ZitatZu doof nur dass ich auf die Wohnung hier nicht gemeldet bin
Dann würde ich mir das mit dem Anwalt nochmal überlegen... Wenn es auf ein Gerichtsverfahren herausläuft sollte es sich schon um deine Wohnung handeln, falls du irgendwelche Ansprüche geltend machen willst. Irgendwie logisch oder? O_o
Zitat
Achso, die Mieterin über mir meinte auch dass über ihr mal ein Klavierspieler gewohnt hat. Der musste das Ding abschaffen, bzw. es deshalb extra ausgezogen, weil die Wohnungverwaltung damit nicht einverstanden war. Kann man das vergleichen? E-Drums mit Klavier?
Hausmusik KANN NICHT generell verboten werden. Dass dieser besagte Klavierspieler ausgezogen ist, wird ganz allein seine Entscheidung gewesen sein, da er entweder unwissend war oder schlicht keine Lust auf den Stress hatte, der mit einer solchen Sache verbunden ist.
ZitatHausmusik ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof von 1998 grundsätzlich erlaubt. Einschränkungen, im Mietvertrag sind zulässig, ein vollständiges Musizierverbot hingegen nicht, urteilten die Bundesrichter (Aktenzeichen VZB 11/98 ). Die Qualität eines Musikers spielt keine Rolle bei der Frage, wie lange ein Instrument gespielt werden darf, stellte das Landgericht Düsseldorf klar (Az: 22 S 574/89). Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten über Dauer und Intensität der häuslichen Musik muss, soweit nicht vertraglich geregelt, aber ein Kompromiss bei den Spielzeiten gefunden werden. Zwei bis drei Stunden täglich sind erlaubt, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. (Az: 15, W 181/85)
Allerdings ist entscheidend, um welches Instrument es sich handelt. Das OLG Karlsruhe entschied 1987, dass Klarinette und Saxophon zwei Stunden täglich, sonntags aber nur eine Stunde gespielt werden dürfen (Az: 6 U 30/87). Nach anderen Gerichtsurteilen dürfen Klavierspieler maximal drei Stunden üben (Az: Bayerisches Oberlandesgericht 2 Z BR 55/95), ein Schlagzeuger höchstens 90 Minuten und sonntags gar nicht (Landgericht Nürnberg-Fürth 13 S 5296/90).