Zitat von tomjunior
Jetzt sagst Du Ihm: "Damit gehen wir nach Karlsruhe!"
Zitat von Broadkaster82
Quatsch - so habe ich das nie gesagt. Wenn ich noch als Anwalt arbeiten würde, würde ich tun, was Kollege Jürgen K rät.
Eben nicht - nur der Musiker der gewerblich tätig ist - nicht aber der ausübende Künstler, der nur in der Tanzkapelle covert - der ist (!) Freiberufler und sollte nicht scheuen, bis zum Bundesverfassungsgericht gegen die etwaige Gewerbesteuerpflicht vorzugehen.
Das war Deine Empfehlung die Du hier publik gemacht hast. Oder darf man diese Äußerung nicht als solche verstehen.
Das Du, wenn Du noch anwaltlich tätig wärst, anders handeln würdest und nicht den viel zitierten Weg nach Karlsruhe vorschlägst war mir durch Deine oben genannte Äußerung nicht so bewusst. Entschuldigung.
Im Grunde ist ja alles graue Therorie was wir hier diskutieren. Die Realität sieht meist anders aus.
Das ganze ist aber einfach auch sehr komplex. Wie soll da ein Finanzbeamter in der Veranlagung vom Finanzamt Pusemuckel da im Einzelfall entscheiden? Für die Verwaltung sind nunmal bestimmte Musiker oder Musikgruppen als gewerblich einzustufen. Eben die, die nach Ansicht der Verwaltung keine künstlerische Leitung erbringen. Ob das nun im Einzelfall so ist, kann man meistens erst im Rechtbehelfsverfahren klären. Vielleicht geht ja mal ein Fall von einem Finanzgericht an den BFH. Hätte ja schon mal grundsätzliche Bedeutung, ob die so genannten Gebrauchsmusiker (so nennt der Fiskus sie) nun als gewerblich oder freiberuflich einzustufen sind.
Nehmen wir mal an der Sachbearbeiter X vom Finanzamt Y hat zwei verschiedene Bands zu veranlagen: Als erstes die Coverband "XY" die auf dem Zeltfest spielt. Die sieht er evtl. als ein Teil eines Ganzen. Neben den Leuten die Getränke ausschenken und Würstchen braten, neben dem Sicherheitsdienst und der Toilettenfrau spielt da auch noch eine Band die grössten Hits der 80ér & 90ér. Geschätzten 90% der Besucher ist es egal ob da XY oder YZ spielen, hauptsache Mucke und das Bier ist kalt. Manchen Besuchern wird es vielleicht sogar egal sein ob da ein DJ oder eine Band steht. Ab einem gewissen Bierpegel merken viele den Unterschied eh nicht mehr. So wird das ganze komplett. Da wird Sachbearbeiter X evtl. sagen: Gewerblich. Bei der Jazzcombo die im Rahmen der Kulturtage von Klein-Pusemuckel aufspielen wird er evtl. anders entscheiden. Obwohl es da ja auch Bier & Bratwurst gab.. 
Meiner Ansicht nach sollten Musiker generell nicht als gewerblich eingestuft werden. Dabei ist es doch egal ob mittelmäßige Coverband oder hochklassige Jazz-Combo. Beide erbringen eine musikalische Leistung (wenn sie denn auch live spielen). Das sollte man entsprechend würdigen. Hier Unterschiede zwischen einzelnen Musikrichtungen und Gestaltungshöhen zu machen, wäre meiner Ansicht nach im steuerlichen Sinne ungerecht. Immerhin sollte man sich auch mal den eigentlichen Gedanken der Gewerbesteuer in Erinnerung rufen.
Zurück zur Realität. Viele wird ja die Gewerbesteuer unter Umständen auch gar nicht treffen, da sie einen Gewerbeertrag unter dem Freibetrag haben. Klar werden da auch viele dabei sein, die in den "Genuß" der Gewerbesteuer kommen. Dazu kommt die Tatsache, dass die Gewerbesteuer zum Teil auch auf die Einkommensteuer anrechenbar ist. Klar, ein Nachteil wird bleiben. Keine Frage.