das lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, selbst Fachanwälte tun sich schwer, das zweifelsfrei zu beurteilen...
ich meine, das was David beschreibt, ist durch das Recht auf Privatkopie gedeckt...allerdings nicht in jeder Konstellation
Fall 1: Man schneidet bei einem legalen Internet-Radiosender mit, hierbei handelt es sich um keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage, einen Kopierschutz umgeht man ebenfalls nicht. Ergo: man handelt rechtskonform und ist durch das recht auf privatkopie geschützt (nichts anderes gilt für mitschnitte aus dem fernsehen, ob analog oder digital ist völlig egal)
Fall 2: man schneidet bei einem illegalen sender mit, man kann also davon ausgehen, dass die vorlage für den mitschnitt rechtswidrig ist. in dem fall ist auch eine kopie dessen rechtswidrig. gleiches gilt wenn offensichtlich technische maßnahmen des kopierschutzes umgangen werden (drm, digitale signaturen etc.)
Fall 3: grooveshark und konsorten...und hier fängt das problem an...Man kann nicht mit sicherheit sagen, ob die songs dort legal oder illegal kopiert wurden, der Benutzer, der hier mitschneidet kann weder den einen noch den anderen fall annehmen...juristisch gesehen, ein status quo...da aber im zweifel für den angeklagten, macht man sich hierbei in keinem fall strafbar
man muss also immer den einzelfall betrachten