zu haben, um die Betreiber, deren Seiten betroffen sind, zu ermitteln (z.B. durch Detektive, Strafverfolgungsbehörden etc.).Aus vielen anderen Streitigkeiten ist bekannt, dass die Youtube-Betreiber sehr einfach zu ermitteln sind: https://www.youtube.com/t/contact_us
Somit können die Kläger sich im Falle von Youtube an den Betreiber selbst wenden, woraus sich vereinfacht ergibt, dass über Zugangsprovider durchgesetzte Netzsperren gegen Youtube nicht erforderlich sind.Nun darf man darauf gespannt sein, was von den Klägern unternommen wird, um die sich versteckenden "Katalog"-Seitenbetreiber zu finden (wann diesbezüglich die Grenze des Zumutbaren überschritten ist) und wie daraufhin Netzsperren umgesetzt werden; kurzfristig auch darauf, wie ignorant Piraterieanhänger auf die Kunde von laut BGH theoretisch möglichen Netzsperren reagieren.
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Das wird eher nicht am Modul liegen, sondern am Zusammenspiel mit dem Kopfhörer-Output vom Telefon (geraten).
Schließ doch einfach mal einen CD-Player oder ähnliches an. -
Vielleicht findest du hier was: Sound-Tauschbörse: her mit Euren e-drum Setups :)
Edit: Anleitung zum EinstellenDas mit dem Telefonanschluss kann an vielem liegen, da würde man jetzt raten müssen.
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Könnte es auch ein Zildjian Spiral Trash sein?
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Ja, sicher musst du alles nach deinen Vorstellungen selbst einstellen, die Werkseinstellungen sind ein Vorschlag (können auch jederzeit wiederhergestellt werden).
Für fertig ausgeklügelte Sounds heißt ein Stichwort V-Expressions (Modulsounds), und wenn die mit der Zeit auch nicht mehr gut genug klingen kommt das böse V-Wort ins Spiel (VSTi). -
WAS ne geile Platte.
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Nur einmal war da ein Ton-Ing, der auf einmal meine Snare mit zwei Postkarten beklebte
Sicher, dass das ein Ton-Ing war? Die Erfahrung zeigt, dass einige, die gerade mal unfallfrei ein Kabel aufrollen können, durch sich selbst oder andere als "Toningeneur" oder gar "Tonmeister" bezeichnet werden.Btt:
Alles, was nervt -
Womöglich findet sich ja doch noch ein Antworter, der tatsächlich konkrete Erfahrungen mit der erfragten Problemstellung hat.
Es geht um versionsstabile, performante, unüberladene, kostengünstige MIDI-Host-Software für- Live-Performance(!) mit
- verschiedenen vorbereiteten VSTi-Settings von
- Toontrack und FXpansion auf
- MacOS mit
- "Szenen"steuerung vom Eingabegerät aus.
Vielleicht kann ja mal jemand etwas dazu schreiben, der genau das regelmäßig macht, und konkret beschreiben, wie.
Eine (warum auch immer) unterschätzte Software bzw. DAW, mit der ich problemlos und mit allen Anbietern arbeiten kann (Waves, Sonnox, Slate Digital, Toontrack, Steven Slate Drums usw.).
Ich nehme an, Reaper wird zuweilen wegen des geringen Lizenzpreises unterschätzt, von Leuten, die es nie benutzt haben. Auf Cubase oder Protools sind so viele bereits so eingeschossen, dass sie auch in fremden Umgebungen schnell damit klarkommen. Es ist auch nachvollziehbar, dass, wenn man sich in eine relativ komplizierte Software tief eingearbeitet hat, nicht dazu neigt, das Ganze noch einmal mit einem unbekannteren Programm tun zu wollen.
Nach dem, was ich lese, würde Reaper den hier erfragten Anforderungen mehr als genügen. Ich kann auch keinen "Audioschwerpunkt" erkennen, im Gegenteil, wahrscheinlich würde es mit Blick auf MIDI-Funktionalitäten am ehesten der Anforderung "unüberladen" nicht gerecht werden.Theoretisch sind wahrscheinlich alle modernen DAW-Softwares geeignet, aber wie sieht es in der Praxis aus?
"Benutze Software XY mit einem anderen Eingabegerät, anderen VSTIs auf einem anderen Betriebssystem" (übertrieben dargestellt) hilft wenig weiter, befürchte ich.
"Bei mir hat sich für eine vergleichbare Problemstellung mit vergleichbaren Voraussetzungen folgende Lösung bewährt (...)" wäre wünschenswert, wobei herausfordernd ist, dass die sich aufdrängende (Live-)Lösung für den Fragesteller nicht in Betracht kommt (vielleicht aber doch günstiger zu realisieren ist, als befürchtet - wobei konkrete Aussagen darüber, warum der Funktionsumfang der Intro-Version als ausreichend oder nicht ausreichend erachtet wird, allerdings bisher fehlen).Interessant an der Frage ist, dass zuverlässiger VSTi-Live-Betrieb hier im Forum bisher oft als zu kompliziert wahrgenommen wird (in Keyboard-Foren sieht das anders aus).
Welcher Mac-User möchte denn mal aus seiner konkreten Bühnenpraxis etwas dazu beitragen? -
Schön, dass nach dem Helene Fischer-Backliner und dem Beatrice Egli-Drummer ein weniger volkstümlicher Trommler drangekommen ist.
Gleich mal dem Oli lauschen, vielleicht macht das ja Lust auf mehr. -
Ahh, sah das aus wie neidvolles Abwatschen? Tut mir leid, ich wollte eher darauf hinaus, dass Ableton Live die konsequente Komplettierung deines Setups wäre.
Vielleicht kann dir jemand, der sich damit auskennt, etwas über die gewünschten Funktionalitäten in Reaper (60 EUR) berichten.
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Nein, trommeltotti, aus dem Zusammenhang erschließt sich leicht, dass damit derilja gemeint war.
Dem diesbezüglichen Unverständnis schließe ich mich an. Vor dem Hintergrund der Achtung armer Menschen weigere ich mich zwar, den Ausdruck "Peanuts" zu verwenden, aber in die stolze Signaturzeile mit dem "fetten Setup" passt doch sicher noch eine "Ableton Live 9 Suite", um zu dokumentieren, dass man die Hardware auch vorstellungsgemäß verwenden kann.
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Alle Musikinteressierten
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[...] auf dem Boden der Verfassung stehen (und das nicht nur zum Schein [...])
Dass jemand das nicht tut oder nur zum Schein, ist Betroffenen leider oft nur sehr schwer zu vermitteln, insbesondere wenn jemand meint, was nicht verboten ist, sei erwünscht.
Verfassungswidrigkeit wäre mir da als Schmerzgrenze weit zu hoch angesiedelt; mir versaut manchmal schon ein zartes Pflänzlein gewisser Tendenz die Laune dauerhaft. Und Diskussionen darüber können sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, bis der Kopf wieder frei ist.Daher volle Zustimmung, dass das zu anderer Gelegenheit geklärt werden sollte als zu einem Probetermin (ohne hier unerwünscht konkret politisch zu werden).
Aber von mir aus gern im Proberaum, nach der Probe, vielleicht mit Abschiedsbier, vielleicht mit Friedenspfeife ...
Aber einiges sollte man dennoch zum No-Go erklären. Ich hätte z.B. keine Lust, dass jemand meine Drums abfackelt […]
Das muss ja nicht erklärt werden, man würde es wohl ohne Kunstgriff unter "allgemeingültige No-Gos (die sich jedem aufdrängen) \ nicht rücksichtsvoll" einordnen können, zusammengefasst:Keine Arschlöcher und keine Idioten.
Ein lobenswert differenziertes, strukturell aber womöglich für die Mehrheit etwas zu kompliziertes Regelwerk, Mischl.