ZitatOriginal von Broadkaster82
...Verlang Schadensersatz. Dieser besteht in der Differenz Deines Versteigerungskaufpreises zum tatsächlichen Preis, den Du nun aufwenden mußt, um gleichwertige Becken nun zu beschaffen - da sie selten sind, kann das natürlich teuer sein....
Also bei seltenen und gebrauchten Artikeln gleichwertige zu finden (und das eindeutig begründen zu können), halte ich für illusorisch.
Letztlich sind Gerichte (nach Allem, was mir meine Juristenfreunde so erzählt haben) gar nicht so realitätsfern und dürften schon berücksichtigen,
- durch welche Versäumnisse Tarzan hier dazu beigetragen hat und
- welchen Einsatz der Verkäufer geleistet hat.
Es handelt sich hier nämlich NICHT um den "EBay-Standard-Fall vom säumigen Abzocker-Verkäufer", sondern schon um ein komplizierteres Geflecht.
Fazit: Ich halte es für hochgradig unwahrscheinlich, dass Tarzan irgendwelche Schadensersatzansprüche hat oder zugesprochen bekommt.
Und ich sehe persönlich auch nicht den "Schaden" - immerhin scheint die "Dringlichkeit" des Geschäfts nicht so hoch gewesen zu sein, dass er (relativ einfach zu ergreifende) Absicherungsmaßnahmen ergriffen hätte.
Mal ein "Extrembeispiel": Wenn ich wegen eines geplatzten Autoreifens nicht zum Mediamarkt fahren und das dortige Schnäppchen abgreifen konnte, wird mir Continental auch nicht die Differenz zur UVP erstatten....
Gruß,
Simon2.