Blauäugig wie ich bin, ging ich davon aus, dass Roland auch die Zurschaustellung legitimiert, solange keine kommerziellen Absichten verfolgt werden. Eine Verbreitung der Playalongs scheint ja auch in deren Sinne zu sein. Ohne explizite Genehmigung sieht die Rechtslage aber (in Deutschland) wohl anders aus, danke für die Info.
Genau davon ging ich bei frei und legal downloadbaren Playalongs auch aus, da ich kein Interesse sehe, dass dadurch verletzt wird. Vielleicht sollte man daraus einfach ein entsprechendes Business aufziehen: Ich stelle alle möglichen geistigen Ergüsse zum freien Download ins Netz, und sobald irgendjemand diese manipuliert wieder ins Netz stellt, kommt direkt die Rechnung (Abmahnung). Diese ganze geistige-Eigentum-Thematik ist doch vollkommen pervertiert. In der materiellen Welt werde ich wenigstens mitverantwortlich gemacht, wenn mein Auto geklaut wurde, weil ich es mit mit offener Tür und laufendem Motor drei Stunden unbeaufsichtigt habe stehen lassen...