ZitatOriginal von Patrick
worf: ...am geschicktesten wäre es online den vorstand zu wählen, 7 personen!
Das meinte ich ja, habe mich da velleicht etwas ungeschickt ausgedrückt... sorry....
Gruß
Worf
ZitatOriginal von Patrick
worf: ...am geschicktesten wäre es online den vorstand zu wählen, 7 personen!
Das meinte ich ja, habe mich da velleicht etwas ungeschickt ausgedrückt... sorry....
Gruß
Worf
habe mich da gerade mal Informiert, also ich kann dks einwand jetzt verstehen.
Bei der Vereinsgründung wird auch gleich der Vorstnde gewählt, der (wenn wir dann meinen Vorschlag umgesetzt hätte) komplett aus Hessen bestehen würde. Daher ist das nicht so gut. Also die Gründungsmitgleider müssen gleich einen Vorstand von x (in der Satzung dann festgelegt) Jahren wählen. Somit wäre der Vorstand dann aus Hessen und das ist bei einem Bundeswieten/Europaweiten Verein nicht wirklich Vorteilhaft. Die Gründungsmitgleider müssten sich dann halt einen Tag Zeit nehmen damit die sich dann treffen können, Vorstand wählen (mir spuckt da gerade im Kopf herum ob wir das nicht evtl. Online machen können... im moderierten Chat z.B) und dann zum Notar.
Gruß
Christian
@DKS
Gründungsmitgleider heißt ja nicht, das sie auch im Vorstand sitzen. Es geht hier nur darum das 7 oder 8 Leute aufgetrieben werden, die Unterschrieben das sie diesem Verein Beitreten und dieser dann auch existiert... oder shee ich das jetzt falsch???
Gruß
Christian
EDIT:
ICH auch
ZitatOriginal von Patrick
-> wer würde für den vorstand kandidieren?
-> wer würde als gründungsmitglied kandidieren?
-> wie hoch ist der jahresbeitrag des e.V.?
-> gibt es günstigere beiträge für studenten und schüler?
-> zu welchem preis würde der e.V. das forum von mir kaufen?
zu1) Würde dafür Bereitstehen den Job des Kassenwart (auch wenn ich nicht beim Fiskus arbeite, aber viel Arbeit auch nicht scheue) oder Kassenprüfer zu übernehmen.
zu2) Ich würde Vorschlagen das sich als Gründungsmitglieder die Jungs vom Südhessenstammtisch evtl. zur Verfügung stellen, da wir hier alle in der Nähe wohnen und daher ein Treffen zum Unterschreiben und Notargang nicht wirklich schwer wird. Du (Pat) hattest ja angeregt sich in Kelsterbach ins Vereinsregister einzutragen.
zu3) Hier würde ich Vorschlagen (müsste man natürlich noch genauer Durchrechnen) die 12 Euro vom FK zu Übernehmen (für Schüler, Studenten und sozial Schwache ) und für Vollverdiener 24 Euro. Denke das ist legitim und könnte jeder aufbringen.
zu4) siehe zu3)
zu5) Du (Pat) hattest etwas davon geschrieben das es hier zwei Leute gibt die Dir das Forum für einen Betrag (xy) abkaufen wollten, den Du auch als Fair angesehen hattest. Wenn wir diesen Betrag nehmen, dann wird das doch in Ordnung gehen... oder??!! Ich denke dieser Betrag wird nicht wenig gewesen sein (keine Ahnung) daher würde ich hier Vorschlagen das man vielleicht ein Leasingmodel ausarbeitet. Soll heißen: Du bekommst einen Monatlich festen Betrag für das Forum, wenn dann genug Geld in der Kasse ist, bekommst Du nach 2 oder 3 Jahren... muss man halt mal ausrechnen, noch eine restliche Abschlagszahlung. Also wie beim Auto hier kann man ja darüber Nachdenken, evtl. das so zu Splitten das wir 1/3 der Summe als Startbetrag zahlen, 1/3 über (x) Jahr(e) leasen und 1/3 als Endzahlung Vornehmen...
Soviel zu meinen Ideen und Vorschlägen.
Gruß
Worf
hmmm... ok, dachte vielleicht es wäre eine Entlastung wegen dem Aufsetzen der Satzung. Ich habe ja ganz am Anfang dieses Thread mal so eine Mustersatzung aus dem Web gepostet und ich bin mir nicht sicher ob diese langen würde. Ich denke wir müssen eine Satzung individuell auf uns "zuschneiden" und da wäre ein Rechsanwalt oder Rechtsberater von Vorteil. Daher meine Frage ob hier vielleicht einer anwesend ist.
Gruß
Worf
Na das ist doch mal was...
die Zustimmung von Pat haben wir jetzt, nun wird es an der Zeit etwas konkreter zu werden.
Ist hier zufällig ein Rechtsanwalt und/oder Notar unterwegs der uns mal ein paar Tipps geben könnte worauf wir achten müssen.
Muss ja auch kein Mitglied sein... sondern vielleicht auch Vater, Mutter, Geschwister, Verwandte, Freunde oder Bekannte. Irgendwo wird sich doch ein Rechtsanwalt/Rechtsberater finden lassen.
Gruß
Christian
klar musst Du ein Formblatt (Antrag) ausfüllen
Antrag auf Bewilligung zweier Bier
Hiermit beantrage ich ______________ (Name und Vorname, Forenname) geborene/er __________ (Geburtsname), geboren in_________ (Geburtsort) am _________ (Geburtsdatum) , wohnhaft in ____________________________________________ (Postleitzahl, Ort, Strasse, Hausnummer) die Bewilligung von zwei Darmstädter Pils als Entschädigung für eine im Drummerforum durch Worf getätigt Beleidigung.
________________
(Unterschrift)
Datum: _______
Genehmigt: ____________
Datum: _________
Dieses Formblatt ist auszudrucken und zum Stammtisch zur Prüfung mitzubringen und unaufgefordert dem Bewilligungsausschuss (Der Südhessenstammtisch) vorzulegen.
Mit freundlichen Grüße
Christian E.
*lol*
jo, jo... in Deinem Alter weiß man ja nie...
OK, OK für diesen unverschämten Post bekommst Du ein Bier von mir...
Gruß Worf
Gut,
wenn dann keine weiteren Einwände mehr kommen, reserviere ich für Donnerstag dann einen Tisch im Braustübel.
Ich gebe Euch bis morgen Mittag 14 Uhr noch Zeit es Euch anderst zu Überlegen, bzw. andere Wünsche zu äußern... dann komme ich aus der Uni und reserviere den Tisch für 19 Uhr wie immer.
Gruß
Worf
ZitatOriginal von Ballroom Schmitz
Theoretisch könnte FK/Verein die Domain auch mieten
ZitatOriginal von Slowbeat
na denn aber auch das Forum!
Hmm,
diese beiden Vorschläge finde ich gut. So bekommt Pat eine kleine Finanzielle Unterstützung (fix) die man natürlich erst einmal durchrechnen muss und dann bekommt er noch ein zusätzliche Aufwandsentschädigung, je nach Menge und Investierter Zeit die er hier im Forum für neue Sachen investiert.
EDIT:
Tim
Wie meinst Du das...??
ZitatOriginal von Tim
außerdem mein ziel: pat soll keine rechnung mehr bekommen, die mit dem forum in zusammenhang steht. das verstehe ich unter "entkoppeln".
Pat bekommt zwar derzeit noch die Rechnungen für das Forum, klar, er ist ja auch Besitzer der Domain und des Servers., aber einen finanzillen "Schaden" hat er ja nicht, da die Serverkosten ja vom Freundeskreis getragen werden. Sorry , ich stehe da wohl gerade etwas auf dem Schlauch...
Gruß
Christian
§ 5 Beginn/Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen.
Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft) müssen spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahrs dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand.
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
- Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
- Entlastung des Vorstands,
- (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,
- über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen,
- die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage/1 Monat vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.
3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:
Bericht des Vorstands,
Bericht des Kassenprüfers,
Entlastung des Vorstands,
Wahl des Vorstands,
Wahl von zwei Kassenprüfern,
Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlags für das laufende Geschäftsjahr,
Festsetzung der Beiträge/Umlagen für das laufende Geschäftsjahr bzw. zur Verabschiedung von Beitragsordnungen,
Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
4. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
Spätere Anträge – auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge – müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).
5. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt.
6. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
§ 9 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit
1. Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufhaben oder Zuruf.
5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.
§ 10 Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
ein Vorsitzender
ein Schatzmeister
ein Schriftführer
Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von ____ Jahren gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.
2. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.
3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die SchatzmeisterIn und der/die SchriftführerIn. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
4. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
5. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.
6. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.
§ 11 Kassenprüfer
Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von ____ Jahren zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Aufgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.
§ 12 Auflösung des Vereins
1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke ist das Vereinsvermögen auf die in § 2 der Satzung genannten steuerbegünstigte Einrichtung/Körperschaft zu überführen. oder
1. Bei Auflösung des Vereins/Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke ist das Vereinsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden.
2. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend beschließt.
Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am ______________ beschlossen.
Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt:
1. __________________________
2. ___________________________
3. __________________________
4. ___________________________
5. __________________________
6. ___________________________
7. __________________________
8. ___________________________
Es gehört noch ein wenig mehr dazu, aber das steht ja alles auf der oben geposteten Seite.
Gruß
Christian
Hallo,
es geht hier um die Entlastung von Pat, unserem Admin. eine Möglichkeit wäre die Vereinsgründung....
Allerdings sollte dabei nicht unerwähnt bleiben das dies auch ein hoher Aufwand am Anfang bei einer Vereinsgründung entsteht. Ich habe mich gerade mal ansatzweise Versucht im Web darüber zu informieren was es bedeutet einen Verein zu Gründen (mit allen Rechten und Pflichten)
Ich habe hierzu <a target="_blank" href="http://www.marktplatz-verein.de/vereinsgruendung.htm">DIESE
</a> Seite gefunden. Lies sie Dir doch mal bitte komplett durch.
Folgendes ist erst einmal Nötig um die Voraussetzungen für einen Verein zu haben:
Lassen Sie sich von einer Vereinsgründung nicht durch scheinbar schwierige Formalien abhalten. Mit den nachfolgenden Informationen und Mustern können Sie sich gründlich vorbereiten. Die Schritte zu einer Vereinsgründung:
Entwurf einer Satzung.
Die Regelungen, die für den künftigen Verein verbindlich sein sollen, sind in einer Satzung, dem "Grundgesetz" des Vereins, festzulegen. Bedienen Sie sich gern unser Mustersatzung.
Einigung der Gründungsmitglieder über die Verbindlichkeit der Satzung (Gründungsakt)
Der oder die Initiatoren des Vereins laden üblicherweise zu einer Gründungsversammlung ein, in der ein Satzungsentwurf diskutiert und dann als Satzung verabschiedet wird. Eine Eintragung ins Vereinsregister kann nur erfolgen, wenn mindestens sieben natürliche und voll geschäftsfähige Personen den Gründungsakt vollziehen. Der Gründungsakt ist zu protokollieren.
Bestellung eines Vorstands
Es ist nach dem Gründungsakt, i.d.R. in der gleichen Sitzung, der in der neuen Satzung vorgesehene Vorstand nach den Vorschriften der neuen Satzung zu bestellen. Die Wahl des Vorstands ist ebenfalls zu protokollieren
Anmeldung zum Vereinsregister durch den Vorstand
Die Anmeldung des Vereins erfolgt in öffentlich beglaubigter Form durch den Vorstand. Der Anmeldung beizufügen sind die neue Satzung im Original sowie das Protokoll über den Gründungsakt und die Vorstandsbestellung.
Eintragung in das Vereinsregister
Lässt das Amtsgericht die Anmeldung zu, teilt sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde mit. Stimmt die Verwaltungsbehörde der Eintragung zu, erfolgt die Eintragung des Vereins. Im Vereinsregister werden ausgewiesen:
Name, Sitz, Tag der Gründung des Vereins und die Namen der Vorstandsmitglieder.
Wie oben im Text bereits steht, benötigt "unser" Verein dann eine Satzung:
Satzung für einen Förderverein (e.V.)
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen Förderverein __________________ e.V.
oder
den Namen Verein zur Förderung ______________________ e.V.
- im folgenden “Verein” genannt –
2. Der Verein hat seinen Sitz in ___________________ und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht _________________ eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweckbestimmung
1. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des _____________ (Verein/Körperschaft) e.V. oder
die Unterstützung und Förderung des Projekts _______________________ oder
die Unterstützung von Maßnahmen/ geeigneten Aktivitäten auf dem Gebiet der __________________ (z.B. Gesundheitsvorsorge/Wissenschaftsbereich etc.).
2. Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft und ideelle und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet der ___________________ / im Bereich der ____________
3. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. / Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Körperschaften verwendet. (entfällt bei" normalen" Vereinen)/
5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
6. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) sowie aus Ehrenmitgliedern.
Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen.
Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
Hoi,
was sagt der Rest dazu??? Gebt mal bitte bis morgen abend alle Bescheid, damit ich noch einen Tisch reservieren kann....
Gruß
Chrsitian
Hallo,
hmm, ich bin auch gegen verschieben... cozzy dann biste eben das nächste mal wieder dabei.
Wollen wir vielleicht den Stammtisch verlegen nach DA ins Braustübel oder wollen wir alles so lassen wie es ist???
EDIT: Ach und gute Besserung Thomas... warmes Bier *würg* soll gegen Grippe und Fieber helfen... Prost...
Gruß
Christian
mach doch mal langsam...
hast Du eine Vorstellung wie lange es dauert wenn 48 Bestellungen mal 4 CDs gebrannt werden müssen.. das sind immerhin 192 CDs.
Mal davon abgesehen, dass es eine Menge CDs sind. Es müssen die Labels und das Booklet gedruckt werden, dann müssen mit dem bereits bezahlten Geld die CDs gekauft werden, oder glaubst Du Patrick oder Wampe könnten das vorfinanzieren?? Die DVD - Hüllen müssen bestellt und bezahlt werden.
Manchmal denke ich, es gibt hier Leute die keine Ahnung haben wie viel Arbeit dahintersteckt. Und nicht zu vergessen, die beiden sind natürlich noch Berufstätig... Ihre Familien möchten ja schließlich was auf dem Teller zum Essen haben.
Mensch, Mensch, Mensch...
Sorry, wenn diese Antwort jetzt etwas "hart" formuliert ist, aber so ist es nun mal!!
Gruß
Christian
Hallo zusammen,
ich habe gerade etwas in Ebay gestöbert und bin auf <a target="_blank" href="http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2564672309&category=622&sspagename=rvi:1:2#ebayphotohosting">Dieses Original DW Timeless Timber Maple Drumset LTD</a> aufmerksam geworden. Ich denke dies ist schon einigen beim Ebay – Stöbern aufgefallen, so etwas seltenes sieht man ja nicht oft.
Erst habe ich es mit dem neuen 30th anniversary Timeless Timber Birch Drum verwechselt (als ich das erste mal über den Text geflogen bin) und habe mal in meiner Sticks Bibliothek nach der Ausgabe gesucht, wo es getestet wurde, um den Neupreis mal herauszufinden.
Erst dann habe ich, nach genauerem Lesen des Textes gemerkt, das es sich a) um das Maple und nicht um ein Birch Set handelt und b) das Produktionsdatum bereits 2000 war.
Als ich aber in dem "Sticks" Test gelesen habe, war davon die Rede das DW nur zwei Serien von diesem "Lake Superior Holz" gefertigt hat und zwar eine Serie 1999 und die andere Serie 2003 (zu 30 Geb. von DW). Insgesamt, so lese ich es heraus, 300 Sets (100 Maple und 200 Birch).
Wie kann es jetzt kommen, das dieses angebotene Maple Set am 31.10.2000 produziert wurde, aber bereits 1999 (laut Sticks) vorgestellt und somit verkauft wurde. Ich gehe davon aus, das DW erst alle Sets produziert hat und dann erst den Verkauf begonnen hat...
Diese Sets wurden doch als komplette Shelsets angeboten und nicht auf Kundenwunsch gefertigt. Somit müsste das Produktionsdatum doch1999 sein und nicht 2000. Ich bin gerade etwas verwirrt.
Ich finde den Einstiegspreis (für so ein seltenes Set) recht „günstig“ das 30th anniversary Timeless Timber Birch wird jetzt für einen Neupreis von 14700 € verkauft. Das hier Angebotene Maple Set wird doch in der gleichen Preisstufe gelegen haben als es damals verkauft wurde... oder??
Gibt es hier jemanden der mir mehr hierzu erzählen kann???
Ich interessiere mich einfach nur für die Geschichte dieses doch recht ungewöhnlichen Sets.
Gruß
Christian
Jawoll,
zwei deutsche Weltmeister an einem Tag... so ein Tag dürfte es Ruhig öfter geben
Schade finde ich nur diese "golden Goal" - Regel. So zu verlieren haben die Schweden nicht verdient. Es waren sehr starke Gegner.
Glückwunsch an die deutsch Damennationalmannschaft und Respekt für das gute Spiel an die Schweden.
Gruß
Christian
Hallo,
meinst Du die Signatureserie von ihm, oder sein kompletes Beckensetup???
Geteste habe ich es noch nicht, sondern gerade nur mal eben nach den Preisen "gegoogled"
Virgil Donati
SAVD1606XN 16" Saturation Crash 245,00
SAVD1806XN 18" Saturation Crash 285,00
SAVD1906XN 19" Saturation Crash 302,00
Preise sind von <a target="_blank" href="http://www.sabian.de/sabian.html?welcher=SAVD1706XN&herst=SA&serie=95&userie=">M&T in Marburg, klick einfach HIER</a>
Ich werde mal schauen ob ich noch andere Info's für Dich finde
Gruß
Worf
probiere es mal mit Gerald Kloos... so ist es richtig
und das passiert dem Mod der wohl die meisten user hier kennt... tztztz... Sie werden "alt" Hr. Baum... *fg*
Gruß
Christian