ZitatAlles anzeigenOriginal von Jürgen K
Theoretisch wird jede Anzeige verfolgt. Wie das unter Umständen praktisch aussieht, mag ich nicht sagen, weil ich das nicht darf. Es gibt aber durchaus von den Anzeigeaufnehmern angewandte Methoden, um den gröbsten Unfug schon mal vorab zu verhindern.
Nächste Stufe ist dann der Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft. So ein Ermittlungsverfahren kann schneller eingestellt sein als so mancher denken mag.
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Neben Staatsanwälten und Richtern tragen übrigens auch Verteidiger Roben.
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Auf die Kompetenz von Sachbearbeitern angewiesen zu sein gibt kein gutes Gefühl. Besser wäre eine für alle verständliche klare Rechtsgrundlage. Roben wehen halt auch im Zeitgeist, darum ist das
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@Psycho: Deine Argumentation wirft ein merkwürdiges Licht.
Diese Schiene mit dem angeblichen Opfer, das aus reiner Rache, einen Unschuldigen anschwärzt, ist eine gängige Schutzbehauptung im Bereich übelster Schänder. Denk' bitte mal darüber nach.
wenig sinnvoll. Zum einen sind Kinderschänder in der Regel volljährig und von diesem Gesetzentwurf wenig betroffen, zum anderen ist die jüngere Zeitgeschichte voll von Beispielen wo falsche Beschuldigungen, ohne das gelernte Juristen großes Geschrei veranstaltet haben, fatale Folgen gehabt haben. Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Das gilt für dieses Gesetz ganz offensichtlich, sonst würde es nicht so viele, gerade jüngere, so irritieren.
gruß rubberbeat