So ist es. Wenn jemand die Lizenz zum Stempeln hat, ist da nichts gegen zu sagen. Das ist ja bei den meisten Gitarren auch nicht anders, da handelt es sich eben um Lizenznachbauten.
Bei Instrumenten kommt wohl öfter vor, dass auf dem privaten Gebrauchtmarkt ohne Fälschung über Herstellungsort, Baujahr usw. getäuscht wird, oder nicht alle Teile original sind. Bei Neuware waren/sind es eher Details, für die sich laut begründetem Vorurteil bestimmte fernöstliche Hersteller gern mal den Planungsaufwand sparen mochten/möchten.
Im Uhren-, Schmuck- und Mode-Bereich ist fälschungsmäßig aber sicher mehr los.
Wenn Du die Schaltfläche mit den drei horizontalen Balken meinst
Nee, die meine ich nicht, ich meine einen Klick mit der rechten Mousetaste neben die Tabs, woraufhin eine Auswahl erscheint, welche Leisten man oben angezeigt bekommen möchte. Wenn du die Lesezeichen-Symbolleiste angezeigt haben willst, bleibt sie unter den Tabs, kann man mit "Anpassen nicht drüberschieben, das stimmt - ich habe die immer ausgeblendet, deshalb war mir der Unterschied nicht aufgefallen.
Ich bin ehrlich erstaunt, dass niemand auf die Idee gekommen ist, sowas zu brauchen...
Du bist nicht der erste, der hier darüber nachdenkt, allerdings ist glaub ich noch niemand zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen - wozu auch, man hat alles am Körper, was man für Klatsch-Sounds braucht. Wenn du nicht oder nicht laut genug mit einer Hand klatschen kannst, musst du dir halt showmäßig ein Hosenbein abreißen und dir den Schenkel klopfen.
Oder ein Mitmusiker hält dir die Hand hin, oder ...
Darauf, dass es auf "Absicht" für die Feststellung eines Verstoßes nicht ankommt, wurde ja bei Gary Moore eingegangen. Ihm wurde auch keine "Absicht" bei Veröffentlichung unterstellt, sondern mindestens Fahrlässigkeit ab Kenntnis der streitauslösenden Zusammenhänge, also ab der Geltendmachung im Jahr 2000.
In dem Urteil kann man auch zu den Voraussetzungen einer anerkannten sog. "Doppelschöpfung" nachlesen, die keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dies würde voraussetzen, dass der des Plagiats Bezichtigte das Originalwerk nicht kannte, was bei einem weniger wahrgenommenen Werk natürlich einfacher glaubhaft dargestellt werden kann, als bei einem Welthit.
Übrigens haben die Streithähne sich im Endeffekt geeinigt, dass Gary Moore gegen Zahlung eines nicht veröffentlichten Betrags an den Kläger alle Rechte an "Still Got The Blues" behielt.
Generell stört mich dieses Plagiatsgehabe. Wenn es wirklich eindeutig das selbe ist - bitte - aber das erste Beispiel im Eingangsposting ist doch noch viel zu unterschiedlich. Und auch schon Bach hat sich reichlich bei Themen anderer Komponisten bedient. Das gehört nunmal auch dazu.
"Gehabe" finde ich etwas unglücklich ausgedrückt. Bei den Juristen wird ja deutlich, wie schwierig es ist, den grenzwertigen Grad der "Ununterschiedlichkeit" in Worte zu fassen. Wenn man sich in einen Künstler hineinversetzt, der seine Komposition im Werk eines Kollegen wiederfindet, kann man sich vorstellen, dass es ihm im Einzelfall um mehr als die Geldentmachung von Eitelkeiten geht.
Manchmal kommt mir beim Radiohören spontan in den Sinn, zu aktuellem Kommerzgedudel unvermittelt den Text älterer Kompositionen mitzuträllern, das passt für meinen Geschmack zu oft wie die "Faust aufs Auge" und geht im Einzelfall weit über ...
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... bekannte 4-Chord-Muster hinaus.
Sollte bereits Bach sich grenzwertig bedient haben, würde das ja nicht andere Plagiate legitimieren.
Allerdings scheint es in beiden Richtungen (Verletzer <-> Verletzter) heute in industriellem Ausmaß mehr um "Mitverdienen" zu gehen, als um die Künstlerwürde.
"... die Relevanz hörpsychologischer Faktoren (ist) in der Popularmusikforschung unumstritten. Sie ist nicht Gegenstand der allgemeinen Psychologie, sondern gehört zu den unverzichtbaren analytischen Grundlagen der Musikwissenschaftler, die auf dem Gebiet der Popularmusik forschen ... Es ist gerade der "Schein des bekannten", der von den erfolgerfolgreichen Autoren der Popularmusik angestrebt wird ... Er ist der rezeptionspsychologische Faktor, der für die Popularität einer Melodie ausschlaggebend ist. Das heißt aber nicht, dass damit alle Pop-Melodien, die auf gängigen Melodiemodellen beruhen, der public domaine zuzuordnen wären. Die schöpferische Eigentümlichkeit und Wirkung wird wesentlich durch sogenannte Sekundär- und Tertiärkomponenten (Arrangement, Sound etc.) verstärkt. Diese können in einer notenschriftlichen Transkription nur bedingt wiedergegeben werden. Sie sind aber durch den Tonträger fixiert und als Hörerlebnis messbar."
Dies ist ein Zitat eines Sachverständigen, der im Plagiatsverfahren von Jürgen Winter gegen Virgin und Gary Moore wegen "Still Got The Blues" mitwirkte.
Kläger Winter hatte 1974 für "Jud's Gallery" (Krautrock-Bandprojekt aus Offenburg) den Song "Nordrach" komponiert, in dem das Gitarrensolo von "Still Got The Blues" vorkam. Man höre und staune mal ab 06:17 (geschmackvolles Getrommel inklusive):
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Das Landgericht München I hat 2008 die Beklagten u.a. zu Auskunft (über Vervielfältigungsumfang und Umsätze mit "Still Got The Blues") verurteilt und einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach festgestellt. Die ausführliche Entscheidung enthält viele zur Thread-Ausgangsfrage erhebliche Fragestellungen und deren juristische Beantwortung und dürfte für alle Problemkreisinteressierten sehr lesenswert sein.
Ein Plagiatsvorwurf ist begründet, wenn ein dem Urheberrechtsschutz unterliegendes Werk durch einen anderen als den Urheber ohne dessen Zustimmung verwendet wird. Wichtig ist, dass auch Teilpassagen eines Werkes urheberrechtlich geschützt sind.
In diesem Fall war es die "frappierende" Ähnlichkeit der Gitarrensoli, die die Richter nach 8 Verhandlungsjahren zu der entscheidungsreifen Überzeugung brachte, dass in "Still Got The Blues" das Gitarrensolo von "Nordrach" verwendet wurde, welches für sich genommen Werksqualität besitze.
Dazu musste zwar geklärt werden, dass unserem Gary, der sich seinerzeit öfter in Deutschland aufhielt und auch in Clubs verkehrte, in denen Jud's Gallery mit "Nordrach" als Höhepunkt auftrat, die streitgegenständliche Musiksequenz bekannt war und er sie aufgrund eines "ephemeren" Höreindrucks über sechzehn Jahre (bis zur Veröffentlichung von "Still Got The Blues") im Langzeitgedächtnis speichern konnte. Ob er sie dann bewusst oder unbewusst (vorsätzlich oder fahrlässig) in seinen Song eingebaut hatte, spielt dabei aber keine Rolle, eine unbewusste Entlehnung reicht aus für den erkannten Urheberrechtsverstoß.
Die Beklagten versuchten, sich damit herauszureden, dass es sich bei der Passage um nicht schützenswertes "Allgemeingut" handele, um die Anwendung der gemeinfreien "Binse" des Quintschrittmodells, wobei dreieinhalbmal eine stufenweise fallende Sequenz ("Terzpendel") in ständigen Sekundschritten die Melodie-Tonfolge bilde. Es wurden unzählige sonstige Titel genannt, bei denen diese Struktur ebenfalls verwendet wurde.
Das Gericht folgte indes dem Gutachter in der Ansicht, dass das Gitarrensolo aus "Nordrach" in "Spielweise, Rhythmisierung, Agogik, Tongebung und Attacke einzigartig" sei. Die schöpferische Leistung könne sich nicht nur aus der Melodie selbst, sondern auch aus der Auswahl und dem Einsatz der musikalischen Ausdrucksmittel (Rhythmik, Metrik, Tempo, Harmonik, Form, Phrasierung, Instrumentierung, Sound) bei der Verarbeitung der Melodie ergeben. Entscheidend sei der sich aus dem Zusammenspiel all dieser Elemente ergebende Gesamteindruck, das (im Eingangszitat hergeleitete) Hörerlebnis. Es sei nämlich gerade die Art und Weise, wie der Komponist hier die Gitarre und die mit ihr möglichen Klangeffekte einsetzt, die den klanglichen Charakter des Stückes ganz wesentlich prägt. Auf den künstlerischen Wert käme es dabei nicht an, ebenso nicht auf vorliegende Unterschiede in Notierung/Transkription.
Das Zusammenspiel der Ausdruckmittel, das Hörerlebnis, war auch Kriterium bei der Frage, warum bei "Still Got The Blues" ein anspruchsauslösender Ähnlichkeitsgrad erkannt wurde ("Dieses Gitarrensolo ist im Hörvergleich mit dem Gitarrensolo aus der Komposition Nordrach leicht als identisch zu identifizieren. Es ist vor allem dieses Gitarrensolo, das dem Musikstück "Still got the Blues" seine unverwechselbare Prägung verleiht.") und beim 1971 von Roland Kovac komponierten Stück "Dana" nicht (dessen Klage wurde 2004 in München abgewiesen).
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Wird deutlich, was außer Rhythmus/Metrum den Unterschied im Hörerlebnis ausmacht? ("Es ist nämlich nicht einfach so, dass "Nordrach" herauskommt, wenn man "Dana" mit der E-Gitarre spielt.")
Vielleicht kann man mithilfe der im Urteil aufgestellten Kriterien auch zu einem Ergebnis kommen, wenn man H.E.a.T und Britney Spears vergleicht. Es dürfte sich ebenfalls um banale, aber sehr ähnliche Melodiefragmente handeln, deren Unterschied das aus dem Zusammenspiel der musikalischen Mittel resultierende Hörerlebnis dokumentiert - so dürfte es jedenfalls das LG München I sehen, sofern nicht weitere bewiesene Fakten für ein (anspruchsauslösendes) Plagiat sprechen würden.
Wie man das persönlich sieht, ist natürlich eine andere Frage. Auf die Endlichkeit von Tonfolgen wurde ja schon eingegangen, auch auf die Frage, ob die Entscheidung "Plagiat oder nicht" bei ohnehin austauschbar erscheinender Kommerz-Musik geschmacklich überhaupt relevant ist.
Ich meine, auch ohne die Einordnung als "Plagiat" im juristischen Sinn oder bei Fehlen einer sich geradezu aufdrängenden Ähnlichkeit im Hörerlebnis kann jeder beobachten, dass musikalische Erfolgskonzepte mit Kalkül nachgemacht werden, und ich würde mich nicht wundern, wenn dies auf hoher Ebene mit professioneller Vorab-Beratung stattfindet. So auf die Art "Wir wollen mit bewusst oder unbewusst erinnerten Anteilen von Oops, I Did It Again den erheblichen Marktanteil der Anfang 20-jährigen Frauen abdecken, deren Musikgeschmack sich nach letzten statistischen Erhebungen seit ihrem Teenagerdasein um die Jahrtausendwende zwischenzeitlich mehrheitlich zum Schwedenhardrock hin gewandelt hat. Bitte um Einholung einer juristischen Stellungnahme zum beiliegenden Songkonzept und Auswahl geeigneter Interpreten."
Da ist im Einzelfall sicher mehr Plagiatsbewusstein im Spiel und stecken z.B. im Hinblick "Online-Marktüberwachung" üblere Machenschaften hinter, als dem guten Gary Moore jemals zuzutrauen gewesen wären.
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[/video]
Code
[video]http://www.youtube.com/watch?v=_DYUnsR2M90[/video]
oder
[media]https://www.youtube.com/watch?v=_DYUnsR2M90[/media]
http, nicht https, alles ab &blablabla weglassen im "video"-Tag, oder nur die Video-Nummer im "youtube"-Tag.
danke für den ehrlichen Bericht aus erster Hand (naheliegende Sprachspiele lasse ich mal grad).
Das Traurige bei diesem Thema ist: Ohren haben leider, leider ein sehr langes Gedächtnis, sie melden sich einfach nicht früh genug. Bzw. das "Klingeln" nach überlautem Konzert"genuss" erkennt man einfach oft zu spät als Warnsirene.
Grüße Hajo K
P.S.: Es hat sich aber echt was getan! Bin ich froh, dass das Tragen Gehörschutz heute nicht mehr automatisch unter Warmduscherverdacht stellt.
Alles anzeigen
Das naheliegende Wortspiel erschließt sich mir grad nicht ... Sag mal ruhig, bevor mir vor Überlegen der Kopp platzt, Humorverlust stelle ich mir noch unangenehmer vor, als Hörverlust Edit: "Schrei nicht so!"? Mir nutzte die Warnsirene übrigens erst mal nichts, ich saß nicht an einem Instrument, sondern studienjobmäßig in einem unverantwortlich lauten LKW, der dringendst nach der 15-Stunden-Schicht schnell an's Ziel musste. Für Warmduscher hab ich aber damals schon ohrstöpseltragende Musiker ebensowenig gehalten, wie schutzhandschuhtragende Säureverschütter.
Leute wie DeJohnette, Bill Stewart, Brian Blade usw spielen wohl sehr regelmäßig mit freien Gehörgängen, obwohl da sicher auch gelegentlich der ein oder andere bedenkliche Spitzenpegel erreicht/überschritten wird. Dauerhafte Überbelastung sollte jedenfalls vermieden und "nachhaltiges Pfeifen" als entsprechend zu vermeidendes Warnsignal wahrgenommen werden
Verschiedene Leute reagieren verschieden. Spätestens unmittelbarer Schmerz sollte aber die persönlichen Zweifel beseitigen (was ja beim Fragesteller auch letztendlich der Fall war).
Also, ich kann dann ja mal aus Erfahrung sprechen. Ich habe eine deutliche Mittelohrschwerhörigkeit, die genau anlässlich einer solchen Lärmempfindlichkeit festgestellt worden ist, obendrauf seit 20 Jahren pfeifenden Tinnitus. Die Kombination kommt einem äußerst gelegen, wenn man auf erhebliche Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen (Beruf, Kommunikation, Musik, Schlaf, Psyche) steht. Die Lebensqualität kann dadurch derart sinken, dass man sich gar keine Sorgen über so manche Nuancen mehr machen muss - man ist schon froh, wenn man ab und zu einen klaren Kopf bewahrt. Man kriegt auch nicht mehr so intensiv mit, was so für Mist gelabert wird, dazu begibt man sich dann ins Internet, dort kann man das ja visuell wahrnehenmen, wenn man es vermisst. Um private Kranken- oder Berufsunfähigkeits-Versicherungen muss man sich nie mehr kümmern, die kriegt man damit sowieso nicht mehr.
Es gibt aber auch Nachteile. Laute Tanzmusik tut nach wie vor weh. Ab und zu wird man für dumm gehalten, weil man den Witz nicht verstanden hat. Wenn man einen Beruf hat, in dem man zuhören muss, kann das sehr anstrengend werden. Man lernt viele Leute kennen, die meinen, man höre nur gut zu, wenn sie besonders leise reden. Man selbst spricht erheblich lauter, weil man sich sonst selbst nicht versteht, das finden diese Leute dann regelmäßig unvornehm. Manche schreien einen aus Rücksicht auch an, als wäre man 90, in deren Blick wähnt man dann immer so einen gewissen Demenz-Verdacht. Kommt man Tinnitus-übernächtigt mit Augenringen zu einem Termin, wird man in einer Häufigkeit für verkatert gehalten, dass man sich gelegentlich ärgert, nicht wirklich zur Flasche gegriffen zu haben.
Wenn ich so etwas höre lese, wie "Ich hau mir als Schlagzeuger PA-Monitore auf die Ohren, bis mir der Kopf klingelt und habe Zweifel hinsichtlich des Sinns von Gehörschutz", krieg ich natürlich immer ne Krise. Auch die konkreten Schilderungen hier und der Zeitpunkt der Überlegung klingen nach einer gehörigen Portion Masochismus.
Elacins mit Otoplastiken fühlen sich übrigens genau so an wie Hörgeräte. Ich kenne niemanden, der sich nicht befreit fühlt, wenn er sie nach dem Lärm rausnimmt. Kombiniertes Monitoring fände ich eine Überlegung wert. Ich musiziere ja nur zum Spaß, dabei finde ich einen Direktschall wirksam killenden Kopfhörer wesentlich angenehmer.
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Ein wenig komisch ist vor allem, dass die zwei Töne, die die Pauken darstellen sollen, von ein und derselben Trommel stammen, ansonsten durchaus echt.
Ich habe auch diesen Zweifel gehabt und die Stelle noch einige Male angehört. Das sind Schläge auf diese eine Trommel, die da zu hören sind. Der jeweils paarweise erste klingt etwas anders, weil am Rand der Trommel gespielt, ein Quartenintervall wie beim Original-Zarathustra ist allerdings nicht vorhanden (beim unaufmerksamen Abhören allenfalls im Hörgedächtnis, das uns einen Streich spielt).
Ah, danke. Ich frag mich, was da geschaltet wird, möglciherweise ist da eine Unterbrechung für eine Reihenschaltung, die durch jeden Klinkenstecker geschlossen werden kann? Was passiert, wenn du an B ein weiteres Becken anschließt?
Wenn du 2 Pads mit Y-Kabel an den selben Ausgang anschließt, haben beide den selben Sound.
Ich finde die Bedienung vom Music Maker wesentlich einfacher, als die von Cubase.
Darauf spielte ich an. Toy-Software ./. Pro-Anspruch. Einfacher wäre es nur, wenn es auch funktionieren würde. Ich bezweifle halt, dass sich hier einer mit genau dieser Software auskennt.
Du hast ja dort im Supportbereich die Frage auch schon gestellt. Bist auch schon die Liste hier durchgegangen (betrifft zwar eine andere Version, aber vielleicht übertragbar)?
Ich würde mich mit Foren-Mitgliedern auch auf halber Strecke auf der Autobahn treffen, damit ich nicht alles verpacken und das Glücksspiel mit den Paketwerfern eingehen müsste. Mit einem Unbekannten, der dann an der Tanke anfängt, zu handeln, weil er ja noch Zoll abführen muss? Eher nicht.
Wie wäre es mit einem Treffen auf einem vereinsamten Schrottplatz in der Wüste von New Mexico?
Er schmeißt den Geldkoffer zwischen euch auf den Boden, daraufhin öffnest du den Kofferraum mit der Schlüsselfernbedienung. Gaanz langsam, ohne verdächtige Bewegungen, geht ihr auf eure Vertragsleistungen zu, ohne das Gegenüber aus den Augen zu verlieren. Während er umläd, kannst du die Scheine zählen und checken, ob sie nicht durchnummeriert sind. Hinter einer Kaktee versteckt wartet egnever, bereit, falls es brenzlig wird, an der Tankstelle Hilfe zu holen. ...
Mist, jetzt bin ich selbst gespannt, wie es weitergeht :-/
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