Beiträge von pbu

    Ihr wisst aber schon, dass man PP auch ausserhalb der Bucht und das sogar relativ weiträumig benutzen kann, ja?

    Nein, das weiß hier natürlich niemand, es ist ja auch nicht so, dass die Frage wegen einer Indiegogo-Zahlung gestellt wurde.


    Ich nutze PP vor allem abseits der Bucht und als Verkäufer. Ich habe natürlich nichts gegen normale Überweisungen, aber wenn es schnell gehen muss (jemand hätte gerne ein Becken bis zum nächsten Gig am kommenden Wochenende) und ich den verkauften Gegenstand direkt nach Kaufbestätigung und Zahlungseingang (dauert in der Regel keine Minute) losschicken kann, hat PayPal ganz klar die Nase vorn.

    Das ist aber mutig, besteht für den Zahlungsempfänger doch einerhebliches Risiko, betrügerischen Kunden aufzusitzen.
    Sorry, wieder Ebay-Beispiele: http://www.falle-internet.de/de/html/pr_ppobl.php - Gilt aber auch für außerhalb Ebay, lies' mal ab „Geldwäsche – mit PayPal so leicht wie nie“.
    Grundsätzlich wird dringend angeraten, Verkaufsartikel erst zu versenden, wenn das Guthaben auf dem Bankkonto, nicht nur virtuell bei Paypal, gutgeschrieben ist. Na klar, in der TV-Werbung nicht.

    So gesehen ... auch das stimmt grundsätzlich, nur finde ich öffentliche Spekulationen über die Wirtschaftskraft von Individuen irgendwie nicht gut, möglicherweise ist das altmodisch, oder Ausfluss von German Discretion ;)
    Sollte man durch Crowdfunding sein AAA-Ranking verlieren, überlege ich mir das nochmal mit dem Nudelsalat ;)

    So gesehen ... auch das stimmt grundsätzlich, nur finde ich öffentliche Spekulationen über die Wirtschaftskraft von Individuen irgendwie nicht gut, möglicherweise ist das altmodisch, oder Ausfluss von German Discretion ;)
    Sollte man durch Crowdfunding sein AAA-Ranking verlieren, überlege ich mir das nochmal mit dem Nudelsalat ;)

    Nicht nur viele Käufer, auch viele Verkäufer hatten schon jede Menge Ärger mit Paypal, ob das aktuell noch so ist, habe ich nicht weiter verfolgt.
    Die Strategie, zig Millionen Ebay-Kunden mit Werbeversprechen Bankgeschäfte aufzudrängen, war natürlich eher nicht von Nächstenliebe geprägt.
    Wie unkritisch bis resignierend in diesen Zeiten mit der Datenweitergabe umgegangen wird, finde ich allerdings erschreckend.

    Wer nicht mag, aus welchen Gründen auch immer (Rechtsunsicherheit, die amerikanische Haltung zu Kriegen und Politik, die amerikanische Lockerheit schlechthin, eine fehlende Quittung, das böse Internet ...) lässt es bleiben.

    Das ist doch Quatsch, bezog sich die Kritik doch auf den Begriff "German Angst", nicht auf diese Kampagne. Was das mit Quittung und E-Commerce-Regulierung (das böse Internet - die nächste unnötige Polemisierung) soll, wurde ausführlich erklärt.


    Ich finde, das wurde in den Posts #4 und #24 ganz gut dargestellt.

    Da stimme ich zu; was ihn bewegt, das so zu machen, geht eigentlich nur ihn selbst etwas an. Crowdfunding ist ja nicht nur für arme Spendenbedürftige (auch, wenn ich gerade eine Nudelsalat-Kampagne erarbeite).


    Eine herausragende Kampagne war übrigens auch das Kickstarter-Projekt Open Goldberg-Variations von Kimiko Ishizaka (mit CC Zero License hier kostenlos erhältlich), da haben die Spender/Käufer quasi gemeinnützig fungiert.

    Wer nicht mag, aus welchen Gründen auch immer (Rechtsunsicherheit, die amerikanische Haltung zu Kriegen und Politik, die amerikanische Lockerheit schlechthin, eine fehlende Quittung, das böse Internet ...) lässt es bleiben.

    Das ist doch Quatsch, bezog sich die Kritik doch auf den Begriff "German Angst", nicht auf diese Kampagne. Was das mit Quittung und E-Commerce-Regulierung (das böse Internet - die nächste unnötige Polemisierung) soll, wurde ausführlich erklärt.


    Ich finde, das wurde in den Posts #4 und #24 ganz gut dargestellt.

    Da stimme ich zu; was ihn bewegt, das so zu machen, geht eigentlich nur ihn selbst etwas an. Crowdfunding ist ja nicht nur für arme Spendenbedürftige (auch, wenn ich gerade eine Nudelsalat-Kampagne erarbeite).


    Eine herausragende Kampagne war übrigens auch das Kickstarter-Projekt Open Goldberg-Variations von Kimiko Ishizaka (mit CC Zero License hier kostenlos erhältlich), da haben die Spender/Käufer quasi gemeinnützig fungiert.

    Waiting for the Bus /Jesus Just Left Chicago ... das steht euch gut! :thumbup: Macht ihr nur ZZ Top?*
    Die Bühnenmädels sind zwar ultra-peinlich, aber ihr habt euch offensichtlich nicht den Spaß verderben lassen! ^^


    *Edit: Grad gesehn, nicht nur.
    Amerikanischer Gesang ist bei Blues natürlich unersetzlich.

    in neuen Dingen erstmal eher ein Problem als eine Chance zu sehen

    hat doch nichts mit "German" zu tun, außer in Situationen, in denen die Germans nicht so naiv mitziehen, wie es der Anglizist gerne hätte. In Sachen "wirtschaftliche Vernunft" (worum es hier eher geht) mag die "Old World" ja noch einen schwindenden gesellschaftlichen Vorsprung haben (das hat auch mit Bildung zu tun), bei "American Rumsfeldness" aber eher einen fragwürdigen Aufholbedarf. Wie auf staatlicher Ebene wirkungsvoll mit "Angst" gearbeitet wird, kann man ja mal in Michael Moore's Fußnoten recherchieren - das führt hier alles zu weit, aber ich verstehe jeden, der gern sehen würde, dass der den Ausdruck "German Angst" lieber in der boulevardmäßigen Kriegs-Meinungsmache verbliebe.


    Beim spannenden Thema "Crowdfunding" kommt dagegen eher die berühmte "European Langsamkeit" zu Tragen, die als geflügeltes Wort weniger eine gesellschaftliche, als eine regulatorische Zähflüssigkeit beschreiben würde, die in Sachen E-Commerce-Recht immer wieder zu Tragen kommt. Wenn man möchte, dass in einem Geschäftsfeld Rechtssicherheit herrscht, heißt das nicht, dass man dem Geschäftsfeld kritisch gegenübersteht.
    Und hier dürfte die Rechtssicherheit des Anbieters mehr betroffen sein, als die des Verbrauchers. Von der Beantwortung der Frage, ob man die angebotenen "Perks" oder "Rewards" als Kaufgegenstand oder eine Art freiwillige Dankeszuwendung für Spenden einstuft, hängt unmittelbar ab, welche Informationen man als Anbieter gegenüber dem Verbraucher nach geltendem German Recht vor Vertragsschluss anzugeben hat, um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden.


    Schaut man sich z.B. das prominente Projekt "Geek Wave" an, wird schnell deutlich, dass es sich dabei um nichts anderes als Kauf mit Vorkasse handelt, was nichts Schlimmes ist, aber der Indiegogo-Nutzungsbedingung "Campaign Owners can offer gifts in the form of tangible items or intangible services (collectively, "Perks") to Contributors. Perks are not offered for sale." deutlich widerspricht, mit allen Folgen, auf die der aufmerksame German Competitor nur wartet, um der Konkurrenz mal ordentlich an's Bein zu ... machen. Fehlt in einer deutschen Kampagne, die als Verkaufsangebot eingestuft wird, z.B. die ausdrückliche Einräumung des vereinfachten Widerrufsrechts, sollte man den Ärger einkalkulieren, der die ganze wünschenswerte Schwarm-Unterstützung wieder zunichte machen kann - da kann man so viel kalifornische Rechtsgeltung vereinbaren, wie man will.


    Das erinnert bisher sehr an Ebay-Regelungsbedarf zur Jahrhundertwende, der jahrelang bestand, bevor sich die German Legislative mal unvorbereitet und entsprechend unbeholfen einzumischen begnügte.
    "American Unbedarftheit" könnte da für einen German Campaign Owner zum wirtschaftlichen Fiasko werden, wenn er nach US-Recht an den German Consumer vertreibt. Der Hinweis auf solche Vertriebsrisiken dürfte in einem Musiker-Forum nicht fehlplatziert sein.


    Wo die Sympatien liegen, ist aber eine ganz andere Sache - ich persönlich fiebere mit Benny Greb mit, voller Vorfreude auf ein tolles Drummer-Video.


    Stand Kartoffelsalat: $71.000

    in neuen Dingen erstmal eher ein Problem als eine Chance zu sehen

    hat doch nichts mit "German" zu tun, außer in Situationen, in denen die Germans nicht so naiv mitziehen, wie es der Anglizist gerne hätte. In Sachen "wirtschaftliche Vernunft" (worum es hier eher geht) mag die "Old World" ja noch einen schwindenden gesellschaftlichen Vorsprung haben (das hat auch mit Bildung zu tun), bei "American Rumsfeldness" aber eher einen fragwürdigen Aufholbedarf. Wie auf staatlicher Ebene wirkungsvoll mit "Angst" gearbeitet wird, kann man ja mal in Michael Moore's Fußnoten recherchieren - das führt hier alles zu weit, aber ich verstehe jeden, der gern sehen würde, dass der den Ausdruck "German Angst" lieber in der boulevardmäßigen Kriegs-Meinungsmache verbliebe.


    Beim spannenden Thema "Crowdfunding" kommt dagegen eher die berühmte "European Langsamkeit" zu Tragen, die als geflügeltes Wort weniger eine gesellschaftliche, als eine regulatorische Zähflüssigkeit beschreiben würde, die in Sachen E-Commerce-Recht immer wieder zu Tragen kommt. Wenn man möchte, dass in einem Geschäftsfeld Rechtssicherheit herrscht, heißt das nicht, dass man dem Geschäftsfeld kritisch gegenübersteht.
    Und hier dürfte die Rechtssicherheit des Anbieters mehr betroffen sein, als die des Verbrauchers. Von der Beantwortung der Frage, ob man die angebotenen "Perks" oder "Rewards" als Kaufgegenstand oder eine Art freiwillige Dankeszuwendung für Spenden einstuft, hängt unmittelbar ab, welche Informationen man als Anbieter gegenüber dem Verbraucher nach geltendem German Recht vor Vertragsschluss anzugeben hat, um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden.


    Schaut man sich z.B. das prominente Projekt "Geek Wave" an, wird schnell deutlich, dass es sich dabei um nichts anderes als Kauf mit Vorkasse handelt, was nichts Schlimmes ist, aber der Indiegogo-Nutzungsbedingung "Campaign Owners can offer gifts in the form of tangible items or intangible services (collectively, "Perks") to Contributors. Perks are not offered for sale." deutlich widerspricht, mit allen Folgen, auf die der aufmerksame German Competitor nur wartet, um der Konkurrenz mal ordentlich an's Bein zu ... machen. Fehlt in einer deutschen Kampagne, die als Verkaufsangebot eingestuft wird, z.B. die ausdrückliche Einräumung des vereinfachten Widerrufsrechts, sollte man den Ärger einkalkulieren, der die ganze wünschenswerte Schwarm-Unterstützung wieder zunichte machen kann - da kann man so viel kalifornische Rechtsgeltung vereinbaren, wie man will.


    Das erinnert bisher sehr an Ebay-Regelungsbedarf zur Jahrhundertwende, der jahrelang bestand, bevor sich die German Legislative mal unvorbereitet und entsprechend unbeholfen einzumischen begnügte.
    "American Unbedarftheit" könnte da für einen German Campaign Owner zum wirtschaftlichen Fiasko werden, wenn er nach US-Recht an den German Consumer vertreibt. Der Hinweis auf solche Vertriebsrisiken dürfte in einem Musiker-Forum nicht fehlplatziert sein.


    Wo die Sympatien liegen, ist aber eine ganz andere Sache - ich persönlich fiebere mit Benny Greb mit, voller Vorfreude auf ein tolles Drummer-Video.


    Stand Kartoffelsalat: $71.000

    36.000$


    :|


    Für Kartoffelsalat. :|


    Inzwischen (7 Stunden spätter) $52.000, ständig steigend, schönes Testprojekt. Ziel scheint inzwischen die Bemühung zu sein, die Rewards/Perks auch wie versprochen zu liefern, die FAQ lassen da doch Zweifel aufkommen.


    In Benny Greb habe ich da mehr Vertrauen, daher habe ich mich für die Download-Perk entschieden, um das mal durchzuspielen.
    Dabei habe ich mich, ohne es zu kennen, kalifornischem Recht unterworfen und auf die Geltendmachung aller möglichen Rechte verzichtet, was ja nichts besonderes ist, weil man das ja ständig tut im Internet.
    "Perks are not offered for sale" heißt es, was wohl bedeutet, dass man die Gegenleistung auf rein freiwilliger Basis erhalten soll, keine Ahnung, was das kalifornsiche Recht zu Schenkungsversprechen aussagt.
    Selbstverständlich gibt es kein Widerrufsrecht oder ähnliches, es fühlt sich etwas an wie die Rückkehr zu 90er-Jahre-Vertrauens-Experimenten.
    Zahlung läuft ausschließlich über Paypal.


    Edit: Nach der Zahlung erfährt man per E-Mail sogar, wer Kampagnenstarter (Vertragspartner) ist, es handelt sich allerdings nicht um Benny Greb (der die Kampagnenbeschreibung "unterschrieben" hat).


    Schmerzen hat es bisher nicht verursacht, und "German Angst" halte ich mit Blick auf US-Kritik an Kriegsvermeidungswillen für ein grässliches Unwort, WTF.

    36.000$


    :|


    Für Kartoffelsalat. :|


    Inzwischen (7 Stunden spätter) $52.000, ständig steigend, schönes Testprojekt. Ziel scheint inzwischen die Bemühung zu sein, die Rewards/Perks auch wie versprochen zu liefern, die FAQ lassen da doch Zweifel aufkommen.


    In Benny Greb habe ich da mehr Vertrauen, daher habe ich mich für die Download-Perk entschieden, um das mal durchzuspielen.
    Dabei habe ich mich, ohne es zu kennen, kalifornischem Recht unterworfen und auf die Geltendmachung aller möglichen Rechte verzichtet, was ja nichts besonderes ist, weil man das ja ständig tut im Internet.
    "Perks are not offered for sale" heißt es, was wohl bedeutet, dass man die Gegenleistung auf rein freiwilliger Basis erhalten soll, keine Ahnung, was das kalifornsiche Recht zu Schenkungsversprechen aussagt.
    Selbstverständlich gibt es kein Widerrufsrecht oder ähnliches, es fühlt sich etwas an wie die Rückkehr zu 90er-Jahre-Vertrauens-Experimenten.
    Zahlung läuft ausschließlich über Paypal.


    Edit: Nach der Zahlung erfährt man per E-Mail sogar, wer Kampagnenstarter (Vertragspartner) ist, es handelt sich allerdings nicht um Benny Greb (der die Kampagnenbeschreibung "unterschrieben" hat).


    Schmerzen hat es bisher nicht verursacht, und "German Angst" halte ich mit Blick auf US-Kritik an Kriegsvermeidungswillen für ein grässliches Unwort, WTF.

    In den USA gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen dazu, in Europa noch nicht, das macht es zu einem etwas unsicheren, aber spannenden Thema für alle Beteiligten.
    Es gibt viele verschiedene Konstellationen von Spende bis Unternehmensanteilserwerb. Die Zahlungsweise per Paypal oder Kreditkarte ist deshalb interessant, weil für den Projektinhaber dadurch erhebliche Gebühren entstehen, er also deutliche Verluste macht im Fall der Erstattung.
    Deutsche Rechtsprechung scheint es dazu nicht zu geben, AGB sind bei manchen Plattformen schlicht (und schlecht) aus dem englischen übersetzt (wenn überhaupt) und daher auch eine zweifelhafte Quelle. Die Finanzämter haben dem Vernehmen nach auch alles andere als eine klare Linie.


    Gleichzeitig werden manchmal dann auch neue einzigartige Angebote "freigeschaltet", wie z.B. seine Unterwäsche käuflich zu erwerben oder so.

    Auch eine interessante Besonderheit, wenn man bedenkt, dass der Vertragsinhalt natürlich vor Vertragsschluss feststehen sollte.


    Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, was es da überhaupt zu diskutieren gibt.

    Ist ja doch ein Thema, über das diskutiert werden sollte.

    Ich glaube, sonorfan hat Recht, es ist ein tolles Thema, das den einen oder anderen hier mal betreffen könnte, aber in unserem Benny-Thread hier am falschen Platz.

    In den USA gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen dazu, in Europa noch nicht, das macht es zu einem etwas unsicheren, aber spannenden Thema für alle Beteiligten.
    Es gibt viele verschiedene Konstellationen von Spende bis Unternehmensanteilserwerb. Die Zahlungsweise per Paypal oder Kreditkarte ist deshalb interessant, weil für den Projektinhaber dadurch erhebliche Gebühren entstehen, er also deutliche Verluste macht im Fall der Erstattung.
    Deutsche Rechtsprechung scheint es dazu nicht zu geben, AGB sind bei manchen Plattformen schlicht (und schlecht) aus dem englischen übersetzt (wenn überhaupt) und daher auch eine zweifelhafte Quelle. Die Finanzämter haben dem Vernehmen nach auch alles andere als eine klare Linie.


    Gleichzeitig werden manchmal dann auch neue einzigartige Angebote "freigeschaltet", wie z.B. seine Unterwäsche käuflich zu erwerben oder so.

    Auch eine interessante Besonderheit, wenn man bedenkt, dass der Vertragsinhalt natürlich vor Vertragsschluss feststehen sollte.


    Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, was es da überhaupt zu diskutieren gibt.

    Ist ja doch ein Thema, über das diskutiert werden sollte.

    Ich glaube, sonorfan hat Recht, es ist ein tolles Thema, das den einen oder anderen hier mal betreffen könnte, aber in unserem Benny-Thread hier am falschen Platz.

    Sollte das nicht der Fall sein: einfach als Geschenk an Benny ansehen, bei dem ich weiß, was ich zu Weihnachten zurückgeschenkt bekomme

    Schenkung unter Bedingung der Gegenschenkung? Nette Steuerspar-Strategie, das mach ich jetzt immer so. ;)


    Juristischer Heckmeck hin und her, da kann man jetzt ewig drüber diskutieren. Sowas hats auch schon vor den glorreichen Zeiten des Internets gegeben (sowohl von Privatpersonen, von Firmen und auch politischen Parteien und sonst noch wem, am Telefon, per Brief oder auf der Straße). Und nur weils jetzt in den Weiten des Netzes steht, finde ich muss man da nicht auf einmal Himmel und Hölle reininterpretieren. WENN JEMAND WILL, DARF ER UNTERSTÜTZEN WAS AUCH IMMER ER WILL.

    :?:
    Du verstehst nicht, warum ich mich dafür interessiere, nicht wahr? Lass gut sein, hier geht es ja um Benny Greb, für das andere Fach gibt es andere Foren.


    Falls noch jemand als potenzieller Projektbetreiber oder Berater seinen Reininterpretierungsdrang nicht unter Kontrolle hat:
    http://www.germancrowdfunding.…eward-based-crowdfunding/
    Bisher wenig ergiebig, ein tolles Thema zum Forschen.

    Sollte das nicht der Fall sein: einfach als Geschenk an Benny ansehen, bei dem ich weiß, was ich zu Weihnachten zurückgeschenkt bekomme

    Schenkung unter Bedingung der Gegenschenkung? Nette Steuerspar-Strategie, das mach ich jetzt immer so. ;)


    Juristischer Heckmeck hin und her, da kann man jetzt ewig drüber diskutieren. Sowas hats auch schon vor den glorreichen Zeiten des Internets gegeben (sowohl von Privatpersonen, von Firmen und auch politischen Parteien und sonst noch wem, am Telefon, per Brief oder auf der Straße). Und nur weils jetzt in den Weiten des Netzes steht, finde ich muss man da nicht auf einmal Himmel und Hölle reininterpretieren. WENN JEMAND WILL, DARF ER UNTERSTÜTZEN WAS AUCH IMMER ER WILL.

    :?:
    Du verstehst nicht, warum ich mich dafür interessiere, nicht wahr? Lass gut sein, hier geht es ja um Benny Greb, für das andere Fach gibt es andere Foren.


    Falls noch jemand als potenzieller Projektbetreiber oder Berater seinen Reininterpretierungsdrang nicht unter Kontrolle hat:
    http://www.germancrowdfunding.…eward-based-crowdfunding/
    Bisher wenig ergiebig, ein tolles Thema zum Forschen.

    1. Alle die über den Download oder DVD mitsupporten machen ja im Prinzip nix anderes als die DVD "vorzubestellen". Ist ja unter dem Begriff "Vorbestellen" nichts ungewöhnliches dass man sich DVDs, Konzertkarten etc. schon mal vor dem Releasetermin kauft.


    Man bekommt also eine Quittung mit ausgewiesener Mwst. und hat Gewährleistungsrechte?


    Es mag bedenkenträgerisch klingen, aber in juristischer Hinsicht ist das Thema hochinteressant (ich frage aus Interesse).