pbu: ich verstehe die Regelung anders: Wenn ich *nicht* (warum auch immer) die Möglichkeit habe, meine Artikel zu ändern, dann kann ich den den Anbieter nicht dazu verpflichten (zumindest nicht nach den AGB ).
Stelle Dir vor, ich melde mich von dem Portal komplett ab (Account gelöscht). Was mache ich dann, wenn ich im Nachhinein einen Artikel löschen lassen will? Z.B. weil ich urheberrechtlich geschütztes Material in ihm hatte.