Hier noch einmal ein Text aus dem WWW:
"Zudem verfügen die ausübenden Künstler (Glossar), insbesondere die Musiker und Sänger, über Leistungsschutzrechte und müssen daher ebenfalls ihre Zustimmung erteilen.
Um Missverständnisse zu vermeiden: ausübende Künstler (z.B. Sänger,Interpreten) sind keine Urheber eines Musiktitels, da sie das Werk nicht geschaffen haben, sondern lediglich die Aufnahme eines bereits vorhandenen Werkes im Studio einspielen. Jeder Interpret, der Musik und Text nicht selbst geschrieben hat, sondern der lediglich einen von Dritten geschriebenen Text intoniert, ist ausschließlich ein ausübender Künstler. Hat ein Musiker die Stücke selbst komponiert oder getextet, ist er zugleich Urheber.
In den meisten Fällen verfügt der Tonträgerhersteller aber auch über die Rechte der ausübenden Künstler und kann die Zustimmung zur Nutzung für diese miterteilen. Falls die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler nicht vom Tonträgerhersteller wahrgenommen werden, muss direkt bei den ausübenden Künstlern angefragt werden."
Ist natürlich manchmal Auslegungssache!
Als Drummer schreibt man eher selten Songs...
Abschließend kann ich nur nochmal wiederholen, dass ich z.B. bei Studioaufnahmen meine Rechte schriftlich abgetreten habe (Verzichtserklärung/Rechtsübertragung).
Natürlich gab es dafür auch Geld - und eben später durch die GVL nochmals.
Also solltest Du tatsächlich an den Songs beteiligt sein (was schwer zu beweisen sein dürfte, wenn kein Dritter anwesend war), könntest Du vielleicht was machen.
Obwohl Seelanne sicher mehr Zugang zu dem Thema hat...