Peppone: Das stimmt so aber nicht ganz. Die Gesetztlichen Regelungen geben die Rahmenbedingungen zum Vertragsschluss, das ist richtig. Grundsätzlich gilt Privatautonomie, das stimmt auch. Aber ein Vertrag darf mindestens einen Vertragspartner nicht schlechter stellen, als es das Gesetz tun würde. Dies ist analog im Arbeitsrecht und Tarifvertragsrecht und und und und anzuwenden.
Ja, ich weiss. aber die eingangs erwähnte Internet Recherche ist so breit gefassst, da musste ich erst mal grobe Grenzen stecken, damit man ein Gefühl kriegt wo Norden ist.
Rein vom Judikativen betrachtet gehe ich nur teilweise konform, weil Arbeitsrecht eine hohe Aufmerksamkeit geniesst und Mietrecht da eher hinterher hinkt. Auch wenn es Instituitonen und Anlaufstellen gibt, wer macht schon eine Sammelklage oder einen Musterprozess wegen eines unbekannten (und oder gar eines Nicht-Berufs-) Musikers? Und privat wird sich das keiner leisten, über mehrere Instanzen schon gar nicht.
Wo ich aber recht gebe ist, dass die Hausordnung zumindest als akzeptiert gilt, wenn man den Mietvertrag eingeht.
Das sehe ich so, dass sich das Gericht hier auch (!) an der Einzelvereinbarung orientieren wird.
Die konsequente Einhaltung kann aber nur empfohlen werden um das Miteinander zu gestalten, sie kann schwer befohlen werden, denn hat letzlich nicht mehr zu sagen, als ein freundlicher Hinweis. (Gutes Beispiel ist das Verbot von Haustieren in vielen Mietverträgen. Dies kann nach aktueller Rechtslage zwar verboten werden, ist aber nicht durchsetzbar)
Da gibts auch einen schönen Schauplatz zu dem Thema (keine Tiere): http://www.youtube.com/watch?v=IArYwDf1wKk
Naja, das ist alles sehr kompliziert. darum wär mal Aufklärung seitens TS gut.
Ich selber bin nur froh, dass ich mit meinen Nachbarn reden kann und einige Kinder im Haus sind, was die Verhandlungspositionen angeleicht.
Hätte ich lauter Pensi über und neben mir wärs wahrscheinlich nicht ganz so einfach.
sorry aber ich check die zitatfunktion irgendwie nicht....