Somit wäre das Wort Kriegsdienstverweigerer Augenwischerei, da einer militärischen Maschinerie gedient wird und genau diesen Sachverhalt wollte ich mit meinem Kommentar zum Ausdruck bringen.
Das ist doch wirklich Haarspalterei und an der eigentlichen Gewissensentscheidung vorbei und das sage ich als zu tiefst überzeugter Kriegsdienstverweigerer, der in den 80iger Jahren schon an einer Sammelklage zur Klärung der Bedingungen des Rechts auf KDV bis zum BVerfG beteiligt war und im Falle der eigenen Nicht Anerkennung als KDV eher in den Knast als zur Bundeswehr gegangen wäre. Ich bin diesbezüglich recht kompromisslos.
Was Du aber ansprichst, ist die Heranziehung der Zivis im so genannten Verteidigugsfall. Ich kann für mich selbst nicht erkennen, was daran verwerflich wäre, in einem solchen Fall den Verletzten Hilfe zu leisten. Das ist Menschenpflicht!
Das man glauben kann, das man sich in einem Kriegsfalle aus ALLEM raushalten kann, ist doch lächerlich und weltfremd.
Worum es beim KDV und der Gewissensentscheidung geht, ist die Frage, ob man dazu bereit ist, eine Waffe in die Hand zu nehmen und auf andere Menschen zu schiessen.
Wer es, so wie ich, grundsätzlich ablehnt, eine Waffe in die Hand zu nehmen und auf andere Menschen zu schiessen, und der sich nur unter schweren inneren seelischen Konflikten im alleräussersten Notwehrnotstand vorstellen kann, die Verletzung/Tötung eines anderen Menschen in Kauf zu nehmen, um damit vielleicht vielleicht das eigene Leben zu retten und der zutiefst davon überzeugt ist, das grundsätzlich KEIN Mensch das Recht dazu hat, einen anderen Menschen zu töten (sei es religiös oder ethisch, moralisch motiviert, was bei mir beides der fall ist), dem bleibt ohne Wenn und Aber nur der Schritt zum KDV.
Wieso damit in Konflikt stehen soll, Verletzte zu versorgen, verstehe ich nicht.
Wie gesagt, zu glauben sich aus ALLEM raushalten zu können, ist weltfremd, sollte so ein Fall eintreten.
Und das Zivis nach Afghanistan geschickt werden könnten, um dort als Sanis Dienst zu schieben, halte ich nicht nur für unwahrscheinlich, sondern auch als nicht durchführbar. Da würde das BVerfG ganz schnell Schluss machen, denn der Einsatz der Zivis ist auf den Verteidigungsfall beschränkt. Wer, ausser irgendwelchen hirnverbrannten Vollpfosten, will den wirklich dieser Aussage folgen, wir verteidigten irgendetwas am Hindukusch (das wäre aber auch eine andere Diskussion)
Wer natürlich ein zutiefst überzeugter Pazifist im strengsten Sinne ist, der wird wohl oder übel nach deiner Argumentation Totalverweigern und in den Knast gehen müssen.
Das eine hat aber mit dem anderen nach meinem Dafürhalten nichts zu tun, und ob das unterm Strich wirklich so sinnvoll und die "bessere" Haltung dazu ist, lass ich mal dahin gestellt.
Glücklicherweise ist diese Sache eine Frage, die jeder für sich selbst vor seinem eigenen Gewissen verantworten muss und sollte und die uns unser GG zubilligt. Eine der grossartigen Artikel unseres GG, den die mütter und Väter des GG unter dem Eindruck des 2. Weltkrieges hineingeschrieben hatten.
Die wussten nämlich sehr genau, was Krieg ist und das dieses Thema heute oft so Larifari behandelt wird, liegt wohl auch daran, das diese Generation so langsam ausstirbt....