Also um mal klarheit zu schaffen als jus student 
Kann natürlich nur sagrn wies in österreich läuft aber
die systeme ähneln sich sehr weil wir uns viel von deutschland abgeschaut haben.
Es ist so dass ein bürgermeister eine extra verordnung herausgeben kann
Die aufgrund der bundesgesetzlage beruht. Weil der bürgermeister am besten beurteilen
kann was in seinem ort am besten greift. Natürlich muss er sich da im bundesgesetzlich
Vorgegebenen rahmen bewegen. Sprich nachtruhe ab 1800 uhr und solche späße gibts nicht.
Allerdings kanns auch diverse hausordnungen geben welche sich wiederum an die verordnungen oder an die
Gesetze halten müssen in mehrfamilienhäusern.
Weiters ists bei uns so dass 2 stunden "hausmusik" erlaubt sind am tag. Alles weitere muss
Man sich dann ausmachen mit den "geschädigten". Deswegen sagen bürgetmeister auch sehr gerne dass man sich
Das untereinander ausmachen soll wie und wann, weil sich sicher keiner mit stoppuhr hinsetzen
Wird (diverse spießer vl schon).
Lärmbelästigung führt zu einer verwaltungsstrafe oder im extremfall mit
Köperverletzung auch zu einer strafanzeige. Zu regeln bei polizei.
Wenn der wert der liegenschaft der nachbarn durch die lärmbelästigung
Allerdings beeinträchtigt wird können sie natürlich ein zivilgerichtlichs verfahren anstreben.
Dafür bräuchte es aber schon sachverständigengutachten etc (wird wahrscheinloch nie passieren).
Was allerdings voraussetzung ist für die hausmusim ist dass "alles" zur lärmprävention getan wird was
Wirtschaftlich zumutbar und tunlich ist. Also trommeln bei offenem fenster ist womöglich keine gute idee.
Deswegen können sich leute mit edrums und podest ganz ruhig zurücklehnen.
Leute mit akkustiksets rate ich die fenster zu schließen und die trommel abzukleben.
Dann kann euch egtl gar nichts mehr passieren.
Nur mal die rechtliche seite dieser angelegenheit. Natürlich ists immer gut wenn man
Was mit seinen nachbarn ausmacht weil das ja dann auch als eine art zivilgerichtlicher vertrag zu
Betrachten ist (siehe mündliche abmachung).