1. Alle die über den Download oder DVD mitsupporten machen ja im Prinzip nix anderes als die DVD "vorzubestellen". Ist ja unter dem Begriff "Vorbestellen" nichts ungewöhnliches dass man sich DVDs, Konzertkarten etc. schon mal vor dem Releasetermin kauft.
Man bekommt also eine Quittung mit ausgewiesener Mwst. und hat Gewährleistungsrechte?
Es mag bedenkenträgerisch klingen, aber in juristischer Hinsicht ist das Thema hochinteressant (ich frage aus Interesse).