Hi,
jetzt kommt hier einiges durcheinander.
Urheber- und Nutzungsrecht muß man schön auseinander halten.
Bsp.: Du bist Urheber eines Musikstückes und verkaufst die Nutzungsrechte für dieses Musikstück an ein werbetreibendes Unternehmen, z. B. Coca Cola 
Üblicherweise wird das Nutzungsrecht dabei eingeschränkt, z. B. nach Medium (TV, Radio, CD, Web etcpp), Dauer und Region. Es gibt auch einn sogenannten "Nutzungsrecht-Buyout", bei dem sämtliche Nuttzungsrechte an den Käufer übergehen. Der kann dann de facto damit machen, was er will. Wenn DAS in den AGB von YouTube stehen sollte, würde ich dort nichts hochladen.
Btw ist mir eh schleierhaft, was dort abgeht. Da stehen Videosequenzen von Lehr-DVDs drin, die es sonst nur für teuer Geld gibt. Aber das wird schon seine Richtigkeit haben, denn das wurde bestimmt von den Autoren und Verlagen bereit gestellt...
Keep On Groovin'
fwdrums