Gibt es einen Vertrieb in Deutschland? Ich konnte auf der Webseite nichts finden?
Beiträge von tomjunior
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Ja, "kann" ist Gummi. Deshalb hatte ich das ja auch schon unterstrichen.
Dein Fall mit der Discothek zeigt es ganz gut finde ich, wie die Abgrenzungskriterien zu ziehen sind. Danke für den Erfahrungsbericht.
Wenn man den UStAE liest, kann (!)
man zumindest einigermaßen zu einer Rechtsfindung für den Einzelfall kommen. Der Begriff "Konzert" wird da ja sehr großzügig ausgelegt (Popkonzert auf dem getanzt wird, Technoveranstaltung ohne Live-Musik, Qualität und Art der Musik spielt keine Rolle).
Du hast natürlich Recht, auf der sicheren Seite ist man natürlich mit 19%. Zumal ja bei gewerblichen Auftraggebern die Umsatzsteuer eh keine Rolle spielt. Aber es gibt ja auch Auftraggeber (z.B. Vereine) die die Vorsteuer nicht zum Abzug bringen können.
Aber vielleicht bekommen wir ja irgendwann mal eine klarere Regelung oder Urteile.
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Konnte mal jemand die maßgefertigten Ultimate Ears UE-4 mit den SuperFi5 Pro mit Otoplastik vergleichen? Ich würde gern von den SuperFi5 Pro zu den UE4 wechseln, will mich aber natürlich soundmäßig nicht verschlechtern.
Peupeldrum: Wenn ich mir die UE4 zulegen sollte, würde ich meine SuperFi5 Pro abstossen. -
Ich hatte dort vor ca. 2 Monaten mal angefragt wegen anderer Finishes für die Diabolo-Serie. Antwort: Nur in schwarz.
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Also bevor jetzt hier noch mehr Chaos ausbricht und ständig zwischen Allgemeinaussagen und Einzelfallbetrachtungen hin und her gesprungen wird, ein halbwegs-Überblick über die Mehrwertbesteuerung bei Musikern ohne Anspruch auf abschließende Vollständigkeit oder Erfassung sämtlicher Einzelfälle:
1. Grundfreibetrag.
Musiker und Künstler, die als Unternehmer am Markt auftreten, müssen erst dann überhaupt bei ihren eigenen Leistungen gegenüber Dritten Mehrwertsteuer erheben, wenn der grundsätzlich zu versteuernde Umsatz im Jahr über 17.500 EUR liegt. Hierbei kommt es nicht darauf an, welches tatsächliche Gewinnergebnis der Musiker erzielt, es kommt also nicht darauf an, wie hoch seine Abgaben sind und wie hoch sich sein tatsächlicher Gewinn nach Abzug dieser Abgaben darstellt, sondern einzig und allein auf den Umsatz, also die Summe seiner Rechnungen. Für Existenzgründer im 1ten Jahr ihrer Tätigkeit gibt es keine Nachzahlungen oder Verspätungszuschläge, wenn der prognostizierte Umsatz geringer ist, hier beginnt sodenn die Mehrwertsteuerpflicht erst mit dem 2. Geschäftsjahr. Aber Vorsicht: nimmt man seine Tätigkeit im laufenden Jahr auf, beispielsweise im Juni, sind die monatlichen Erträge hochzurechnen auf 12 Monate und dann zu entscheiden, ob Mehrwertsteuer gezahlt werden muss.2. Befreiung von der Mehrwertsteuer im Einzelfall
Völlig unabhängig vom oben genannten Grundfreibetrag genießen öffentliche musikalisch-künstlerische Veranstaltungen der öffentlichen Hand umfassende Umsatzsteuerbefreiung. Soweit ein nicht- kommunaler Träger bzw. ein nicht-öffentlicher Träger, also auch ein Privatmusiker oder eine Band, gleichwohl kulturell-öffentliche Zwecke wahrnimmt, kann im Einzelfall die Umsatzsteuerbefreiung beantragt werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt zu stellen.3. Für alle anderen Fälle, gilt unter Maßgabe von § 12 II Nr. 7 UStG folgendes:
Grundsätzlich sind Musiker wie Unternehmer zu behandeln und unterliegen daher grundsätzlich der allgemeinen Mehrwertsteuerpflicht nach derzeit 19 %.
Ausgenommen hiervon sind die Fälle, für die der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt: § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG:
A. wenn Solokünstler, Musikgruppen, Chöre und Orchester in eigener Verantwortung ein Konzert veranstalten, gilt auf den Eintrittspreis der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 %.
B. Wenn Solokünstler, Musikgruppen, Chöre und Orchester dagegen von einem gesonderten dritten Veranstalter gebucht werden, ist in der Regel der erhöhte Regelsatz von 19 % zu zahlen, da hier in der Regel nicht das Konzert selber, sondern die gewerbliche Veranstaltung des Veranstalters im Mittelpunkt steht und die Durchführung des Konzertes – jedenfalls nach Ansicht der meisten Finanzämter - von den Veranstaltern in der Regel nur als“ Publikumsmagnet“ angesetzt und benutzt wird.
Problem:
Diese Auffassung der Finanzämter ist in der Vergangenheit bereits oftmals Gegenstand von langwierigen Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten gewesen, die teilweise jedoch recht unterschiedlich verlaufen sind. Als Quintessenz und Fazit dieser Problemgestaltung lässt sich allerdings folgendes feststellen:aa) Nach ganz gesicherter Rechtsmeinung sind bei allen Fallgestaltungen, wo die Durchführung eines Konzertes lediglich als untergeordnetes Element der Veranstaltung an sich anzusehen ist, der volle Mehrwertsteuersatz fällig. Das bedeutet im Klartext: Alleinunterhalter, DJs, und auch Cover-Bands, die von Dritten gebucht werden, um für die Gäste „ zum Tanze aufzuspielen“, unterliegen der vollen Mehrwertsteuerpflicht von 19 %.
Sollte man sich daher als Mitglied einer Cover-Band regelmäßig von Clubs/Lokalitäten buchen lassen, sollte man darauf achten, auf die eigene Leistung 19 % Mehrwertsteuer aufzuschlagen, da steuerrechtlich diese Einnahmen in jedem Fall voll Mehrwertsteuerpflichtig sind. Eine Ausnahme ist nur dort zuzulassen, wenn beispielsweise auf reinen Festivals CoverBands ihr geliehenes Liedgut zum besten geben.bb) Schwierig sind die Fälle zu beurteilen, in denen Veranstalter gesonderte Konzerte veranstalten, hierzu bestimmte Bands oder Einzelmusiker buchen und hierbei gleichzeitig den Gästen Vergünstigungen, sprich: Speis-und-Trank gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Die Finanzämter haben bislang stets -wen sollte das wundern- immer die volle Mehrwertsteuerpflicht angesetzt, wohingegen in den letzten Jahren zunehmend die Finanzgerichte den entsprechenden Klagen hiergegen stattgegeben haben: nach Auffassung mittlerweile vieler Finanzgerichte ändert das gleichzeitige Angebot von Alkohol, sonstigen Getränken und Speisen den Konzertcharakter dann nicht, wenn feststeht, dass die Gäste in 1. Linie oder sogar ausschließlich wegen der Musikdarbietung erscheinen.
Als Richtlinie wird man hier daher sagen können: bei Clubkonzerten, bei denen der Club-Besitzer Band engagiert und spielen lässt, um in der Regel hierbei den eigenen Umsatz zu befördern, fällt sodenn für ihn als auch für die Musiker der volle Mehrwertsteuersatz an. Veranstalten die Musiker selber ein Konzert oder veranstaltet ein Veranstalter ein Konzert oder eine Konzertreihe, bei der eine Lokalität extra angemietet wird und die erscheinenden Gäste extra wegen der betreffenden Bänds erscheinen (insbesondere Festivals) fällt der ermäßigte Steuersatz von 7 % an.
C. Wenn ein Musiker als Solo-Künstler, Bandmitglied oder Session-Musiker im Tonstudio Aufnahmen macht, die für eine Tonträgerveröffentlichung vorgesehen sind, fallen ebenfalls nur 7 % Ust an, da es dann um die Übertragung von Leistungsschutzrechten geht, insoweit eindeutig der Gesetzestext.
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Der guten Ordnung halber: Sämtliche Angaben ohne Gewähr und Pistolen. Dies ist keine Rechtsberatung, von daher jedwede Haftung ausgeschlossen.
Ergänzend:
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass 12.5 Abs. 3 sagt: "Der ausübende Künstler hat nicht zu unterscheiden, ob seine Leistung im Rahmen einer nicht begünstigten Tanzveranstaltung oder eines begünstigten Konzertes dargeboten wird, es sei denn, er selbst wird als Veranstalter tätig. Seine Leistung an einen Veranstalter kann unabhängig von dem für die Veranstaltung selbst anzuwendenden Steuersatz ermäßigt zu besteuern sein.
Wer sich weiter gehend informieren will, sollte auch den Absatz 2 dieses Anwendungserlasses lesen. Dort gibt es auch Beispiele.
Nur ein Satz daraus: UStAE 12.5 Abs. 2 Satz 6: "Als Konzerte sind musikalische und gesangliche Aufführungen durch einzelne oder mehrere Personen anzusehen. Das bloße Abspielen eines Tonträgers ist kein Konzert."
@seelane: Dein Beispiel mit dem Clubkonzert kann ich so nicht nachvollziehen. Ich meine, für die Band bleibt es bei 7%. Es ist ein Konzert. Lies da bitte noch mal den o.g. Absatz 2 des neuen UStAE. Es kommt auf den Konzert-Charakter an. Im letzten Satz ist auch ein Negativbeispiel aufgeführt. Unter anderem ist dort von "tänzerischen Darbietungen zur Unterhaltung der Besucher von Gaststätten" die Rede. Hier kann man sich vielleicht vorstellen, welche Leistungen der Gesetzgeber nicht begünstigt sehen möchte.
Es sind in diesem Satz aber auch "gesangliche Darbietungen im Rahmen einer Tanzbelustigung" genannt, welche nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen können.
In der Praxis sicher nicht immer einfach, da wie schon erwähnt, das Leben bunt ist. Ich würde aber eher erstmal von 7% als Grundsatz ausgehen (für die Umsätze der Musiker). Oder hast Du da andere Erfahrungen aus der Praxis?
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Ja, das ist es. Dann sind wir uns ja einig.
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Ein bischen habe ich das Gefühl wir drehen uns im Kreis.
Zu den ersten drei Absätzen hast Du meine volle Zustimmung.
Zu den Aussagen im letzten Absatz: Klar ist ein E-Drum nicht überall angesagt. Allein vom optischen ist das natürlich ein Argument.
Was genau meinst Du mit irrational? Du findest es unvernünftig ein TD-20 zu nutzen (für den von mir genannten Einsatzzweck) oder beziehst Du Dich allein auf das Preis-Leistungsverhältnis, welches zweifelsohne vom Grunde her enorm unakzeptabel ist?
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Provokante Frage
Professionelle Berufstrommler brauchen E-Drums die wie A-Drums klingen?Ob professionelle Berufstrommler das brauchen, kann ich Dir nicht beantworten. Aber wie jayjay es so schön ausdrückte: Unzählige Tanzmusik/Showband-Trommler brauchen E-Drums die wie A-Drums klingen aber auch so richtig nach E-Drum klingen. Also beides!
Wobei "brauchen" wohl eher unglücklich ausgedrückt ist. Viele Jahre ging es auch mit A-Drums. Aber die E-Drums sind für diesen Bereich eine echte Bereicherung. Wenn Du dich mal mit dem Repertoire einer durchschnittlichen Tanzband beschäftigst und Dir die Titel anhörst, auch wenn es wehtut :D, wirst Du feststellen das die Originale dieser Titel zu einem sehr, sehr großen Teil mit programmierten Drums produziert wurden die auch deutlich nach E-Drums klingen, also bewusst nicht so wie A-Drums.E-Drums sind also für diesen Bereich eine feine Sache, wenn man genau dafür die passenden Sounds anbieten kann. Als die Keyboarder in den Tanzbands noch ohne moderne Keyboards auskommen mussten, waren auch deren soundtechnische Ausdrucksmöglichkeiten beschränkt. Jetzt können sie alle Sounds anbieten, nein sie müssen es sogar, sonst brauchen sie erst gar nicht auf die Bühne kommen. Für uns Drummer gibt es diese Art der Soundvielfalt noch nicht so lange bzw. hat sich diese Möglichkeit erst durch die V-Drums ergeben. Vorher konnte man nur nächtelang auf harte Gummipads hauen.
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Zitat von »jayjay«
Die wollen nur ein einfach zu bedienendes, verlässliches und robustes System, das lautstärkemäßig regulierbar ist, einigermaßen klingt und sie vor allem nicht im Stich läßt.Ja und? Das sind bereits Eigenschaften die ich auch von einem 500,00 Euro System verlangen darf/sollte! Ich sehe damit in keinster Weise eine Berechtigung - nur weil es einfach funktioniert - dafür gleich bis zu 6000,00 Euro verlangen zu dürfen! Was für ein Horror! Das sollte natürlich für alle Anbieter von E-Drums gelten! Also auch für diesen Millenium "Schrott" und Konsorten!
Das behauptet ja auch keiner. Das die Preise zu hoch sind wurde doch schon geschrieben und steht wohl außer Zweifel. Warum dann wieder diese Aufregung?
Es ist wirklich sehr traurig mit ansehen zu müssen wie anspruchslos doch der Drummer zu sein scheint wenn es um E-Drums geht. Ein wahres Paradies für den führenden Hersteller. Der muss sich wohl nicht einmal ansatzweise damit beschäftigen inwieweit seine Produktangebote noch konkurrenzfähig und auf dem heutigen Stand der Technik sind. Hauptsache man verlangt extrem hohe Preise dafür. Dann werden diese Produkte mit Sicherheit immer wieder zahlreich gekauft. Sorry, aber dieses spezielle Marktsegment ist einfach nur völlig krank! Das hat mit professionellen Strukturen nicht einmal ansatzweise was zu tun. Ich kann also meine Warnungen hier nur immer wieder aussprechen: Wer bereitwillig so viel Geld in völlig veraltete Technik investiert sorgt unweigerlich dafür das es in diesem Bereich höchstwahrscheinlich auch noch viele weitere Jahre keine echten Entwicklungssprünge und innovative Erneuerungen geben wird. Darüber sollte sich jeder potentielle Käufer eines solchen Systems bewusst sein.
Dann fange ich mal so an wie Du: Ja und? Soll ich mir mangels echten Alternativen für meinen Einsatzzweck deswegen kein TD-20 kaufen? Ich brauche es genau für die von jayjay genannten Einsatzzwecke. Das hat absolut nichts mit anspruchslos zu tun. Ganz im Gegenteil. Für diese Einsatzzwecke muss ich diese Anforderungen stellen. Und diese erfüllen leider zur Zeit nur zwei Hersteller. Und Deine These das allein der Preis ein Kaufargument sein soll ist schon sehr mutig. Nochmal: Mein Kaufargument und das vieler anderer die ein E-Drum Live einsetzen, sind die von jayjay vorgetragenen Gründe und Anforderungen. Wenn es eine echte Alternative zu einem fairen Preis gäbe, wäre das toll. Aber die gibt es leider im Moment nicht. Versuch doch auch mal diese Sichtweisen zu verstehen. Aber ich habe leider langsam das Gefühl Du beschäftigst Dich überhaupt nicht mit diesen genannten Sichtweisen und Anforderungen. Oder seh ich das falsch?
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Achtung: professionell und ambitioniert muss nicht das gleiche sein!
Du, lieber Trommeltotti, bist ganz sicher ambitioniert und kenntnisreich und ich hoffe, Dein unermüdliches Engagement fällt irgendwann auf fruchtbaren Boden!
Aber professionell werden die Roland-Systeme z.B. von unzähligen Tanzmusikern/Showband-Drummern benutzt (über deren Ambition kann ich nicht wirklich etwas sagen).
Die wollen nur ein einfach zu bedienendes, verlässliches und robustes System, das lautstärkemäßig regulierbar ist, einigermaßen klingt und sie vor allem nicht im Stich läßt.
Und all das scheint ihnen ein TD-12/20 zu bieten.
Die Kosten werden als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt (genau wie bei Rock-Acts das akustische Set) und spielen nur eine untergeordnete Rolle.Solange nichts besseres kommt, wird der bisherige Krempel benutzt.
Und es kommt nichts besseres!Dass wir uns alle (und Du, Totti, im besonderen) etwas besseres vorstellen können, ist in diesem Moment völlig wurscht.
Solange es keiner baut, ist es nur Fiktion ...DANKE!
Und genau das ist der Grund warum ich mein TD-10 gegen ein TD-20 abgelöst habe. Allerdings habe ich das zu einem deutlich reduzierten Preis bekommen. 2.000, -- € hätte ich dafür nicht bezahlt. Ich bin mir absolut bewusst, dass ich dennoch in Hinblick auf die veraltete Technik zuviel bezahlt habe. Das schmerzt einerseits. Aber, wie jayjay schon schrieb: Wo ist die Alternative?
Solange diese Frage nicht beantwortet werden kann, erübrigt sich für meinen Einsatzzweck diese Diskussion. Nur die von jayjay genannten Gründe sprechen imho (noch) für das TD-20.
Wer allerdings plant sich nur für "zu Hause" ein veraltetes Modul für 2.000, -- Euro zuzulegen, sei zurecht gewarnt.
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... Nur ist es halt nicht gerade Livetauglich, bzw. es erfordert schon ne Menge frikelei, so ein System aufeinander abzustimmen. Da hat natürlich Roland und Ko den riesen Vorteil mit Ihrem Stecksystem. Einstecken - spielen - fertig. Keine Angst irgend ne Ressource zu überschreiten, nen Bluescreen zu bekommen....oder was auch immer bei den DIY-Kisten immer mal wieder passiert.Und das ist immer noch das Argument für mich, dass man mit einen herkömmlichen Modul eben mehr Sicherheit und Komfort (Stichwort Frickelei) im Live-Einsatz hat.
...Und auch SD2, EZ....etc. haben den Sound schon echt cool hinbekommen. Auch die vielen Soundvielfalten. Alles ziemlich Ok.
Nun, wenn dieses nun alles in einem Gerät vereint werden könnte wie z.B. ein TD-20 mit den Sounds vom EZ-Drummer etc. und somit auch die Latenz um ein Minimum (ich denke mal wie bei den Modulen, unter 5ms) mit den üblichen Sicherheitsstandards, wären bestimmt viele "Meckerer" zufrieden.Das wäre ein Traum.
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@trommeltotti: Das Du alle potienellen Käufer von (Roland)-E-Drums auf die Defizite aufmerksam machst, ist löblich. Aber wie schon gefordert: Wo ist das TD-20 KOMPLETT-Set für Deine veranschlagten 800, -- bis 1.000, -- Euro. Ich bin einfach nicht einverstanden mit Deiner Aussage, die Du ja auch noch bekräftigt hast, das ein KOMPLETTES TD-20 KX-Set höchtens 1.000, -- kosten darf! Und ich meine "kosten darf" und nicht "wert ist". So habe ich Deine Aussage verstanden. Auch wenn das Modul nicht auf dem neuesten Stand der Technik ist; ausser dem Modul wird da noch vieles andere mitgeliefert. Das selbst 5.000, -- oder auch 4.000, -- Euro noch zu viel Geld dafür ist, will ich nicht abstreiten. Aber die Roland-Sachen haben auch Ihre Qualität, die leider zu überzogenen Preisen angeboten wird. Und mit Qualität meine ich nicht die Sounds des Moduls, sondern die Verarbeitung der Pads/Becken und z.B. die Qualität des mitgelieferten Drum-Racks.
TrommelTheo wies auf die KD-140 für 800, -- Euro hin (bei Drum-Tec kostet es sogar schon 898, --). Für 900, -- bekomme ich ein komplettes A-Set mit Hardware, das absolut brauchbar ist (nur zum Vergleich Preis-/Leistung). Diese Relationen muss man sich mal vorstellen. Ein komplettes Shell-Set von Diabolo (Drum-Tec) kostet 1.300, -- und funktionert hervorragend. Es geht mir auch gar nicht um die Pads und die Hardware (Rack). Das es da gute und preiswertere Alternativen gibt ist klar. Ich war zum Beispiel überrascht über die Diamond-Sets, die ich bis vor kurzem gar nicht kannte.
Dreh- & Angelpunkt ist aber doch das Modul. Ich muss mich da janceyquimpers Standpunkt anschliessen: PC-Geraffel auf der Bühne ist ein No-Go.
Auch wenn ich Pads, Rack und E-Becken von anderen Hersteller mit super Qualität bekommen kann. Es bleibt die Frage: Modul (einfach, zuverlässig & Festzelt-Bühnentauglich) oder mehrere Komponenten die an einem Laptop hängen.@trommeltotti: Du schreibst: Denn letztendlich geht es nur darum bei der Performance am E-Set ein identisches Wohlbefinden zu erreichen wie mit einem guten A-Set.
Darum geht es mir zum Beispiel letztendlich gar nicht. Ich begreife mein E-Drum immer als etwas anderes als mein A-Drum. Ich fühle mich in gewissen Situationen mit einem E-Drum wesentlich besser, auch wenn es sich eben nicht genauso anfühlt wie ein A-Drum. Das nehme ich für die anderen Vorteile (Lautstärke auf der Bühne, Soundauswahl) in Kauf, oder besser gesagt, ich muss es in Kauf nehmen.
Es kommt auf den Verwendungszweck an. Von daher kann ich das Gejammer, ein E-Drum fühlt sich nicht an wie ein A-Drum, nicht nachvollziehen. Nein, tut es nicht! Weil es eben kein A-Drum ist und ob es jemals gelingen wird die Unterschiede fast vollständig aufzuheben, wage ich mal zu bezweifeln.@trommeltotti: Du hattest firuzrasul zitiert, der von seinem Set sprach. Leider konnte ich keinen Galerieeintrag finden. Würde mich aber interessieren, wie das Set aussieht. Nach Deiner Aussage sind davon alle ROLAND/Yamaha E-Drum Systeme meilenweit entfernt und damit nicht einmal ansatzweise dem professionellen Bereich zuzuordnen. Dieses Set würde ich gern mal sehen oder besser noch testen.
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@rollidrummi: Auch ein weiterer Aspekt. Aber wie Du schon sagst, ein direkter Vergleich würde Licht in´s Dunkel bringen. Obwohl das kein Argument für die hohen Preise der Module sein kann.
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Ein Setpreis ab 5000,00 Euro muss dem absoluten professionellen Bereich vorbehalten bleiben! Folglich muss ein TD-20 Komplett Set Als Hobby Gerät auch in den entsprechenden Hobby Preisgefügen wiederzufinden sein also etwa bei 800,00 bis maximal 1000,00 Euro! Man darf sich dann mal gerne vorstellen was ein System zu leisten hat damit es sich auch für 4000,00 Euro Mehrkosten noch verkaufen lässt! Aber solange die potentiellen Kunden bereitwillig jede Summe zahlen egal auf welchem Leistungsniveau sich das angebotene E-Drum System befindet wird es wohl auch in absehbarer Zeit keinen leistungsorientierten Wettbewerb in diesem Segment geben. Harte Worte aber wohl leider die Realität.Gruß
Trommeltotti
[/align]@trommeltottii:
Du bekommst von mir 100% Zustimmung zu Deiner Marktanalyse. Ich habe schon viele Posts von Dir hier gelesen. Du bist sehr engagiert, und sprichst vieles offen aus. So das sich jeder, der es liest, ein Bild von dem derzeitigen Stand der Technik machen kann. Und auch von Dir immer auf Alternativen hingewiesen wird. Danke für Dein Engagement in dieser Sache!
Aber jetzt zu hier zu behaupten ein KOMPLETT-SET TD-20 von Roland sei maximal bei 1.000 ,-- Euro anzusiedeln ist kompletter Schwachsinn. Sorry!
Schau Dir mal ein komplettes TD-20 KX-Set an. Mit allen Pads, Cymbals-Pads, dem Rack und dem Modul. Das kannst Du nicht ernst meinen. Sicher ist das keine 6.000, -- Euro wert, weil allein das Modul nicht mehr aktuell ist. Aber das bei 800, -- bis 1.000, -- zu taxieren ist einfach nicht realistisch.
Wenn Du schon vom Profi-Bereich sprichst, dann musst Du auch sagen, welche Anforderungen ein Profi/Semi-Profi an ein E-Set stellt. Und jetzt lassen wir die Soundfrage mal aussen vor. Sicher sind die Sounds von Roland bei weitem nicht mit dem zu vergleichen, was heute mit Software-Lösungen möglich ist. Aber im professionellen Bereich gibt es auch andere Anforderungen, ausser dem Sound. Ich denke da eher an viele, viele Drummer die an vielen Wochenenden im Jahr ein zuverlässiges, funktionerendes System einsetzen. Und das bietet nun mal Roland. Einschalten und los geht es. Ohne viel Gefummel und Firlefanz. Ein Modul. Sonst nichts. Stecker rein und los geht es. Auch dafür gibt es einen, wenn auch überschaubaren Markt.
Ich weiss, wie toll E-Drums mit Hilfe von z.B EZ-Drummer oder anderen Software-Lösungen klingen können. Aber das nützt mir nichts, wenn ich Samstags abends im örtlichen Festzelt sitze und abliefern muss. Da gibt es leider noch keine zuverlässigen Alternativen.
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Mit TDW so um die 500,--. So gehen die jedenfalls bei eBay weg.
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Für mich jedenfalls ist das Pearl-Set auf dem zweiten Foto der Hammer. Da müsste ich keine Sekunde überlegen...
StephanDas ist wohl aus der Vision-Serie. Dann wäre es sogar noch bezahlbar.
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Herzlichen Glückwunsch zum neuen Set und viel Spass damit.
Bei über zwei Metern Länge wäre das HD-1 in der Tat wohl nicht das Wahre. Deine Hi-Hat-Position spricht da ja schon für sich.
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Schau beim Gebrauchtkauf auf die Version des TD-20, wenn es das sein soll. Die Gebrauchtpreise für TD-20 mit und ohne TDW-20 sind gar nicht so unterschiedlich. Wenn Du Dir ein TD-20 ohne TDW-20 zulegst hast Du die gleiche Anzahl und auch dieselben Sounds wie beim TD-12. Und dank der neuen Software des TD-12 auch die gleichen Editiermöglichkeiten. Wenn Du Dein TD-20 dann später aufrüsten möchtest, müsstest Du Dir die Erweiterung noch kaufen. Kostet neu 350, --. Auf dem Gebrauchtmarkt selten zu bekommen.
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Den einzigen Vorteil den diese furchtbaren Pedale bieten ist, dass der Trittschall ein wenig eleminiert wird.
Für Anfänger ist das Ding imho gar nicht geeignet. Insbesondere auch wegen der Pedale.
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OK, Aber ob das auch für Windows User gilt? Obwohl: registrierte Nutzer können sich eigentlich immer für beide Plattformen die jeweilige Version herunterladenIch habe es vor einiger Zeit so gemacht. In irgendeiner Zeitschrift war schon mal die Lite-Version dabei. Dann gleich das Upgrade von der Homepage runtergeladen und alles war gut. War unter Windows Vista.