ZitatOriginal von ThomasTrommelt
Als unser Label vor zwei Jahren beim damalig auflagenstärksten Magazin anfrage, ob man nicht Lust hätte, im Rahmen der VÖ von "Einer Nacht Gewesenes" ein Interview mit der Band zu machen, bekam es kommentarlos per Email die Anzeigen-Preisliste geschickt...
Soviel zum freien Jounalismus, frecher kann man die Hand eigentlich gar nicht mehr aufhalten.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Presserechtlich gilt in Deutschland das Trennungsgebot: Redaktionelle Inhalte und Anzeigen dürfen nicht miteinander verknüpft werden. Wer Berichterstattung nur gegen Anzeigenschaltung verkauft verstößt gegen diese Regel und verhält sich damit auch wettbewerbswidrig.
Jeder andere Marktteilnehmer könnte nun diesen Verlag abmahnen und mit hohen Anwaltskosten belasten. Da man aber erst mal selbst in Vorlage gehen muss - und oft die Beweislage auch nicht ganz so klar ist - tut's keiner.
Wenn ich mir überlege, dass örtliche Anzeigenblätter mit kleinen Lokalzeitungen über so etwas schon mal richtig teure Gefechte führen, frage ich mich oft, was in dieser Branche los ist. Wenn eines der Magazine so etwas vom anderen erfahren würde, müsste es eigentlich deren Professionalität entsprechen, sofort zu reagieren. Da dies aber nicht passiert kann man schon die Befürchtung haben, dass es lieber keiner so genau nehmen will. Man trifft sich ja immer zweimal im Leben.........
Die andere Möglichkeit wäre: es ist halt doch noch nie etwas gravierend Faules vorgekommen, bei dem sich einer hätte erwischen lassen. Das wäre doch ein positives Zeichen.