Original von Johannes Stüve, WDR ServiceZeit
Sendung vom 25. Juli 2002
„Lebenslange Garantie“ – Werbegag oder guter Service?
Von Johannes Stüve
Bei den Begriffen „Garantie“ und „Gewährleistung“ kommt es oft zu Missverständnissen. Ist das nicht alles dasselbe? Gibt es da überhaupt Unterschiede? Die gibt es, und die sind für Verbraucher sehr wichtig.
* Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung. Sie verpflichtet den Verkäufer, Gewähr dafür zu leisten, dass verkaufte Neuware frei von Mängeln ist. Für Waren, die bis Ende 2001 gekauft wurden, gilt eine Gewährleistung von sechs Monaten. Ab dem 1. Januar 2002 hat sich diese Frist verlängert. Jetzt gelten 24 Monate. Bei gebrauchten Waren darf der Zeitraum – allerdings nur in beiderseitigem Einverständnis – auf zwölf Monate verkürzt werden.
* Garantie ist eine freiwillige Leistung, die vom Hersteller eingeräumt wird und sich meist auf Beschaffenheit oder Haltbarkeitsdauer eines Produkts bezieht.
Eine Garantie bringt also nur dann einen Vorteil, wenn sie den Leistungsumfang der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung durch entsprechende Zusätze auch tatsächlich erweitert. Sinnvoll in jedem Fall: Wenn der Verkäufer von Garantie spricht, klären Sie mit ihm, was in diesem Fall genau darunter fällt und was eben nicht. Seit dem 1. Januar 2002 können Sie das in schriftlicher Form verlangen.
„Lebenslange Garantien“ zum Beispiel können leicht den Eindruck erwecken, dass Produkte ein Leben lang halten. Abgesehen von der Frage, auf wessen Leben sich diese Garantiezeit bezieht, hängt es noch dazu vom Kleingedruckten ab, ob und wie dem Kunden geholfen wird. Die vermeintliche Sicherheit kann sich als Kaufverlockung entpuppen, wenn genau die entscheidenden Punkte von der Garantie ausgeschlossen werden.
Der „lebenslange“ Rucksack
Im Beispiel unseres Beitrags geht es um einen Rucksack mit lebenslanger Garantie. Da der sich nicht mehr reparieren ließ, forderte der Käufer nach zwölf Jahren einen entsprechenden Ersatz. Der Hersteller, die Firma Lowe Alpine, berief sich allerdings auf die gültigen Garantiebestimmungen. In denen es heißt:
„Normaler Verschleiß des Stoffes, der Beschichtung, der Reißverschlüsse und unsachgemäße Behandlung sind von der Garantie (...) ausgeschlossen.“
Da bleibt nicht mehr viel, wofür eine lebenslange Garantie Sinn hat. Verbraucherschützer halten solche Garantien ohnehin für irreführend. Mit dem Begriff werde häufig etwas anderes assoziiert als tatsächlich im Bedarfsfall gewährt wird.
Deshalb gilt: Je verlockender eine Garantie klingt, desto genauer sollte man nachfragen, sonst kann im Ernstfall die Enttäuschung groß sein.
Einen anderen Weg geht mit seiner Garantie der Bekleidungshersteller Land’s End aus dem saarländischen Mettlach. Hier wird nicht lange nach dem Ob und Warum gefragt, hier wird entweder ersetzt oder der Kaufpreis erstattet. Land’s End drückt das so aus:
„Wir akzeptieren jede Rücksendung, aus jedem Grund, zu jeder Zeit. Unsere Produkte sind garantiert. Kein Kleingedrucktes. Keine Diskussion.“
Für Frank Kriegl, Marketingleiter des Unternehmens, gehört diese Garantie ebenso zum kundenfreundlichen Service wie die kostenlosen Rufnummern und die ebenfalls kostenlose Möglichkeit, online das Produktangebot zu durchstöbern.
Vertrauen gegen Vertrauen
Das wohl Erstaunlichste: Missbrauch komme so gut wie nie vor, und das, obwohl die Firma weltweit der größte Onlineanbieter für Bekleidung ist. Das Prinzip Vertrauen gegen Vertrauen scheint hier also voll aufzugehen.
Doch leider: Es fehlen die Nachahmer, die sich für ähnlich kundenfreundliche Leistungen entscheiden.