Ah, ich nehme an, da stand vorher "SQ2" in Anführungszeichen und das wurde jetzt aus der Beschreibung gelöscht?
Dann ist ja alles gut gelaufen.
Kurz zu der ganzen Aufregung:
Beschreibungen mit nicht auf den Artikel zutreffenden Hochwertigkeits-Merkmalen sind definitiv irreführend, auch ausdrücklich nach den ebay-Grundsätzen - Josh hat die richtige Meldungsbegründung gefunden, danke:
Grundsätze zum Einstellen von Artikeln -> Manipulation von Suchergebnissen -> Irreführende Artikelbezeichnung
Schon verneinende Beschreibungen ("Kein Prada" / "no SQ2") verstoßen dagegen.
Eine falsche Markenangabe in Anführungszeichen ohne Verneinung geht noch darüber hinaus, denn sie beschränkt sich nicht auf Suchergebnis-Manipulation, sondern kann implizieren, dass das besondere Merkmal tatsächlich auf den Artikel zutrifft - Anführungszeichen können ja auch zur zutreffenden Modellbezeichnung verwendet werden, wie hier: VW Golf "Genesis".
Dass so eine Falsch-Angabe (es handelt sich beim Artikel nicht um den Beschriebenen) unter "Manipulation von Suchergebnissen" kategorisiert ist, finde ich auch etwas ärgerlich. Die Beschränkung auf 80 Zeichen Freitext finde ich dagegen verständlich, wenn man sich vor Augen hält, wie viele Meldungen dort zu bearbeiten sein dürften und wie manche Leute (wie ich hier) zum Schwafeln neigen.
Betrug würde voraussetzen, dass es dem Verkäufer darauf ankommt, beim interessenten die irrige Annahme zu erwecken, es handele sich bei dem Artikel wirklich um das beschriebene Modell. Das würde ich bei Anführungszeichen gar nicht unbedingt unterstellen (wer weiß schon, was er sich dabei gedacht hat), sogar nicht bei zusätzlicher Aufkleber-Aufwertung in der Bildbeschreibung, die den Verdacht noch erhärtet.
Aber betrügerisches Verhalten ist auch keine Voraussetzung dafür, dass objektiv ein Grund zur Meldung (Irreführung) vorliegt, oder dass man sich aufregen darf.
Das Argument "Wer sich als Käufer nicht auskennt, ist selbst schuld" kommt immer von Leuten, die sich zufällig in einem konkreten Bereich auskennen, aber nicht die Fähigkeit besitzen, abstrakt nachzuvollziehen, dass sie selbst in anderen Bereichen ahnungslos sind und reinfallen könnten, und wie doof sie dastehen würden, wenn dann ein anderer ankommt und sagt "Jaha, ich Experte hätte das ja gleich gewusst".
Alles, was ein Gebrauchtwagenhändler verspricht, kritiklos zu glauben, wäre wohl eher naiv. Ich möchte einer "Gebrauchtwagenhändler-Mentalität" aber ganz bestimmt nicht in allen möglichen Lebensbereichen begegnen.
"Blockwart"-Verhalten? Mannmannmann ... gern bemühtes Umwort, oft in Zusammenhängen benutzt, in denen es völlig unangebracht ist. Man mag Verständnis aufbringen für Falschparker, die von Anzeigen genervt sind, die durch Senioren (aus der Zeit des Begriffs stammend) abgesetzt werden, die meinen, der Obrigkeit jedes Verstößchen, das sie gar nicht persönlich betrifft, petzen zu müssen. Wenn man durch die Verwendung dieses Begriffs im hiesigen Zusammenhang aber Verständnis für irreführende Verkäufer dokumentiert, könnte man in die ungewollte Lage geraten, bei eigenen Handelsaktivitäten selbst als nicht sonderlich vertrauenswürdig zu gelten (das drücke ich mal bewusst ganz allgemein aus).
Dass es Realität ist, dass Irreführungen "gang und gäbe" sind, spricht nicht dafür, sie hinzunehmen oder dagegen, darauf hinzuweisen.
Wenn hier die Hinweise (Meldungen) dazu geführt haben, dass die Irreführung entfernt wurde, funktioniert das System doch ganz gut.
Edit:
Mit einem kargen (rechtlichen) Halbwissen im Rücken sollte man nicht gleich zum Rundumschlag ausholen...
Da sagste was.