Sorry, wollte keine Verwirrung stiften, hätte gleich die korrekte Bezeichnung verwenden sollen… Eigentlich wollte ich ja nur wissen ob sich jemand von Euch darüber Gedanken gemacht hat und entsprechende Maßnahmen ergreift…
Facebook-Profile sind persönlich die haben damit nix zu tun.
Mit Fanseiten/Fanpages, die von diesem Urteil betroffen sind, werden die Seiten bezeichnet, die Unternehmen, Künstler, Organisationen usw. betreiben (für deren Betrieb aber eine persönliches Profil benötigt wird). Der Begriff Fanseite bzw -page ist eigentlich veraltet, wird aber trotzdem noch oft und gerne verwendet. Zur Zeit heissen die Dinger (im Deutschen) nur Seiten.
Nicht sicher bin ich mir, ob auch Facebook-Gruppen von dem EuGH Urteil betroffen sind.
Hier noch die genaue Definition (Quelle: Onlinemarketing Praxis)
"Facebook Page (Facebook-Seite, Fanpage)
Facebook Pages werden auch Facebook-Seiten oder Fanpages genannt. Sie können für Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen, Bands, Vereine, Bücher, Filme, Websites, Blogs, etc. eingerichtet werden. Hier können die Betreiber der Facebook Page Statusmeldungen, Notizen, Links, Fotos oder Videos einstellen. Durch so genannte iFrame-Tabs und Apps kann der Umfang einer Facebook Page erweitert werden."