Beiträge von drummertarzan

    Simon,


    in der welt von ebay ist der Ort von dem ich meine Geschaeftsaktionen taetige, irrelevant, warum ist das also ein Minus?


    BTW: Ich bin nicht Oberstaatsanwalt, sondern Scharfrichter! ;)


    Achtung, Simon2, ernst gemeint:
    Wenn Du Dich auf den Schlips getreten fuehlst, bitte nicht antworten, bis Du damit umgehen kannst, ok?

    Zitat

    Original von Broadkaster82


    Aber rechtlich gesehen hat der Verkäufer ganz eindeutig nicht richtig gehandelt! Ein Deckungsgeschäft zur Minderung des Schadens darf er nur tätigen, wenn er einen Schaden befürchten muß. Da er aber sein Geld für die Ware im Voraus (!!!!!!!) erhalten hat, ist dieser Gedanke abwegig!


    8o Das ich das noch erleben darf:
    Ich bin das erste mal einer meinung mit Broadkaster82. Genauso sehe ich das naemlich auch und zwar 100% deckungsgleich...
    Danke Markus.

    na ja, der Punkt ist nur, dass alle gaengigen Pakettransporter wie DP, DHL, Hermes, iloxx, UPS und wie sie alle heiissen, kein Porto berechnen bei "unzustellbar"....zumindestens so die Aussage der Firmen mir gegenueber....


    Warum ist es dann nicht falsch, es mir zu belasten, wenn es gar nicht berechnet wurde?

    Zitat

    Original von Simon2
    - welchen Einsatz der Verkäufer geleistet hat.


    Die Sache ist eigentlich fast vom Tisch, aber:


    Definier mir doch mal bitte, welch "Einsatz" der Verkaeufer geleistet hat.


    Ich sehe es naemlich so:
    - Kontoangabe, um Geld zu bekommen
    - Versand nach Geld wie vor Versteigerung vereinbart, heisst er lagert das bis zum August und verschickt es dann
    (Anmerkung: eigtl. war noch vorherige Ruecksprache vor Versand vereinbart, das ist nicht erfolgt....)
    - Mitteilung des Returns incl. Nachforderung des Portos fiuer den Returnversand zu ihm, was unueblich ist...


    Dann schreibt er, er haette sich noch 2mal versucht zu melde, davon hab ich aber nie was empfangen und kann das so nicht bestaetigen.....


    Ein automatischer Rueckverguetung des bereits eingenommenen Geldes von mir ist nach der nochmaligen Einstekllung auch nicht erfolgt, dabei hatte er doch die Kto-daten...


    Fazit fuer mich: Ich seh da keinen Einsatz des Verkaeufers, der ueber das Normalmass einer normalen Ebaytransaktion hinausgeht. Dazu kommt ich hab schon oefter was bei ihm eingekauft, wir waren uns also nicht unbekannt und es ist nicht so, dass wir uns im Mailverkehr totschweigen....



    Bin gespannt auf die Erklaerung, Simon2....

    nee, Tarzan wird seinen Kaufpreis - Portokosten zurueck erstattet bekommen. Interessanterweise werden mir Portokosten 2mal berechnet.


    Daher noch folgende Frage:
    Ist "return to sender" nicht kostenlos, wenn es nicht zugestellt werden kann, egal welchen Transporteur man hat?


    Zu den ganzen restlichen Antworten & meinungen beziehe ich heute abend mal Stellung, weil vielfach ist mein Rechtsverstaendnis hier anders bzw. da sind Sachverhalte grundfalsch verstanden worden...


    ....ausserdem, man kann ja dazulernen, warum das so ist.


    Habt bis dahin erstmal schoenen Dank fuer die Antworten, ich habs ab heute morgen nur ueberflogen, ich muss jetzt was fuer das Bankkonto und Haushaltskasse tun....


    @scarlet: Wieso meinst Du mich nicht mit Jungs? Was ist man in meinem Alter dann? :D

    dann haette ich meine Pflicht erfuellt und wuerde das Geld kommentarlos zurueckueberweisen, um anschliessend dei >Becken anderweitig zu verkaufen.... beides ist nicht erfolgt, kt und blz bekommt man sehr gut aus Kontoauszuegen raus, Name wusste er.....

    Zitat

    Original von Jürgen K
    Und Trost: es kommt nicht auf das Crash an, sondern auf den, der drauf haut.


    Das ist kein Trost, das ist nochmal mit ner gluehend heissen Nadel in die offene Wunde.... ;(


    Im umgekehrten Falle haette ich die erneute Absicht zum Verkauf schriftlich angezeigt mit Fristsetzung......

    irgendwie ist recht haben und recht bekommen, was unterschiedliches.... qed
    Juergen: Ich hab doch schon gesagt, dass ich es bleiben lasse, aber dass der so ungeschoren damit durchkommt, regt mich auf, weil so gesehen zB jedes Ebaygeschaeft fragwuerdig wird, koennt ja immer sein, ich find auch nach Ende der Auktion einen Besserzahlenden....

    Zitat

    Original von drummintom
    Theoretisch kann man eine Sache so oft verkaufen wie man will, jedoch kann man nur einen Kaufvertrag erfüllen. Für die anderen macht man sich Schadensersatzpflichtig. Das muss auch nicht zwingend nur auf die Höhe des von B gezahlten Kaufpreises beschränkt bleiben.


    Gut, nach der Argumentation koennte ich also doch Schadensersatz verlangen. So seh ich das naemlich eigtl. auch, nur was waere in dem Fall angemessen?

    Er sagt, er hat mich versucht zu erreichen, bei mir kam nichts an...


    ... so, mal abgesehen davon, dass ihr mich ueberzeugt hab und ich die Arwaltsarmee im Stall lasse, haette ich gern noch die anwaltliche Meinung zu folgendem Konstrukt:


    Verkaufer A stellt Ware zum Verkauf in ebay oder Sotheby's. Kaeufer B ersteigert es als Schnaeppchen und ueberweist sofort den kompletten Kaufbetrag K, kann es aber eben nicht sofort abholen, da die Ersteigerung telefonisch, via Computer und sonstigem elektronischen Neuerung erfolgte....


    Jetzt geht der Verkaeufer am naechsten Tag in die Kneipe, erzaehlt irgendeinem Kumpel davon und der schaut ihn ganz entsetzt an und meint: Haette ich auch sofort genommen und ichg haette die Summe X (die hoeher ist als der Versteigerungswert) dafuer bezahlt..... und wuerde damit zum potentiellen Kaeufer C, wenn er sagt: Ey, verkaufste mir das fuer den Preis X


    -> Gemaess euren Antworten koennte der Verkaeufer A dieses Geschaeft mit Kumpel/Kaeufer C durchziehen und muesste halt nur das Geld an Kaeufer B zurueckueberweisen....



    .... so und nun setzt Mal fuer Ware einen Rembrandt ein.... immer noch die gleiche Argumentation?



    Anthrax: Ich weiss, was ich will: Ich will mein Crash! Nur leider gibt es anscheinend keinen Weg, meinen Willen auch zu bekommen....

    Zitat

    Original von snemies
    Wenn du das Schlagzeug weiterverkaufen würdest, was ich bei dir untergestellt habe, hätte ich keinen Anspruch mehr auf das Set. Nur auf eine Entschädigung in Geld!


    Mal abgesehen davon, dass ich Deinem Rechtsempfinden nicht folgen kann, aber wei willst Du denn jetzt die Entschaedigung ermitteln? Den Zeitwert, den Wiedereinkaufswert? Und wer schaetzt Dir das?


    Ok, anscheinend macht Rechtssprechung einenklaren Unterschied zwischen Eigentum und Besitz (was mir neu ist, man lernt halt nie aus). Bitte daher gedanklich in alle Anmerkungen meinerseits den Begriff Besitz gegen Eigentum tauschen, haette ich das so richtig verstanden?


    Zitat

    Original von matzdrums
    ...du hast sowieso zuviel krempel.....


    Das sagt einer, der auch nicht grad an SN, BD,HH und C spielt... :D
    (.... dieses aber weitaus besser als ich es je werde....)

    Zitat

    Original von snemies
    Du bist weder Besitzer noch Eigentümer der Becken und hast gegen den Käufer keinen Anspruch auf Übereignung der Becken. ´".


    Sehe ich anders: Ebay Verkaufsplattform, es wird per Gebot ein Vertrag geschlossen, Ware wird angeboten, ersteigert, ich bezahle und hab damit meine Pflicht des Vertragsgegenstandes erfuellt. Damit betrachte ich das als meinen Besitz, auch wenn ich es nie in der hand hatte.....


    Zitat

    Original von snemies
    Der Anspruch gegen den Verkäufer ist auf Grund des Verkaufs an den zweiten Käufer im hinblick auf die Becken auch nicht mehr gegeben. --> Hacke es ab unter "Pech gehabt".


    ?(
    Der Anspruch schon, aber die Durchsetzung dessen waere schwer -> stell Dir einfach mal vor, Du stellst Dein Set bei mir ab und ich verkaufs weiter, weil Du 3 Monate mich nicht anrufst..... siehst Duu das dann genauso....

    Zitat

    Original von jenska
    Zumal dir ja wohl der Verkäufer die ursprünglich ersteigerten Becken nicht mehr liefern kann und das Geld zurückerstattet hat.


    Er bietet die Rueckueberweisung an, das Geld ist bis dato bei ihm....



    Zitat

    Original von Die Su
    Also einfach beim nächsten Mal nicht nach Taiwan fliegen, sondern in Deutschland bleiben mit der richtigen Adresse.....


    Su, Danke fuer die aufmunternden Worte, aber leider ist es im Leben, wenn die Schule dann mal vorbei ist, laengst nicht mehr so, dass man sich sein Dasein ohne Kompromisse aussuchen kann und ich hab kurzerhand dieses Jahr meinen Lebensmittelpun kt aus Taiwan wieder nach Deutschland verlegt und das sicher nicht zum Spass....[SIZE=7]andere, auch sehr traurige Geschichte, gehoert aber nicht hierher...[/SIZE]


    the roll & Weber-Dennis:
    Das fiel mir auch als erstes ein, Rueckforderung. Allerdings wird dann einer bestraft, der eigtl. nichts mit der Sache zu tun hat , naemlich der jetzige Kaeufer.....so dass ich diese Option nur ziehen wuerde, wenn's mir der Verkaeufer anbieten wuerde und selbst dann mit Bauchschmerzen. Zum andeen kommt dazu, dass ich renttuks HH mittlerweile hab und daher die HH nicht mehr wirklich brauch....

    Heute muss ich leider mal eine unschoene Geschichte loswerden und um eure Meinung bitten:


    Ich hatte im Juni diesen Jahres in ebay eine 14" HH und ein 18er Crash einer nicht mehr produzierten Beckenserie beim gleichen Verkaeufer in Ebay gekauft und auch umgehend bezahlt.
    Da ich zu dem Zeitpunkt in Taiwan noch war, habe ich um einen spaeteren Versandtermin gebeten, und hatte so Anfang August als Versandtermin benannt. Durch die leidigen Zollprobleme in Taiwan verschob sich jedoch der Heimflug und ich war erst Mitte August in D, 14 Tage spaeter als urspruenglich angenommen.
    Da ich vor dem letzten Trip nach Taiwan bereits den Mietvertrag unterschrieben hatte, habe ich natuerlich die Adresse unseres neuen Domizils angegeben. Der Verkaeufer hat dann vereinbarungsgemaess die Becken Anfang August geschickt ( das weiss ich von der Postfrau, die einen Haufen Post rueckgeschickt hat) und da der Empfaenger noch unbekannt warund niemand das Paket daher entgegennehmen wollte , ging es"return to sender".


    Daraufhin bekam ich ein Mail, wo mir der Rueckversand angezeigt wurde. Ich schrieb daraufhin zurueck, dass es mir leid tue und bot an, dass ich die Becken abholen komme (ist im 100km Umkreis, da der Verkaeufer viele schoene Sachen hat, wollte ich mal stoebern) und wartete von da ab auf irgendeine Reaktion, weil ich nicht ohne Termin erscheinen wollte (sonst fahr ich vllt umsonst und das wollte ich vermeiden).


    OK, ich geb zu, ich hab ab hier nicht weiter nachgehakt, da ich desoefteren bei dem Anbieter was gekauft habe und durchweg nur positive Erfahrungen gemacht hatte. Da es Urlaubszeit war, dachte ich der wird sich schon melden, wenn er aus dem Urlaub zurueck ist...


    Heute hab ich mir nun noch ein Becken bei ihm ersteigert und fragte an, was mich der Gesamtversand der Becken (die sind ja auch nicht leicht) denn kostet und bekam folgende Antwort:


    Zitat


    ....... Da du dich erst nach drei Monaten meldest , habe ich die Becken schon wieder verkauft.
    Ich hatte sie damals wie abgesprochen , am 01.08. versendet. Nach zwei Wochen kamen sie zurück, mit dem Hinweis: unter der Adresse nicht zustellbar.
    Ich habe zweimal versucht dich zu kontaktieren (perMail) Leider ohne Erfolg. Nach zwei Monaten habe ich die Becken wieder eingestellt.
    Ich werde dir den Diffrenzbetrag natürlich zurück zahlen. Gib mir einfach deine Bankverbindung.


    8o 8o 8o 8o 8o ?(


    Was mach ich jetzt? Hak ich es ab unter "P[SIZE=7]ech[/SIZE]G[SIZE=7]ehabt[/SIZE]!", da ich ja auch mich nicht wirklgekuemmert hatte oder was waere die rechtliche Situation, da er de facto ja mein Eigentum (Becken waren bezahlt seit Ende Juni) verkauft hat ohne weitere Anzeige? Ersatz nachfordern kann ich imho auch nicht, da diese Becken nicht mehr produziert werden und gerade das Crash sehr rar ist...... zum anderen waer das ja auch nicht die ware auf die ich geboten hatte....


    Ein ratloser Tarzan... ;(
    ´


    PS: Solche Deals hab ich im Mai/Juni ungefaehr 10mal gemacht mit diversen Membern hier im DF, die sind alle gut gegangen, da wurde auch jeweils gefragt, wann ich denn zurueck sei, bevor der Versand erfolgte....das eine Mal ist es schief gegangen -> Meine Schuld?


    PS2: Ich hab das gerade eben erst erfahren, und hab bis jetzt weder ebay noch Rechtsbeistand eingeschaltet. Da bin ich auch nicht scharf drauf und wuerde mich gern guetlich einigen, am besten in Form meiner Becken. :( ?(

    Zitat

    Original von Reed311


    Tja, das war sie wohl- aber die Ausschnitte stammen trotzdem aus der Muppet Show :P .


    :O :( Du hast recht


    Als Spaetgeborener auf der dicht ummauerten Seite Deutschlands war mir sowas leider nur ueber die Sesamstrasse zugaenglich....


    Off Topic: Gibts die Muppetshow auch auf DVD kaeuflich zu erwerben.... ich brauch das fuer meine Tochter....


    Noch ein klasse Beitrag: Drum Battle...