Beiträge von Broadkaster82

    Der Wikipedia-Artikel verrät uns allerdings nicht, wer beim Finanzamt als Musiker angesehen wird und wer nicht.

    Die Frage beantwortet sich mit etwas Rechtskenntnis ganz wie von selbst.


    Die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit gebietet dem Staat jeden Eingriff zu unterlassen, sofern er nicht zum Schutz anderer Grundrechte erforderlich ist. Kunst ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts alles, was mit den Mitteln der Kunst hergestellt wird. Also ist jegliches gekritzel malerei - eine Kunstkritik darf nicht angewandt werden, um festzustellen, was Kunst ist. Dasselbe gilt für Musik - jedes noch so üble Geschraddel ist per se erstmal "Kunst".


    Kunstfreiheit schützt den Werkbereich (was für Schandtaten sind das ergebnis meiner künstlerischen Schöpfung) und den Wirkbereich (wie verhalte ich mich, um mein kunstwerk zu schöpfen.
    Es darf z.B. nur in den Werkbereich des Künstlers eingegriffen werden, wenn andere Grundrechte, wie z.B. Belange des Jugendschutzes es erfordern (dann darf aber auch ein werk nicht verboten werden, sondern eben u.U. nur vor volljährigen aufgeführt werden. (z.B. ein Auftritt der Rockgruppe Genitorturers mit SM-Porno-Show)). In den Wirkbereich darf mit solchen Begründungen auch eingegriffen werden - aber eine Gängelung durch das Finanzamt ist gänzlich ausgeschlossen.
    Es gibt aber nicht so was wie ein Musikhandwerk (es gibt aber so was übles, wie Musikanten :D das ist aber jetzt ein anderes Thema) - bei anderen Kunstarten kann es ja mal vorkommen, dass sich Gewerberecht einmischt - z.B. bei Kunsthandwerkern - aber eher so, dass ein Handwerker, wie beispielsweise ein Schreiner, dessen Stühle Designobjekte sind, als Kunsthandwerker von den Gängelungen der Handwerksordnung befreit werden kann und so aus dem Bereich "Gewerbe" in den Bereich "Kunst" entflieht - für Musik jedenfalls gilt immer: Kunst. Somit aber auch immer freier Beruf.
    Wer aber garnicht musiziert, sondern für sein Geld nur unterrichtet, macht ja gar keine Musik und damit auch keine Kunst. Genauso müssen Künstler, die ein eigenes Label und einen eigenen Musikverlag gründen leider damit leben, dass dies gewerbliche Tätigkeiten sind. Getrennte (nicht doppelte) Buchführung wäre hier zur Abgrenzung aber machbar - es wird ja eigentlich keine Gewerbesteuer aus freiberuflichen "Kunst-Einnahmen" geschuldet.

    Und ist das Finanzamt überhaupt verfassungsgemäß?

    Die beste aller Fragen. :thumbup:

    Ich habe bisher nur bei T und PPC etwas mehr davon gefunden.


    So weit ist's mit der Branche schon gekommen :(
    Die meißten Händler bestellen Ware doch erst dann, wenn einer danach fragt. Das alte Verkaufsprinzip: "hab ich Ware da, nimmt der Kunde sie mit, weil sie ihm gerade gefällt" hat in Zeiten knapper Kassen keine Gültigkeit mehr.

    Matthias Holtmann - war auch mal Drummer bei Triumvirat (wie auch irgendwann mal Curt Cress) - galt in den späten 70ern bei den Jazz-Redakteuren der Radiosender als "der deutsche Steve Gadd".


    Jetzt ist er Moderator beim SWR 1 und SWR Fernsehen.

    eine Katastrophe - die Website meine ich.


    Das interessiert meinen Chef leider nicht sehr - die Website ist in Verbindung mit dem Webshop nur für die Einzelhändler konzipiert. Wir alle hier hätten es gerne hübscher :rolleyes:

    Gibt's irgendwo eine komplette Dixon-Presiliste?

    Leider nein. Solange es eine eigene Preispolitik großer Händler gibt - und solange das Wettberbsrecht (GWB) es nicht erlaubt, den Händlern die Preise vorzuschreiben, wäre eine UVP-Liste nur ein Hilfsmittel für solche Händler, die überdurchschnittlich viel nehmen und sich mit Verweis auf (zwar kaufmännisch vernünftig kalkulierte, aber am Markt nicht mehr durchsetzbare) UVPs noch als billig darstellen könnten, obwohl sie es nicht sind.
    Eine sinnvolle Handreichung für Endverbraucher wäre solch eine Liste dann aber mitnichten.

    ein ohne Lärm Scheiße klingendes Becken setzt sich möglicherweise im Inferno noch so durch dass dann die unangenehmen Tonanteile versinken und ein nettes Geräusch übrig bleibt, dass man dann auch noch hört.


    Letzteres wird den Rudes eindeutig nachgesagt. Nur, dass sie ohne Lärm schon gar nicht mal soooo Scheiße klingen - halt ein bisschen undynamisch.

    Ich wurde mal von einem Tontechniker des SWR ganz erschüttert gefragt, warum ich denn keine dabei hätte.... damit hat sich mir die einzige wahre Anwendungsmöglichkeit aufgetan: Playback-Auftritte im Fernsehen.


    Wer seine neue Single in der Landesschau vor dem Saalpublikum "Rentner-Skiverein Hintertupfingen" vorstellt, sollte zum Playback besser doch leise trommeln, denn sonst hört sich das im Studio echt mies an und die Leute sehen dann im Fernsehen nur, dass das Saalpublikum leicht irritiert guckt. :D

    Oh super! Ein alter Esoterik Thread wird ausgegraben..... :thumbup:


    Also meine Meinung (erstmal ein Paar grundsätzliche Erwägungen):


    Nur mal so zum Vergleich - was wäre, wenn man Gitarrensaiten an zwei Punkten festmacht und den Korpus nur danebenhält? Hätte dieser dann großen Einfluß auf den entstehenden Klang? Könnte er überhaupt resonieren? Wäre die Gitrarre laut?


    Übertragen auf's Drum: Pearl hatte in den 70ern ein System - ene Kombination aus Roto-Toms (ohne Kessel funktionierend) und Kesseln - so waren die Kessel (mal abgesehen von den Aufhängepunkten derselben - völlig freischwingend ;) Hat sich nicht durchgesetzt - Rototoms klangen so oder so wie Rototoms (was gut sein konnte, vgl.: Terry Bozzio mit U.K. auf live LP Rendezvous 6:02). Die Lösung überzeugte einfach niemanden!


    Damit ein Kessel in Schwingung versetzt wird, muss es eine Verbindung vom Fell zum Kessel geben (Gratung). Damit das Fell schwingt, muss es gespannt sein (Spannreifen, Stimmschrauben, Spannböckchen). Irgendwo muss die Spannung (=wirkende Kraft) herkommen! Also muss sie auch irgendwie auf den Kessel wirken - und zwar einmal am Fell und einmal an der Befestigung der Spannböckchen.


    Mein allererstes Drum (Lindberg, Modell Tanzturnier 1974 - Bilder auf meiner Myspace-Seite) hatte hier die Lösung: Spannschrauben vom Schlagfell zum Resonanzfell - Nachteil: Keine unterschiedliche Stimmung der beiden Felle möglich. Kraft wirkt aber auch hier - und zwar von zwei Fellen und damit auf den Stimmschrauben und Gewindehülsen die doppelte Kraft.


    Free-Floating Systeme, wie die der Pearl-Snares, lassen die Kraft nicht etwa garnicht, sondern am unteren Ende des Kessels (Filzauflage im Alu-Ring) auf den Kessel wirken. Hier aber nur die einfache Kraft, weil für das Resnoanzfell ja anderweitig gesorgt ist.


    Die Kräfte die auf das Spannböckchen wirken ziehen in Richtung des Spannreifens - also muss einmal das Spannböckchen im Kessel gut verankert sein - gut geeignet daher Spannböckchen, deren Befestigung in die Kesselbohrung hineinragt - zum anderen entsteht so eine Hebelkraft, die geeignet wäre, die Bohrung ausbrechen zu lassen - dem haben Spannböckchen mit nur einer Schraube nichts entgegen zu setzen! Schwingung hin oder her - die auf die Bohrung des Kessels (bzw. deren Ränder) wirkende Kraft ist so groß, dass sicher ein weiterer Bereich der Kesselwand durch diese Kräfte am Schwingen gehindert wird - wieso also soll das besser sein, als eine zweite Bohrung zur Befestigung mit zweiter Schraube? Diese kann einerseits die Hebelkräfte ausgleichen und sie kann die Zugkräfte zur Hälfte mit übernehmen. Dies gilt zumindest beiden modern gewordenen tube Lugs uneingeschränkt - bei "herkömmlichen" Lugs nimmt natürlich das Gehäuse des Spannböckchens auch Kräfte auf - es würde hier wahrscheinlich sogar genügen, diese an der dem Fell abgewandten Schraube zu befestigen - dann zieht halt viel Kraft an nur einer Schraube.


    Langer Rede kurzer Sinn: die Vor- und Nachteile ger verschiedenen Möglichkeiten abzuwägen führt mich zu dem Schluß: den Unterschied kann schon allein deswegen keine Sau hören, weil es ihn allerhöchstwahrscheinlich nicht gibt. Kesselbauweise (dick oder dünn? was für Holz? etc.) ist auf jeden Fall wichtiger als Kesselhardware.


    Und, dass vershiedene Firmen mit irgendwas werben ist weder der Raumfahrtforschung der Unternehmen geschulet, noch höherer Erkenntnis, sondern der Kreativität deren Werbetexter und em Umstand, dass in dieser Branche kein (!) Unternehmen das Geld übrig hätte, irgendwelche Werbung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wegen möglicher "irreführung" aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Der Kläger müsste vermutlich für wissenschaftliche Sachverständigengutachten bei Gericht Vorschuß leisten - und solche Gutachten zieht auch keine (!) Firma aus der Schublade, denn keiner hat wirklich wissensschaftlich geforscht - alles nur "Meinung". :D


    In dem Zusammenhang fällt mir ein: Da hab ich doch neulich im Bepackzettel von Babyfläschchen gelesne, deren Sauger seien geeignet Babys vor einer "Saugverwirrung" zu schützen - wer als Kind eine Saugverwirrung hatte, möge sich bei mir melden - ich bin gepannt auf Erfahrungsberichte....


    :)


    Hach! Die Juristerei ist doch was feines :) (s.o. in rot - ich habe mir erlaubt zu kürzen)

    Und direkt am Anfang schon an das Ende der GBR denken, so schön Abschreibungen über die ganzen Jahre sind, wenn GBR aufgelöst wird, muss das Instrumentarium wieder ins Privatvermögen zurückgeführt werden, dazu darf dann der Zeitwert(üblicher Gebrauchtpreis) wieder versteuert werden. Bei Zweifel läßt das Finanzamt durch Gutachter schätzen.


    Die Lösung ist das sogenannte "Sonderbetriebsvermögen" der Gesellschafter, das zu sogenannten "Sonderbetriebsausgaben" führt. So gehört jedem seins - jeder hat nur die Abschreibungen, die seinen eigenen Kosten für sein Instrument enstsprechen und die, die für gemeinsames Equipment (P.A. / Licht) oder Werbung auf ihn entfallen.
    Wenn man bei Trennung der Band weitermacht, entspricht der Übernahmewert dem neuen Anlage-Wert im eigenen Betriebsvermögen oder dem der neuen Band und kann dort wieder abgeschrieben und als Sonderbetriebsausgabe gegengerechnet werden. Bei gebrauchten Geräten akzeptiert das FA sehr kurze Restnutzungsdauern - nicht leider bei teureren Musikinstrumenten - für eine Stradivari gilt 50 Jahre als angemessener Abschreibungszeitraum. :D

    Ergänzend zu Thilominators ganz richtigem Beitrag erstens der Tip, es auch mal mit der Suchfunktion zu probieren und folgendes grundsätzliches:


    Gagen unterliegen der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer.


    Umsatzsteuer, weil man als Musiker eine Leistung als "Unternehmer" erbringt - eine Ausnahmeregelung gilt für Kleinunternehmer die einen bestimmten Jahrsumsatz nicht erreichen. Es gibt unterschiedlche Steuersätze (7% und 19%, die beide Anwendung finden können - näheres in § 12 Nr. 7a UStG - Darbietungen ausübender Künstler bei Konzerten nur 7 % - Tanzveranstaltungen fallen u.U. nicht darunter, daher in solchen Fällen 19% - streitig! Fragt euren Steuerberater)


    Einkommenssteuer, weil die Tätigkeit eines Musikers eine selbständige und freiberufliche Tätigkeit ist, der mit Gewinnerzielungsabsicht nachgegangen wird. Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht - z.B. weil die im Laufe des Jahres eingenommenen Gagen die Kosten (Abschreibung für's Drumset, Miete für Übungsraum, Fahrtkosten, Felle, Stöcke, Plakate, Demoaufnahmen usw.) bei weitem nicht decken werden. In solchen Fällen spricht man von "Liebhaberei" und schuldet keine Einkommensteuer - kann aber Betriebsausgaben auch nicht abziehen (auch nicht von Gewinnen aus anderen Einkunftsarten).


    Das ganze wurde aber schon öfter abgehandelt - daher: Sucht! :D

    Das ist nicht ganz falsch - aber auch nicht ganz richtig. Je nach dem auf welche Sparte der Drumerzeugnisse man schaut und welche Drum-Firma man als Untersuchungsobjekt heranziehen will.


    Dann präzisiere ich: manche der OEM-Hersteller sind größer als manche Marken-Hersteller, denen sie zuarbeiten, haben mehr Know-How und sind mindestens genauso seriös.


    Das zweite "manche" gehört da natürlich hin, wenn man annehmen muss, dass die großen OEM-Hersteller auch für die drei-vier ganz großen Marken arbeiten. Und wer kann das schon ausschließen? :)

    ...ob meine Kessel von irgendeinem Zulieferer gepresst wurden, oder ob die wirklich von Mitarbeitern der "großen, seriösen" Firmen gefertigt werden.


    Die Welt von heute ist ja noch viel schlimmer - manche der OEM-Hersteller sind größer als die Marken-Hersteller, denen sie zuarbeiten, haben mehr Know-How und sind mindestens genauso seriös. Und das oft verbunden mit der erstaunlichen Tatsache, dass keiner der Mitarbeiter so richtig weiß, wie man so ein Schlagzeug eigentlich spielt. :P

    Weiter vorne wurde erwähnt, daß die Händler an einem 1.000 €-Set der Hausmarke gleich viel oder mehr verdienen würden, als an einem 2.000 €-Set eines ebalierten Herstellers.
    Das ist sehr vorsichtig ausgedrückt. Die Händler verdienen an ihren Hausmarken unglaublich viel Geld. Es ist deutlich lukrativer, ein Set der Hausmarke zu verticken, als eines der Oberklasse.


    Auch völlig richtig. Die Marge ist als Faktor jedenfalls prozentual größer. Aber eine geringere Marge an einem 4.000,- Set ist trotzdem mehr, als eine große Marge von einer 499,- Kiste. Nur lässt sich im unteren Segment einfach mehr Stückzahl an den Mann bringen. Das gilt vor allem für die großen Händler - ein kleinerer Laden mit professioneller Kundschaft kann aber eher von edlen Marken leben - zwei - drei teure Sets bringen so viel, wie 10 billige oder 15 OEM-Hausmarken-Sets. Kleineren Läden fehlen aber eher die 15 Online-billig-Kunden.


    Edith sagt: Vielleicht schau ich noch öfter mal vorbei und finde Fehler... :)

    Der 11. Zivilsenat des BGH hat mal in einer Grundsatzentscheidung gesagt, dass man nur die Schläge zählt. Der 13. Zivilsenat meinte in einer anderen Entscheidung, dass da auch angemessen das Tempo und das (Un-)Vermögen der Kapelle zu berücksichtigen sei. Der 23,5. Zuvielsenat meinte schließlich in der berühmten Tambourmajorentscheidung, dass der Chef immer recht hat, denn das ergebe sich aus dem Naturrecht, welches sich im Buch der Richter Kapitel 451,11 niedergeschlagen habe.


    Wir sind hier doch der große gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe! Was also schlagen Sie vor, Herr Berichterstatter? ;)

    Es wird diverses Zeug von DW/PDP, manches von Fame, manches von Millenium auch in Werken in Taiwan die man hier namentlich einer Firma mit einem "D" zuordnet, gebaut.


    Ich muss mir bei diesem Thread leider sehr auf die Zunge beissen.


    Aber zum Thema Fußmaschinen von Fame/Millenium und DW kann ich nur sagen, dass der Fame/Millenium OEM-Hersteller aus Taiwan früher auch mal für DW gearbeitet hat, aktuell aber nicht mehr. Dies tut jetzt ein anderer. Aber untereinander haben diese beiden OEM-Hersteller nichts miteinander zu tun.


    Dass es zwischen den Modellen der verschiedenen Marken eklatante Unterschiede in Sachen Konstruktion gibt, ist ja wohl für alle offensichtlich. Und diese Unterschiede rechtfertigen auch die andere Klassifizierung der Markenprodukte.


    Edit: Drumstudio1 hat die Zusammenhänge völlig zutreffend beleuchtet. Ergänzen kann man nur noch, dass in einigen Fällen der OEM-Hersteller nicht nur Lohnfertiger, sondern auch Lohn-Entwickler ist. Die Marken in einigen Fällen also selbst die Innovationen nur zukaufen. Das ist aber nicht die Regel - bei großen Drum-Marken sogar eher die Ausnahme.

    Ich hab mir am Sonntag abend nur noch die Performance von Alan White ansehen können - leider das andere alles verpasst.


    Alan White konnte immerhin nach einigen Bierchen Jet-Lag (so wurde mir zugetragen) noch Yes-Songs spielen, wenn auch nicht so gnadenlos tight, wie ich es von seinen Aufnahmen kannte. Was mich an seinem Workshop tierisch genervt hat, war aber die erste Frage aus dem Publikum: "magst Du Ahorn Kessel lieber oder Birke?" (oder so ähnlich). Wer einen Drummer wie Alan White vor sich hat und keine bessere Frage zu stellen weiß, tut mir leid. Der Mann hat versucht über Musik zu sprechen und man fragt ihn nach Hardware. ?(