Beiträge von DukeNukan

    Hallo Klipp,


    für mich entscheidet der Klang, ob ein Set OBer-, Mittel- oder Unterklasse ist. Finish oder Holzart ist doch erstmal sekundär...

    Auf jeden Fall ist das schonmal einsehr professioneller Internetauftritt. Besser als der von Herstellern, die bereits viele JAhre im Markt unterwegs sind!

    Schraubt man die Kesselhardware ab, kann man ein Shellset in einem Karton verschicken. Jedoch müssen die Zwischenräume zwischen den Kesseln ausgefüllt werden. Am besten, man wickelt jeden Kessel in Luftpolsterfolie.
    Für 30 € ist das ganze (Karton, Folie + Porto) zu realisieren.

    Hab ich doch erklärt. Wo ist das Problem?
    Um eine GbR zu sein muss ein gemeinschaftliches Handeln erkennbar sein. Ob man allein die Tatsache, das man sich gemeinsam beim Konzert auf eine Bühne stellt, gleich zwingend die Existenz einer GbR voraussetzt, iszt mal wieder eine Frage der Auslegung dieses Sachverhaltes.


    Nur um das ganz kurz auszuführen. Deine These ist nur richtig, falls du damit meinst, dass dies nicht für einen Dritten (der nicht Gesellschafter ist) erkennbar sein muss. Selbstverständlich gibt es Gesellschaften, die nicht nach Außen auftreten, sog. Innengesellschaft. Folgen sind, dass die Innengesellschaft keinesfalls rechtsfähig ist, nach herrschender Meinung existiert auch kein einheitliches Gesellschaftsvermögen.
    Der Gesellschaftszweck muss stets allen Gesellschaftern gemeinsam sein und von diesen gemeinsam verfolgt werden (Förderungspflicht), selbst wenn die einzelnen Gesellschafter damit unterschiedliche individuelle (zwischen-)Ziele verbinden.

    Dir fehlt die Zeit die Beiträge, die du auf deine HP gesetzt hast auf Fehler zu lesen? Ich war gerade mal drauf und da steht ja fast kein Text. Ich hatte mit hunderten Seiten Text gerechnet und nicht den paar Absätzen.
    Computerrechtschreibprüfungen sind immer eigenwillig. Sie kennen nur eine bestimmte Anzahl an Wörtern, Grammatikprüfung ist (gerade in Gratisversionen) besonders bescheiden.


    Tipp: Entweder hoste die Seite nicht mehr und erspar uns die Fehler oder setz dich dran und lies deinen Krempel.


    Mir fällt noch eine Sache auf:


    Zitat

    Mein Set
    ... ist ein SONOR Force 2005 Special edition, in Covered marble Grey.


    9-lagige Birkenholzkessel, eine Bass die richtig "Dampf" macht und eine knackig-kunsprige Snare, machen
    den unvergleichlichen Sound meines Sets aus.


    Nun ja, ein Force 2005 ist ein ordentliches Standardset, aber unvergleichlich ist da wirklich gar nichts. Das ist wie wenn du einen NIssan Micra mit der Geschwindigkeit eines F1 Autos vergleichst und behauptest, dass der Nissan schneller sei.

    Das kann man natürlich machen. Wenn du dir ein hochwertiges Set kaufen willst, dann kann man das grundsätzlich blind machen (Beschädigungen etc. außen vorgelassen). Das Ding wird dann idR auch gut klingen, was aber kein Garant ist, dass man mit dem Set warm wird. Evtl. stört einen am Ende doch etwas. Es gibt hier im Forum zahlreiche Beispiele für Verkäufe hochwertiger Sets, die zwar für sich allesamt gut waren, aber doch den Spieler nicht 100% überzeugt haben!


    Die Diskussionsfrage, dass wir dir helfen sollen zwischen einem Vintage und einem modernen (gebrauchten) Set zu wählen, zeigt, dass du wahrscheinlich noch nie ersteres gespielt hast. Dazu würde ich dir dringenst raten.
    Meines Erachtens klingen Vintagesets anders als moderne - nicht besser oder schlechter - einfach anders. Zudem kommt das Argument mit der oftmals fragwürdigne Hardware (so auch die Tomhalterrungen bei meinem 79er Ludwig) dazu. Vintage wird von vielen als Kult verschrien und auch du willst ja wahrscheinlich nur eins, weil dir das so erzählt worden ist. Aber auch ein Vintageschlagzeug ist erstmals nur ein normales Set, nur dass es halt älter ist.
    Daher können die Kessel anders gebaut und das Set anders gegratet sein - anders als es heute üblich ist - und das Holz auch irgendwie (das ist jetzt kein terminus technicus) "gereift" sein.
    Moderne Sets klingen anders. Bevor du nach deiner Aussage viel Geld investierst, kann ich dir nur raten, beides mal anzuspielen.


    Ähm?
    Ich würde meinen Freundeskreis überdenken, wenn ich meien ausgeliehenen SAche nicht zurückbekomme.
    Aber ich weiß, du hast das Album tatsächlich gekauft und es ist total unerwartet von deinem besten Kumpel verlegt wurden.
    Hier gab es mal jemanden, der seinen TD-20 Kassenbon verlegt hatte und um einen neuen Bat, um einen Gratis Kopfhöhrer abstauben zu können....

    Ich glaube, dass der Kerl immer 3 Gruppen spielt, bestehend aus einem Bassdrumschlag und je einem Schlag mit jeder Hand.


    Also z.B: T (Tom), B (Bass), T


    So etwas kann man beliebig variieren.
    TTB
    BTT


    etc.

    Meines Wissens nicht mehr. Sie können auf eine fachgerechte Verpackung bestehen und die ist im Originalkarton in der Regel am besten gegeben.


    Klausel eines Internetversandhandels:
    Klausel 11.5:

    „Dem Kunden obliegt es, die Ware in der Originalverpackung, samt Innenverpackung und – soweit mitgeliefert – in einer Antistatikhülle zurückzusenden.“


    Das Landgericht Frankfurt dazu:

    Zitat

    Die Regelung in Ziffer 11.5 erweckt bei kundenfeindlicher Auslegung den Eindruck, dass damit das bei Fernabsatzverträgen einzuräumende Rückgaberecht über die in § 312 d IV genannten Fälle hinaus eingeschränkt wird und ist somit ebenfalls unwirksam. Dem Kunden obliegt es nach dieser Klausel, die Ware in der Originalverpackung samt Innenverpackung zurückzusenden. Ein durchschnittlicher Kunde erkennt nicht, dass hier nur der Eindruck erweckt wird, zur Rücksendung in der Originalverpackung verpflichtet zu sein, tatsächlich aber nur seine Obliegenheit angesprochen wird, dass es zur Vermeidung rechtlicher Nachteile in seinem eigenen Interesse liegt, die Originalverpackung zu verwenden, weil so am ehesten gewährleistet ist, dass die Ware bei der Rücksendung nicht beschädigt wird. Es ist nicht ersichtlich, warum es der Bekl. nicht zuzumuten ist, dies dem Kunden offen zu sagen.


    Das Argument der Bekl., der Kunde sei zur Rückgabe der Verpackung sogar verpflichtet, weil die Verpackung Teil der gekauften Ware sei, vermag nicht zu überzeugen. Bei lebensnaher Betrachtung kann die Bestellung eines Kunden nur so verstanden werden, dass er einen Kaufvertrag über ein angebotenes Elektroprodukt abschließen will, nicht jedoch zusätzlich ein solches über Verpackungsmaterial.


    Es ist darüber hinaus auch nicht ersichtlich, wie es dem Kunden möglich sein soll, einen Originalkarton der Bekl. zu erwerben, wenn er – wie dies regelmäßig der Fall sein wird – nach dem Erhalt der Ware die Verpackung entsorgt.


    LG Frankfurt: 2-2 O 404/05; 21.07.2006