Beiträge von Broadkaster82

    Im Prinzip gehört eine Bandkasse der Band, außer sie löst sich komplett auf.


    Diesem Einwand möchte ich noch einmal bekräftigend entgegenhalten, was LiteMB völlig korrekt mitgeteilt hat.

    Wenn eine Band die Struktur einer GbR hatte, dann ist diese GbR automatisch erloschen, wenn Mitglieder aussteigen. Dies hat zur logischen Folge, daß man diese GbR "abwickelt" (zu Ende bringt, vor allem finanziell und materiell).


    Wenn zwei Musiker weitermachen (mit anderen Mitgliedern oder auch nur zu zweit) dann ist das eine neue GbR, die mit der alten GbR rechtlich nichts mehr zu tun hat. Selbst dann nicht, wenn die Band den gleichen Namen trägt.


    So ist die Rechtslage! :)

    die band ist keine bgr, es wurde nichts schriftlich festgehalten, und auch nichts muendlich dahingehend abgesprochen


    Jeder Jurist wird Dir bestätigen: Die Band war eine Gesellschaft im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (Die Paragraphen dazu stehen in einem Beitrag oben).


    Es ist ein immer noch verbreiteter Irrglaube, dass Verträge nur durch Papier und Absprachen nicht auch durch schlüssiges Handeln getroffen werden könnten. Beides würde im Streitfall Beweiserleichterungen bieten - aber die Rechtslage richtet sich in der regel nicht nach der Form, sondern nur nach dem Inhalt.


    Sofern nicht einer die anderen engagiert hat und gegen Rechnung im Einzelfall bezahlt, ohne dass diese am Risiko beteiligt gewesen wären, ist dem äußeren Schein nach von einer GbR auszugehen. Für die Verteilung des Barvermögens kommt es auchnicht darauf an, ob dieses durch Gagen, Einlagen (sofern von jedem in gleicher Höhe erbracht) oder durch "zu-spät-komm-fünfer" erwirtschaftet wurde.

    planen gegen Ende des Jahres ein Konzert, das wir als Band selber veranstalten. Es ist ein relativ
    "kleiner" Rahmen, ca. 80-150 Personen Publikum, Covermusik, aber öffentlich! Bei 140 verkauften Karten hätten wir so gerade ebend alle Kosten raus
    für Gema, Ton- und Lichttechnik, Bühne, Saalmiete, Werbung,...etc.


    Liebhaberei, weil ohne Gewinnerzielungsabsicht - Steuern erklärt man hinterher - anmelden müsste man im Voraus nur eine GbR - wenn mans vergisst nd hinterher die fehlende Gewinnerzielungsabsicht offenkundig wird, wird beim FA niemand böse sein.


    (bei dem Konzert steht kein komerzieller Gedanke im Hintergrund


    ganz hinten? Oder doch lieber keiner im Vordergrund? :D

    Nochmals Dank an Jürgen. Nicht nur fürs Aufdecken der Zusammenhänge, sondern auch für die lesenswerten Beiträge.

    Damit man nicht in ein oberflächliches "Boulevard-Fahrwasser" kommt, das so in dieser Form vielen Thomann-Kunden ganz sicher NICHT entspricht und ein derartig ambitioniertes Projekt mit dem ersten (Beta)-Review entwertet!


    Gerald, wieso so milde? Echte Empörung klingt doch anders. Wenn hier einer sich auf die Zunge beissen muss, dann doch nicht du.

    :huh: Jetzt hab ich aber echt im Hirnkastel kramen müssen.


    Also ich zähle in den Jahren seit 1974 (34 Jahre also)


    11 Crash Becken (darunter 2 x A-Zildjian thin crash, 2 X Ufip thin Crash, 2 x Istanbul dark crash, 2 x K-Zildjian Dark Crash und 1 zildjian A-Custom)
    2 Splashes (Paiste)
    und zwei HiHat-Top Becken (billige Anfänger-HH und A-Zildjian New Beat)
    Mein 1980 angeschaftes Ping-Ride hat nur ein sehr geringfügiges Keyhole und ist noch in Benutzung.


    Pi X Daumen unter 0,5

    yo, genau dass mit dem aufbau dachte ich mir auch, wenn die ständer alle "flach" sind haste doch dann n problem mit dem ineinanderpuzzeln. nee, nee, da bleibt der bauer lieber bei dem was er kennt :) Dankö..


    Aber flache und "normale" lassen sich unter diesem Aspekt vielleicht gerade gut kombinieren.


    Und Peter Erskine behauptet im aktuellen Interview in der US-Zeitung "Drumhead", er habe das Gefühl seine Becken klängen besser. Wahrscheinlich pure Esoterik. :D

    .....hinweist um den Kompaß der (alten) Kunden neu zu eichen......
    ..........ehemaligen Wirkungsstätte... die natürlich fürchten in einer Sogwirkung wichtige Kunden zu verlieren......


    ....... Das die "alten" Räumlichkeiten dem Wachstum der verbliebenen Abteilungen dienen würden, war für mich eine vollkommen logische (und ebenso vollkommen falsche) Schlussfolgerung......


    Ich will da auch keineswegs Partei ergreifen. Ich käme aus verständlichen Gründen in Teufels Küche. Ich wollte nur die Empörung Heizers ein wenig dämpfen.
    Shop in Shop Systeme und Franchise-Unternehmen - wie auch immer sie gestrickt sind - führen eben nur solange nicht zu Verwirrungen, wie alles so weiter geht, wie gehabt.
    Die Idee Heizers, dass die frei gewordenen Räumlichkeiten den anderen Abteilungen dienen könnten, hatte man wohl auch - dann musste man feststellen, dass der frühere "Vermieter" jetzt eine eigene Drum-abteilung (die er vorher nicht hatte, denn es war ein selbständiges Geschäft) und damit "Konkurrenz" machen wollte und die Stimmung sank. Kommunikation ist bei bestehenden Interessengegensätzen immer schwierig und der Begriff "Schuld" hat in diesem Zusammenhang keine Existenzberechtigung. Beide Seiten müssen mit der neuen Situation leben und werden dies in Zukunft sicher auch können.

    In der neuen Ausgabe der amerikanischen Drumheads ist ein tolles Interview mit Peter Erskine. Dieses ist aus vielen Gründen sehr lesenswert (dazu später).


    Erstmal: natürlich war auch dort vom Wechsel zu DW die Rede. So wie ich es verstanden habe, hatte er bei Yamaha nach einem leichteren Flatbase-Beckenständer gefragt, nachdem er bei einem Konzert in Europa, wo er vom Verleih nur ein DW-Set gestellt bekommen konnte, den Eindruck hatte, seine Becken hätten besser geklungen als sonst. (Subjektiver eindruck? esoterik? Physikalische Auswirkung der geringeren Masse des Stativs oder des tieferen Schwerpunkts? Wer weiß?)
    Yamaha schien ihn wohl abblitzen zu lassen, weil mah mehr mit der Konzipierung und Markteinführung des Hex-Racks zu tun hatte. Was er auch sagte, ist, dass er durch den Wechsel einiges an Geld verloren hatte, da bei Yamaha grade drei Signature-Trommeln in der Pipeline waren.


    Zurück zum lesenswerten Teil des Interviews: Es ist viel die Rede von der persönlichen Einstellung zur Musik, Dingen, die einen in der musikalischen Ausdruckskraft behindern und Fehlern, die er beim Spielen mancher Dinge gemacht habe. Auch davon, dass die (aus seiner Sicht) besten seiner Aufnahmen in der Regel solche waren, auf denen spieltechnisch nicht wirklich was Interessantes zu spielen war.


    Da sich ja kaum einer leisten kann und die Möglichkeit hat, bei einem solchen Meister Stunden zu nehmen, eine wichtige Lektüre. :thumbup:

    - hüstel -


    "HRB 19797 Remise 3 Medienservice Agentur GmbH,
    Geschäftsführer: Thomann, Hans, Burgebrach, *30.08.1962." (Quelle veraltet, aber gut)


    Alles klar.

    Die Welt ist merkwürdig. Und das UWG gilt nur in Branchen, in denen man sich Deine Kollegen leisten kann. ;(
    Edit: Danke Jürgen für diese Info (hab's fast nicht glauben können und grad selber noch mal im online Bundesanzeiger verifiziert.)

    :pinch: - Trash?!


    Besser nicht! Eine Warnung wie diese sollte für alle lesbar sein.

    Geht mir genauso. Das impressum lässt altruistische Absichten nicht wirklich vermuten. Blinkende Tama Werbung und gute Tama-Testergebnisse müssen aber noch keinen zwingenden Zusammenhang darstellen - die getesteten Instrumente von Tama sind gut. Ob das Premier-Set wirklich so eindimensional ist, kann ich nicht sagen.


    Aber die Tester sind nicht anonym - ich habe rechts oben eine Ecke entdeckt, wo sich eine Person als Tester verantwortlich zeigt. Nick Mavridis im Falle der Drums.


    Dass die Soundsamples übel klingen sollen (ich hab sie mir noch nicht angehört) hängt mitunter mit mehreren Faktoren zusammen. Erstmal, dass jegliche Drums direkt aufgenommen und ungefiltert komisch klingen. Zum anderen sind die Stimmungsvorstellungen der Drummer oft Welten auseinander. Zum anderen musste ich feststellen, dass Toningenieure die vom SAE kommen nicht wirklich immer was können.

    ......Ich muss sagen, das ich das Anschreiben als sehr irreführend empfinde. .......ein Mitarbeiter hat sich selbstständig gemacht und möchte den Kundenstamm mitnehmen.....


    Auch als Session Drums war es schon immer eine eigene Firma des Rudi Ille - Er war nie "Mitarbeiter" des restlichen Session Ladens. Die Drum-Kunden waren demnach auch seine Kunden.


    nein, dann kippts wahrscheinlich um. schau dir erstmal ein rack an, bevor du dir eins kaufst.

    2 Seiten gehen, 3 sind besser, Eine allein könnte umfallen.

    Nö - es gibt ja auch Rundrohr-Racks mit T-Fuß - die haben 24 Zoll Länge und lassen sich auch nach vorne oder hinten schieben, um den möglicherweise verschobenen Schwerpunkt auszugleichen - da kippt nichts.


    Dazu musst Du aber die Klammern mit Schmackes anziehen, gerade auf verchromten Rohren....

    wer bei einem rundrack die memorylocks nicht benutzt, der braucht sich auch nicht wundern, wenn sich seine toms verabschieden.
    die locks haben nicht umsonst einen "zahn" der super passgenau in die becken/tom-aufnahme passt. :)

    Ich wollte das nur nochmal zusammenfassen.... :) Die Memory-Klammern der Racks heißen nicht umsonst "Fixierklammern".


    Den hat man bei Vierkantracks genauso.....

    Da haben aber jetzt welche aneinander vorbei geredet. 8) Bei Vierkant-Racks ist (zumindest bei Pörl) nur eine Klammer mit Zahnverstellung im Angebot (PCX200 oder so), die sehr gut ist, aber eben nicht stufenlos - und es kann sich auch nicht jeder die Pearl-Beckenarme mit den Gyro-Locks leisten. und selbst diese haben an der Schrägstellung ein Zahngelenk.

    Die Antwort heißt wie so oft: Basix Custom!1


    Im Ernst: das Schleppen wird die Freude an der neuen/alten Band schnell wieder nehmen...
    Habe mal eine ganze Zeit lang mein komplettes Set für jede Probe angeschleppt -- nie wieder!!


    Ausgerechnet Basix Custom! :rolleyes:


    Als ich 19 war, hatte ich 4 Bands und hatte fast jeden Tag zwei Proben. Ich bin nach der Schule heim, hab gegessen, dann ein wenig über die Hausaufgaben geguckt und ab zur Probe (Schlagzeug war noch im Auto vom Vorabend - sonst hab ich's halt im Übungsraum abgeholt) nach der Probe (so gegen 19.00 uhr) ab zur nächsten - nachts um 01.00 Uhr heim und am nächsten morgen in der Schule den Kopf auf die Bank gelegt.


    Folgendes wäre mir damals nie in den Sinn gekommen:


    1. Mein teures Gretsch könnte die vielen Auf- und Abbauten nicht verkraften.
    2. Die Schlepperei wird mir zu viel.


    Heute - ein paar Hexenschüße später- weiß ich, dass das jugendlicher Leichtsinn war. (Das mit dem Geschleppe - dem Gretsch geht's immer noch passabel (hat halt ein paar üble Kratzer, aber klingt völlig OK)

    Bei Hihat Integration geht es um die Integration der vollen Funktionalität einer Hihat in Grooves. D.h.: das Öffnen, Schließen und Spielen der Hihat in vertrackten Rhythmen und an üblen Stellen, an denen man seinen linken Fuß lieber nicht bewegt hätte, weil es sonst zu schwer wird....


    Nicht wirklich was für "lineare Drummer".


    Wie gesagt: Wer das durch hat, kann viel. :D

    Ich finde die Frage auch ganz toll. Dann nehmen wir mal folgende Fallkonstellation an: Der Drummer einer Coverband (TOP40) kommt zu Dir in die Kanzlei. Sein Problem ist, dass das Finanzamt seine Einkünfte nicht als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" behandelt, und er deshalb sogar aufgrund seiner hohen Einkünfte Gewerbesteuer zahlen muss.


    Jetzt sagst Du Ihm: "Damit gehen wir nach Karlsruhe!"


    Quatsch - so habe ich das nie gesagt. Wenn ich noch als Anwalt arbeiten würde, würde ich tun, was Kollege Jürgen K rät.

    ....damit geht man nicht nach Karlsruhe, sondern zum Fax-Gerät. Einspruch heißt die Tür. Nach Karlsruhe fährt man dann theoretisch in ein paar Jahren, praktisch erledigt sich die Sache vorher. Entweder so, so oder so.


    Karlsruhe kommt erst, wenn der Rechtsweg erschöpft ist. Wie man an meinem zitierten Urteil des BSG sehen kann, machen sich auch schon die Fachgerichte mal Gedanken über Verfassungsrecht (Kunstfreiheit als Grundrecht). Und genau darum geht es aber auch im Steuerrecht: Die Belastung mit einer Steuer, die für Künstler nicht vom Gesetzgeber vorgesehen ist, stellt als Bewertung der Kunst eine Art Zensur dar, die mit der Freiheit der Kunst so u. U. nicht in Einklang zu bringen ist.


    ....... brav beim FA anmelden und noch mehr als Belege sammeln, um den Gewinn in Richtung Null zu drücken.

    Jaaaa doch! :rolleyes:

    Wie würdest Du denn eine Klage vor dem höchsten Gericht begründen?

    Was für eine tolle Frage: damit könnte man Bände füllen, allein wegen der Vielzahl der denkbaren Fallkonstellationen.


    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.12.2006, B 3 KR 11/06 R schreibt dazu (Ziatat - hervorhebungen von mir):
    Der Gesetzgeber hat damit einen an der Typologie von Ausübungsformen orientierten Kunstbegriff vorgegeben, der in aller Regel dann erfüllt ist, wenn das zu beurteilende Werk den Gattungsanforderungen eines bestimmten Kunsttyps (zB Theater, Gemälde, Musik) entspricht. Bei diesen Berufsfeldern ist das soziale Schutzbedürfnis zu unterstellen, ohne dass es auf die Qualität der künstlerischen Tätigkeit ankommt oder eine bestimmte Werk- und Gestaltungshöhe vorausgesetzt wird (BSG aaO).


    Und sonst:
    Ich muss mich sehr wundern, was ich hier lese. Ich hab noch nie von einem Jazz-Musiker gehört, der vom Finanzamt als Gewerbetreibender eingestuft worden wäre.

    "Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt." quelle: http://www.kuenstlersozialkass…isten/voraussetzungen.php


    Eben:

    § 2 Satz 1 KSVG (Hervorhebung von mir):
    "Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt"
    Damit ist der Unterhaltungsmusiker ohne kompositorisches oder bearbeiterisches Schaffen Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes.


    Jürgen sagt es!

    Im Übrigen kann man in den letzten Jahren eine verschärfte Auslegung der Aufnahmekriterien der KSK beobachten, die mittlerweile sogar das Vorhandensein von Studienabschlüssen als Notwendigkeit mit einschliesst, vor allem wenn es um Unterrichtstätigkeit handelt


    Ich würde mal darauf tippen, dass diese eindeutig falschen Einzelfälle auf Betriebsprüfer oder Sachbearbeiter der "Deutschen Rentenversicherung" zurück zu führen sind, die von "Tuten und Blasen" eben keine Ahnung haben (und leider i.d.R. auch keine Volljuristen sind). Das hängt damit zusammen, dass vor wenigen Jahren die Landesversicherungsanstalten mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zur Deutschen Renteversicherung zusammengefasst wurden. Somit ist für KSK Belange aber auch nicht mehr alleine die LVA-Oldenburg-Bremen (=Sitz der KSK) alleine zuständig, sondern jetzt auch die Außenprüfer der anderen LVAs. So werden Fälle teilweise nach merkwürdigen Kriterien beurteilt. Wer weiß? Mir ist aber kein einziger Fall bekannt, in dem Cover-Musiker abgelehnt worden wären, sofern sie die übrigen Kriterien erfüllt hätten (die da wären: regelmäßige Einkünfte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, keine höheren Nebeneinkünfte, die eine andere Art der gesetzlichen Versicherung rechtfertigen etc.)!


    Ein Musiker ist aber immer ausübender Künstler - es ist bei der Arbeitsteilung in der Musik, im Theater, Ballet oder anderen Kunstformen auch nicht anders vorstellbar, als Schöpfung und Interpretation nicht stets in einer Person vereinigt zu sehen. Andere Gesetzesauslegungen stellen verfassungswidrige Eingriffe in die Kunstfreiheit dar. Dabei mag es im Einzelfall durchaus mal vorkommen, dass es ein kläger nicht mehr so genau wissen wollte und schon nach der ersten Sozialgerichtlichen Entscheidung seine Flinte ins Korn geworfen hat - solche Entscheidungen werden dann gerne zitiert. Wir leben eben oft schon im Rechtsmittelstaat - nicht mehr im Rechtsstaat.


    Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 EStG): ....auch der Musiker der nicht künstlerisch tätig ist. Wenn Sie denn selbständig tätig sind. Also ihr eigenes kleines oder grosses Unternehmen betreiben.


    Eben nicht - nur der Musiker der gewerblich tätig ist - nicht aber der ausübende Künstler, der nur in der Tanzkapelle covert - der ist (!) Freiberufler und sollte nicht scheuen, bis zum Bundesverfassungsgericht gegen die etwaige Gewerbesteuerpflicht vorzugehen.