Hallo,
Das ist objektiv falsch.
Das Beamtenrecht verlangt, dass jeder Beamte ein auskömmliches - wenn auch bescheidenes - Einkommen bekommt. Folglich waren vor einiger Zeit untere Besoldungsgruppen bis hinein in den öffentlichen Dienst (damals BAT), wo auch Nichtbeamte auskömmlich vergütet werden, praktisch Tarife ohne Personal.
Im öffentlichen Arbeitsrecht gibt es folglich einen Mindestlohn. Auf dem privaten Arbeitsmarkt gibt es ihn nicht, im Bereich der Selbständigen, wo die meisten Künstler einzuordnen sind, gibt es ihn auch nicht. Und der durchschnittliche Künstler lebt eher bescheiden bis selbstausbeuterisch.
Bei Beamten und öffentlich Bediensteten ist die Bandbreite wesentlich eingeschränkter, da gibt es kaum Ausfälle nach oben (Millionär) und nach unten ("Hartz IV").
Das ist ein leider wahrer und auf den zweiten Blick bereits äußerst bedenkenswerter Umstand.
Man kann es weiter spinnen: Kippen: 5 Euro am Tag - kein Problem, Alk - kein Problem, Kiff - gerne.
Dazu: kostenlose Musik.
Wer verdient daran?
Ein Apfel verkauft ein technisch beschissenes Abspielgerät, jeder Hanswurst muss ein Smartphone haben (rund 50 Euro mtl.), um in der Straßenbahn seine E-Mails ("Hallo Schatzi ...") lesen zu können, ein Flachbildschirm in angenehmer Größe ziert jeden Unterschichtenhaushalt, der besser Gestellte muss einen kraftstrotzenden Wagen mit Allradantrieb für den Stadtverkehr haben, jeder Provinzhobbytrommler braucht ein Profiset und zwei Garagen voll Sammelobjekte, gegessen wird bei McDoof, PizzaLieferMofa etc. und ja: für Musik, Kunst, Kultur, da haben wir natürlich kein Geld mehr.
Ich sage ja nicht, dass ich selbst nicht in dem ein oder anderen Punkt einen an der Waffel habe, aber bedenkenswert ist das schon.
Grüße
Jürgen
PS
Allerdings trifft Vieles auf mich auch überhaupt nicht zu, nicht dass da einer denkt, er hätte jetzt ein Profil.