Beiträge von tomjunior


    Eben nicht - nur der Musiker der gewerblich tätig ist - nicht aber der ausübende Künstler, der nur in der Tanzkapelle covert - der ist (!) Freiberufler und sollte nicht scheuen, bis zum Bundesverfassungsgericht gegen die etwaige Gewerbesteuerpflicht vorzugehen.


    Fakt ist, dass wenn die (selbständige) musikalische Tätigkeit nicht als künstlerisch für steuerliche Zwecke eingestuft wurde, Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen.


    WIrd die selbständige Tätigkeit des einzelnen Musiker oder der Gruppe als künstlerisch im steuerlichen Sinne betrachtet liegen "Einkünfte aus selbständiger Arbeit vor".


    Das sind die Grundsätze. Die Problematik ist doch, dem Finanzamt (oder einem Finanzgericht) klar zu machen, dass man als Musiker künstlerisch tätig ist. Vom Grundsatz sollte man das natürlich versuchen. Keine Frage. Die Frage die sich jedoch stellt, ist ob der Fiskus dieser Argumentation folgt. Wir reden hier über den Bereich Coverbands, Alleinunterhalter u.ä. Wenn ein Musiker eigenschöpferisch tätig ist, dann ist es auch für das FInanzamt unzweifelhaft, dass es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt. Sprechen wir über die Coverbands u.ä. dann wird es schwieriger. Hier wird die Verwaltung zunächst davon ausgehen, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Dies könnte man natürlich widerlegen, was auch schon einige geschafft haben. Hier gibt es Urteile von Finanzgerichten. In diesen Fällen wurde aber zum Teil auch ein Gutachter eingeschaltet. Es sind Einzelfälle gewesen.


    Wie würde ein Gutachter wohl urteilen, wenn er die Coverband XY sich anhört, die nur Midifiles abfeuert und überwiegend auf Stadtfesten und Zeltfeten spielt? Diese Bands gibt es nun mal häufig. Da wird es wohl eher in Richtung Gewerbebetrieb gehen.


    Broadkaster82: Meine Aussage "Der Musiker der nicht künstlerisch tätig ist" bezog sich eben auf die Musiker die als gewerblich eingestuft wurden. Da habe ich mir z.B. den Alleinunterhalter mit Midifiles vorgestellt. An meiner Aussage an sich ist somit gar nichts verkehrt.
    Handelt es sich bei der von Dir als Beispiel erwähnten Coverband um eine GbR die eben gewerblich behandelt wird, so hat er als Gesellschafter der GbR auch gewerbliche Einkünfte. Von einer Zebra-Gesellschaft in diesem Bereich habe ich noch nicht gehört. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass er kein offizieller GbR-Gesellschafter ist. Dann kann er z.B. dem Bandleader seine Leistungen für die Band in Rechnung stellen. Dann sollte er zunächst, wie Du schon sagst, sich darauf berufen dass er als Freiberufler tätig ist.


    Wie würdest Du denn eine Klage vor dem höchsten Gericht begründen?


    Dieser Schluss ist falsch. Es gibt sehr viele selbständige Tätigkeiten, die nicht künstlerische sind. Selbständigkeit ist der Gegensatz zur Nichtselbständigkeit. Die Begriffe unterscheiden Unternehmer von Arbeitnehmern und sonst nichts. Auch ein Arbeitnehmer und damit Nichtselbständiger könnte in seiner nichtselbständigen Tätigkeit künstlerisch tätig sein.


    Das sollte auch kein Schluss sein. Ich wollte in diesem Zusammenhang nur verdeutlichen, dass wenn die Tätigkeit als künstlerisch eingestuft wird, es sich im steuerlichen Sinne um "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" handelt. Sofern nicht eine Arbeitnehmertätigkeit vorliegt. Der Begriff "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" kann für den Laien für Verwirrung sorgen, denn nicht jeder der selbstständig ist, hat "Einkünfte aus selbständiger Arbeit". Es kann sich auch um Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Land- & Forstwirtschaft handeln. Das Steuerecht meint mit "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" nicht direkt die eigentliche Selbständigkeit.


    Natürlich gibt es viele selbständige Tätigkeiten die nicht künstlerisch ausgeübt werden. Z.B. Rechtsanwalt, obwohl da ja auch etwas "Kunst" dazu gehört... :D


    Zusammengefasst:


    EInkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§19 EStG): Jeder Arbeitnehmer. Egal ob als Künstler oder Bankangestellter tätig.


    Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§18 EStG): Der künstlerisch tätige Musiker, aber auch der Rechtsanwalt, Architekt, Zahnarzt, Physiotherapeut etc. Wenn Sie denn selbständig tätig sind.


    Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 EStG): Der Maurer, der Gastwirt, der Kfz-Mechaniker. Aber auch der Musiker der nicht künstlerisch tätig ist. Wenn Sie denn selbständig tätig sind. Also ihr eigenes kleines oder grosses Unternehmen betreiben.

    Nochmal zur steuerlichen Beurteilung:


    Eine künstlerische Tätigkeit liegt vor, wenn die Arbeiten nach ihrem
    Gesamtbild eigenschöpferisch sind und über eine hinreichende Beherrschung
    der Technik hinaus eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe
    erreichen. Dabei ist auf die tatsächlich ausgeübte
    Gesamttätigkeit abzustellen.
    Die Vorbildung des Steuerpflichtigen, so zum Beispiel ein abgeschlossenes
    Hochschulstudium der entsprechenden Kunstrichtung, Presseveröffentlichungen
    und Kritiken in Kunstzeitschriften, die Beteiligung
    an Kunstausstellungen und die Mitgliedschaft in bestimmten Berufsverbänden
    können bei der Feststellung der Künstlereigenschaft von
    Bedeutung sein. Die Mitgliedschaft in einem Verband oder Berufsverband
    reicht aber für die Anerkennung einer künstlerischen Tätigkeit
    allein nicht aus.
    In Zweifelsfällen kann zur Feststellung der Künstlereigenschaft eine
    Gutachterkommission eingeschaltet werden.

    Entnommen aus "Steuertipps für Künstler" Gibt es hier zum Download.


    In der Regel werden z.B. reine Coverbands nicht unbedingt den Künstler-Status beim Finanzamt erreichen. Hier steht eben der Dienstleistungs-Charakter im Vordergrund. Obwohl es ein Urteil aus den 70´er gibt, wo die Einnahmen einer Tanzband tatsächlich als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (also künstlerisch) behandelt wurden. Dürfte aber wohl eine Ausnahme sein. Damals wurde meines Wissens das ganze auch durch einen Gutachter festgestellt.


    Letzenendes ist es doch für die Steuer nur interessant, wenn der Gewerbeertrag (in der Regel der Gewinn, also Einnahmen abzüglich Ausgaben) über 24.500, -- liegt. Erst ab dann fällt Gewerbesteuer für Einzelpersonen oder Personengesellschaften an. Die Gewerbesteuer ist dann jedoch (zum Teil) auf die Einkommensteuer anrechenbar.
    Leider zieht die Einstufung als gewerbliche Tätigkeit jedoch andere "Nettigkeiten" mit sich, wie z.B. Zwangsmitgliedschaft in der IHK (Beitrags-Zahlung).

    Lasst es gut sein. Ich glaube, drak hat es verstanden, dass hier in der Mehrzahl lieber ja anstatt ya gelesen wird. Was auch gut so ist!


    Und wie er einen Weg zu einem besseren Sound bekommt wurde ihm ja nun auch aufgezeigt. Die Suche hier wird da übrigens noch mehr zu ausspucken. Oder hatten wir den Hinweis darauf noch nicht. :D

    Danke für Deine Antwort. Auch wenn es (vielleicht oder gefühlt) schneller geht, finde ich es trotzdem nicht schön.


    Lies Dir mal die Drum-Tuning-Bible durch. Versuche es mit neuen Fellen und viel Geduld und rumprobieren. Das geht nicht von heute auf morgen, aber mach doch jetzt den Anfang und versuch Dich dran.


    Die deutsche Drum-Tuning-Bible gibt es nicht mehr unter dem bisherigen Link. Aber in diesem Thread gibt es einen anderen Link, sofern dieser noch aktuell ist. Ansonsten besorg Dir das Buch von Nils.


    Viel Erfolg.

    flowdrums: Da es ein Masters Studio ist, sind die Kessel aus Birke. (EDIT: scarlet war schneller)


    Ohne ein 12" Tom bist Du etwas unflexibel wenn Du Dich mal in anderen Musikrichtungen ausser Rock bewegen willst. Wie flowdrums schon schrieb, für Pop/Funk nicht unbedingt ideal. Würde mich vom Kauf abhalten.


    Du könntest natürlich versuchen über ebay o.ä. noch weitere Tom´s zu erwerben. Könnte aber sehr, sehr schwierig werden.

    Oooh! Da ist sie. Ich hatte das Vergnügen diese Snare schon in natura zu bewundern und zu hören. Super!


    Die Bilder geben nicht das wirkliche Erscheinungsbild wieder. Jeder der gerne diesen edlen Holzlook mag wird bei der "Natura" -Ansicht in´s Schwärmen geraten. Ich konnte mich gar nicht satt sehen an dem Teil. Absolut edle Verarbeitung. Ich hab mich in die Snare verliebt. ich mag diesen diesen roten Holzton.


    Über den Klang braucht man nicht viel Worte verlieren. Wie alles von Gabriel einfach super. I love it! :thumbup:

    Tja, dass die meisten Produkte dieser Welt mit der Zeit eher billiger werden ist kein Geheimnis. Ein paar "dumme" erwischts dann eben immer, die noch zum alten Preis gekauft haben. Aber für sich gesehen ist die Preissenkung doch ne feine Sache von Roland. War grad ne Musikmesse oder sowas? Die haben doch gar keine Neuheiten bei den Edrums rausgebracht, und das TD-9 gibts ja schon ein Weilchen...


    Aaah! Nicht auch noch Salz in die Wunde... :D


    Nö, Messe war nicht. Aber vielleicht kommt ja Anfang des Jahres was neues und sie müssen die "Restbestände" los werden.