ok, danke für die Aufklärung, dannn scharch ich mal mit, obwohl mir immer noch der Kopf schwirrt. Solche Formulierung z.B.:
Zitatdass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.
wenn man den Kotzthread als Bsp. nimmt, dann ist es schwer zu sagen, dass der Anbieter von den Inhalten keine Kenntnis hat, wenn die Hälfte der Mods da mitpostet. Aber ok, ich hab ja keine user generated content auf meinen Seiten, von dem ich kenntnis habe, les z.B. meine Gästebücher nie, also was regt es mich auf?