in neuen Dingen erstmal eher ein Problem als eine Chance zu sehen
hat doch nichts mit "German" zu tun, außer in Situationen, in denen die Germans nicht so naiv mitziehen, wie es der Anglizist gerne hätte. In Sachen "wirtschaftliche Vernunft" (worum es hier eher geht) mag die "Old World" ja noch einen schwindenden gesellschaftlichen Vorsprung haben (das hat auch mit Bildung zu tun), bei "American Rumsfeldness" aber eher einen fragwürdigen Aufholbedarf. Wie auf staatlicher Ebene wirkungsvoll mit "Angst" gearbeitet wird, kann man ja mal in Michael Moore's Fußnoten recherchieren - das führt hier alles zu weit, aber ich verstehe jeden, der gern sehen würde, dass der den Ausdruck "German Angst" lieber in der boulevardmäßigen Kriegs-Meinungsmache verbliebe.
Beim spannenden Thema "Crowdfunding" kommt dagegen eher die berühmte "European Langsamkeit" zu Tragen, die als geflügeltes Wort weniger eine gesellschaftliche, als eine regulatorische Zähflüssigkeit beschreiben würde, die in Sachen E-Commerce-Recht immer wieder zu Tragen kommt. Wenn man möchte, dass in einem Geschäftsfeld Rechtssicherheit herrscht, heißt das nicht, dass man dem Geschäftsfeld kritisch gegenübersteht.
Und hier dürfte die Rechtssicherheit des Anbieters mehr betroffen sein, als die des Verbrauchers. Von der Beantwortung der Frage, ob man die angebotenen "Perks" oder "Rewards" als Kaufgegenstand oder eine Art freiwillige Dankeszuwendung für Spenden einstuft, hängt unmittelbar ab, welche Informationen man als Anbieter gegenüber dem Verbraucher nach geltendem German Recht vor Vertragsschluss anzugeben hat, um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden.
Schaut man sich z.B. das prominente Projekt "Geek Wave" an, wird schnell deutlich, dass es sich dabei um nichts anderes als Kauf mit Vorkasse handelt, was nichts Schlimmes ist, aber der Indiegogo-Nutzungsbedingung "Campaign Owners can offer gifts in the form of tangible items or intangible services (collectively, "Perks") to Contributors. Perks are not offered for sale." deutlich widerspricht, mit allen Folgen, auf die der aufmerksame German Competitor nur wartet, um der Konkurrenz mal ordentlich an's Bein zu ... machen. Fehlt in einer deutschen Kampagne, die als Verkaufsangebot eingestuft wird, z.B. die ausdrückliche Einräumung des vereinfachten Widerrufsrechts, sollte man den Ärger einkalkulieren, der die ganze wünschenswerte Schwarm-Unterstützung wieder zunichte machen kann - da kann man so viel kalifornische Rechtsgeltung vereinbaren, wie man will.
Das erinnert bisher sehr an Ebay-Regelungsbedarf zur Jahrhundertwende, der jahrelang bestand, bevor sich die German Legislative mal unvorbereitet und entsprechend unbeholfen einzumischen begnügte.
"American Unbedarftheit" könnte da für einen German Campaign Owner zum wirtschaftlichen Fiasko werden, wenn er nach US-Recht an den German Consumer vertreibt. Der Hinweis auf solche Vertriebsrisiken dürfte in einem Musiker-Forum nicht fehlplatziert sein.
Wo die Sympatien liegen, ist aber eine ganz andere Sache - ich persönlich fiebere mit Benny Greb mit, voller Vorfreude auf ein tolles Drummer-Video.
Stand Kartoffelsalat: $71.000