ooch mennno
Beiträge von drumrumköln
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Warum müsst ihr Rechtsverdreher eigentlich immer so übertreiben? Ne Nummer kleiner täte es doch auch schon.
Warum ein Haus ohne Möbel und Instrumente? Tsunami? Kann man da was in den vertrag schreiben? Oder gehts dabei um Insolvenz? Vor dem Pfandrechtsausüben wird man dann doch aber in Kenntnis gesetzt?Edit: Im 1. Beispiel muss der Protagonist dann aber das Groupie aus Versehen allein auf dem Gelände zurückgelassen haben- kann ja passieren, aber dann wird er ihr auch keine Schlüssel überlassen haben. und solange sie keine Schlüssel abgeben kann, erübrigt sich doch auch der Austausch der Schließanlage. Also eher unwahrscheinlich...
". Beispiel2: Klingt plausibel. Vielleicht haben die dafür eine Versicherung? Vielleicht haben sie aber auch für gewerblich genutzte Räume ab einem bestimmten annehmbaren Verdienstausfall in solchen Fällen andere Verträge? Man weiß es nicht wirklich, oder?
edit"zu 2. die werden dem Fred ganz einfach kurzerhand einen Ersatzraum anbieten. Am Ende haben doch beide in erster Linie ein Interesse an einem funktionierenden Miteinander. Das darf man irgendwie auch nicht aus den Augen verlieren.
haha, nervensäge. Hier in Köln läuft das mit " man kennt sich, man hilft sich" wenn im Gebäude nix frei ist, wirds woanders was geben. Aber das Prinzip der Unterhaltung ist mir dauernd recht deutlich. Wo der eine die Möglichkeit sieht, baut der andere ein Hindernis. Bringt man diese Mentalität mit oder ist das Teil der Ausbildung?
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ok, überzeugt!
da es offensichtlich nicht möglich ist, am praktischen Fallbeispiel zu zeigen, inwiefern die weiter oben besprochenen Klauseln zu Schaden für wen auch immer führen, belässt man es halt einfach bei einer Warnung. Also, seid gewarnt. Solange solange schon solange funktioniert kann man optimistisch in die Zukunft schauen und auf Erfahrungswerte vertrauen. Über nicht näher benannte Eventualitäten lohnt sich jedenfalls mein Einsatz für mich nicht.
pbu, ich rief übrigens nicht nach Praxistipps, die sich aber innerhalb eines "normalen" Gesprächs natürlich ergeben könnten.
Wenn doch bloß nicht alles so problematisch wäre. -
@ pbu
Was bitteschön birgt keine Gefahren! Es gibt keine Garantien. Ich persönlich habe noch keinen Anwalt für proberäume gebraucht und der Laden in Köln läuft auch....solange die Praxis so funktioniert, kann ich mit " eurer" Theorie gut leben.
Behauptungen aufzustellen ist leicht, schwierig wirds bei der Beweisführung. Und die ließ für mich bisher hier zu wünschen übrig. KONKRETE Beispiele wären halt wirklich aufschlußreich. Z.B. Wann wurde welche vergleichbare Klausel schonmal ausgehebelt? -
Wer Recht studiert hat, hat nicht immer Recht, sonst würde es logischerweise keine unterlegene Partei in Zivilverfahren mit Anwaltsvertretung geben. Wer Recht studiert hat und das seit Jahren praktiziert, kann jedoch auf einen Erfahrungsschatz zurückgreifen und weiß eben, wie Verfahren in der Praxis ablaufen und muss an dieser Stelle keine Vermutungen anstellen, wie Gerichte irgendwelche ausgedachten Klauseln auslegen würden.
Wer Recht studiert hat, erkennt auch (und hier wurde von den entsprechenden Personen darauf hingewiesen), wie sinnlos ein Posting in diesem Thread - nicht nur aufgrund des beratungsresistenten Threadstarters ist. Trotzdem danke an Peter für den (definitiv ggü. Dumrumköln gescheiterten) Versuch, die Komplexität des Ganzen aufzuzeigen.
Danke für deine weise Zurechtweisung. Ich bin mir sehr wohl bewußt, dass diese Dinge auch sehr komplex geregelt werden können und das mag ggf. auch sinnvoll sein. In dem Dialog mit Jürgen K. ging es dann aber doch speziell um ein paar Punkte, die seinerseits angeführt wurden. Vielleicht liest Du es einfach nochmal. Ich habe zu PBUs Beitrag kein Wort geschrieben... insofern handelt es sich bei Deiner Einschätzung seiner Worte Wirkung mich betreffend für absolute Spekulation. Was soll das? Lies gefälligst genauer und denk nach, bevor Du hier irgendeinen altklugen Scheiss verzapfst. Danke! -
aha...Wer Recht studiert hat, hat wahrscheinlich auch immer Recht. Sowohl im Leben als auch tagtäglich vor den Gerichten dieser Welt.
Deine geäußerte Beurteilung beruht zwar nachweislich auf Irrtum, Wahrscheinlichkeit und Interpretation, aber das reicht dann im Zweifel wohl aus. Immerhin trifft hier Theorie auf Praxis. -
Zitat
Hallo,
die
Problematik Wohnen im Proberaum lässt sich für den Vermieter leicht lösen. Ist die Zweckbestimmung eindeutig getroffen, sind zweckfremde Nutzungen folglich nicht zulässig. Da nun noch eine Zwischenvariante
"wohnähnlich" einführen zu wollen, wirft Fragen auf, die bei Berücksichtigung von üblichen Proberaumnutzungen unnötig sind, zumal eine näher Bestimmung ja ausbleibt.Hmm, im Zweifel wirft jede Formulierung doch Fragen auf? Genau das ist doch auch ein großer Teil des "Rechtsgeschäft". Was genau ist dann eine "zweckfremde Nutzung"? Erreicht man durch diese zusätzliche, wie Du schon selbst definierst " Zwischenvariante" nicht vielleicht doch, dass man im Zweifel etwas in der Hand hat, auch bestimmten Handlungen, die
vielleicht nicht direkt schon als eindeutige Zweckentfremdung definierbar sind, dadurch doch zu unterbinden?Die nähere Bestimmung bleibt vielleicht deshalb aus, um dann nicht mit unerwähnten Formen dieser grundsätzlich nicht gewollten Nutzung konfrontiert zu werden...- Wie gesagt, "keine wohnähnliche Nutzung bitte". Es bleibt dann im Einzelfall Sache des Vermieters, ein bestimmtes Verhalten zu "untersagen". Ist aus Sicht des Vermieters/beschwerdender
Mitmieter doch recht komfortabel.Das war ein grauer Zitatblock:
Solche Formulierungen können durchaus schaden, wenn dann Prozesse wegen einem Haufen von fragwürdigen Bestimmungen Prozessein die Länge ziehen, weil immer mehr darüber diskutiert werden muss. Dasmacht die Sache letztendlich auch nicht billiger.
Zitat-EndeMir erscheint der Vertrag insgesamt doch eher recht kurz und kompakt. Die einzelnen Klauseln sind ja eben nicht ewiglang und in allen undenkbaren Variationen ausformuliert ( wobei es immer mehr Möglichkeiten gibt, als man sich vorher auszumalen imstande war). Ich habe da schon wesentlich umfassendere Werke gesehen. Letztlich gehts vor
Gericht aber doch meistens um ganz bestimmte Punkte aus einem Vertrag, da ist es letztlich relativ egal, was da sonst noch drinsteht, soweit diese Punkte dann nicht in Zusammenhang mit den behandelten Klauseln in Verbindung gebracht werden können.Je klarer und auf den Punkt definiert (die Idee der Klausel muss vor allem einleuchtend sein) desto weniger ist die Möglichkeit gegeben, irgendwelche "Parallelen" zu anderen Punkten zu "stricken".
ZitatDas mit den Stromzählern ist eher unwahrscheinlich, da ja die Nebenkosten offenbar umgelegt werden. Das geht ja nur, wenn auch Zähler da sind. Was dann am Kühlschrank das große Problem sein soll, verstehe ich nicht so ganz, es sei denn man wollte lediglich nicht unmittelbar den Probezwecken dienende Geräte vermeiden, was dann aber mit dem Stromverbrauch nichts zu tun hat. Und was eben hoher Stromverbrauch ist, der unzulässig sein
soll und nicht hoher Stromverbrauch, der zulässig sein soll, ist nicht geklärt, das Beispiel Kühlschrank passt nicht so richtig. Ein Vertrag soll Fragen beantworten und nicht Fragen aufwerfen. Ein Vertrag soll auch nicht zum Nachdenken anregen, es handelt sich nicht um ein pädagogisches Werk. Der Schaden einer solchen Regelung entsteht im Streitfall, wenn dann eben fröhlich diskutiert werden muss, was denn nun erlaubt ist und was nicht.Das überzeugt mich nun GAR NICHT. Aufgrund von " eher unwahrscheinlich" wird im Ernstfall wohl nicht argumentiert.
Für mich ist der erste Gedanke dieser Klausel:" ok, wahrscheinlich laufen immer mehrere Proberäume über einen Zähler und um möglichst viel Ärger zu vermeiden..." Ansonsten macht diese Klausel für mich keinen Sinn. Im Gegenteil - gäbe es pro Raum einen Zähler, könnte der vermieter an hohem Verbrauch Interesse haben, weil somit vielleicht bessere
Konditionen mit dem Energieversorger aushandelbar wären. Ausserdem würde "pro Raum ein eigener Zähler" vielleicht auch werbewirksame Verwendung auf der Homepage finden. Das nächste Argument für diese Überlegung : Es
handelt sich um ein umgebautes Gebäude, welches in seiner ursprünglichen Planung selbstverständlich nicht auf so viele "Einzelparzellen" ausgelegt war. Ein Blick der Bilder verrät, dass die finanziellen Mittel diese Geschichte nicht unerschöpflich waren. Für die Mieter hätte dieses "Zähler teilen" den Vorteil nicht die pro Zähler anfallenden
Meß-und Schaltpreise zahlen zu müssen. Und solange keiner Kühlschränke ohne Türen verwendet, passt das dann auch... Dieser Gedankengang ist für mich jedenfalls mindestens so wahrscheinlich, wie für Dich der Deine.
Ok, die haben dort Getränkeautomaten... aber es würde mich wundern, dass deshalb Kühlschränke verboten wären.Erlaubt ist JEDES der Ausübung im Sinne des Zweckes dienende Gerät ( ich schätze, hier gibts vielleicht einen möglichen Hebel- und vielleicht gibts genau deswegen eben auch die Liste der zu vermeidenden Geräte) . Gäbs die Klausel nicht, wäre für den Vermieter die Handhabung der sich ggf. für ihn stellenden Problematik wohl größer und es liefe vor Gericht eine Diskussion, indem die Gegenpartei behauptet " Na, so ein Kühlschrank mit gekühlter Inspiration aus der Flasche ist ein absolutes Muss, und da keine dies untersagende Klausel in dem Vertrag zu finden ist..." Der Anwalt des Vermieters wird diese Klausel schon zu nutzen wissen. Oder würdest Du viel Geld wettend (auf dich natürlich) gegen ihn antreten?
Ein Vertrag ist aber doch zuallererst mal eine Vereinbarung zwischen 2 (oder mehr) Parteien. Insofern ists auf jeden Fall wünschenswert, dass der Vertragsnehmer auch begreift, was die Gegenseite da so alles im Sinn hat. Genau die Zweckentfremdung dieser Idee bereitet doch so häufig Probleme. Wer liest denn im einzelnen noch einen Vertrag über z.B seine Haftpflichtversicherung? Die fatalen Ergebnisse dieser Entwicklung sind ja gelegentlich im TV tzu bestaunen...
Da es keine Verpflichtung gibt, Vertraäge grundsätzlich professionell erstellen zu lassen, müssen sich die Gerichte eben auch mit dem Ergebnis zurechtfinden, was in aller Regel aber wahrscheinlich leichter funktioniert, weil eben nicht 5798 Unterabsätze zu beachten sind.
ZitatAuch die
Fremder-auf-dem-Grundstück-Klausel ist so unscharf formuliert, dass sie
eben interpretiert werden muss und dann möglicherweise gar keinen
Bestand mehr hat.
Würde man das regeln, was man wirklich will, dann
hätte man das Recht auf seiner Seite, so muss es gesucht werden. Und die
Suche kostet wieder Zeit, Nerven und Geld.
Sorry, aber was genau ist da unscharf? Ich finde, man kann es kaum klarer ausdrücken. Für mich ist jedenfalls genau verständlich, was da nicht passieren soll. Natürlich könnte diese Regelung im Einzelfall mal lästig sein. (Beispiel: Ich muss dringend etwas aus dem Proberaum haben,lieg aber leider krank zu Hause im Bett. Den nicht gemeldeten Nachbarn
kann ich dann leider nicht "mal eben"vorbeischicken. Vielleicht lässt sich das mit einem Telefonat aber auch regeln. Falls nicht, Pech gehabt -irgendwie würde ich schon an mein Zeug kommen). QAnsonsten ist mir der Sinn dieser Klausel absolut klar und ich würde das auch so akzeptieren.ZitatSolche Regeln, die
eigentlich keine sind, tauchen eben deshalb auf, weil sie von Leuten
gemacht werden, die keine Ahnung haben, sich keine Ahnung verschaffen
und einfach gerne mal ein bisschen abschrecken wollen. Einen seriösen
Eindruck erreicht man damit allerdings nicht. Solange es keine
Streitfälle gibt, bleibt das Papier geduldig und die Kosten für das
Vertragswerk bleiben gering. Erst wenn etwas schief geht, kommen die
Nachteile zum Tragen und wirtschaftlich ist es für AGB-Anwender eben oft
billiger auf wenige Streitfälle zu hoffen. Der Gegner ist meist besser
beraten, sich zu wehren. Da das viele nicht tun, hat in aller Regel der
Anwender die zahlenmäßig größeren Vorteile. Nur diejenigen, die sich
wehren, profitieren dann aber doch von schlechten und falschen Klauseln.Bist Du Dir bei Deiner Einschätzung sicher? Der Laden läuft seit einigen Jahren und ist auch nicht gerade als "klein" zu bezeichnen. Ob sich die Betreiber da nicht zwischenzeitlich mal über eventuelle Schwierigkeiten schlau gemacht haben?
In Deinem post 34 schreibst Du ja auch, dass Vertrag und AGBs getrennt und ein Indiz für unprofessionelle Unklarheit wären. Es wird aber irgendwo darauf hingewiene, dass sich die AGBs auf der Rückseite des vertrags befinden. Im Internet lässt sich eben nicht immer alles so darstellen, wie es dann "in echt" aussieht. Zu der von Dir monierten
"schriftform-Klärungsdefinition" gibts dann auf den Seiten auch noch etwas zu lesen. Die betreiben da über 100 Proberäume - würde mich schon etwas wundern, wenn die sich nie mal bei geeigneten Stellen über die
rechtliche Situation erkundigt hätten. Ich würde das jedenfalls tun.
Ich glaub, ich studier demnächst mal Jura. Dieses kreative theoretisieren hat schon seinen Reiz.EDIT: wie beeinfluss ich eigentlich den Zeilenumbruch? Meine Beiträge sehen nach dem erst-Abschicken immer aus wie ein Gedicht mit 8 wörtern pro Zeile..oben hab ich jetzt aus Versehen ein Zitatblock gelöscht- sinn wird hoffentlich trotzdem klar
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1. HipHop Regel: Immer locker bleiben
Gilt das auch?
http://www.youtube.com/watch?v=9qr3ZyVHwG0&feature=relatedEiner der Wegbereiter/Vorreiter: Well the first thing i wanna say is
"man, date my ass" (holy moly, schmock) (Zitat) -
Da mich die Thematik jetzt grundsätzlich interessiert und Du als Mann vom Fach
wahrscheinlich eine Menge brauchbare Infos vermitteln könntest..ZitatHallo,
was ich ernsthaft glaube, das lassen wir mal außen vor.
..ist das natürlich schonmal bedauerlich. Ich hatte Deine Bedenken bzgl. der den von Dir angeführten Klauseln aber schon als ernstgemeinte Ansatzpunkte interpretiert.
ZitatWas
aber merkwürdig ist: warum verwendet man solche Klauseln, wenn man
vorher schon weiß, dass die weitgehend praktisch keine Wirkung bei
Gericht entfalten würden? Einschüchterung? Vernebelung? Spaß am
Schreiben?Wäre man vor regelmäßigen und andauernden Übernachtungen, morgendlichen Waschungen auf der Gemeinschaftstoilette, zum Trocknen aufgehängter Kleidung nach vollzogener Handwäsche im Waschbecken, dem 2-Plattenkocher auf dem Flur... etc. von Mietern/ deren Kollegen aus einer etwas weiter enfernten Stadt/ englische
Hooligans während einer WM..etc auch gefeit, wenn man zu diesem Komplex keine Klausel formuliert? Vor Gericht bei sehr deutlicher Sachlage vielleicht schon, aber ob das ohne Vertragsgegenstand zu sein auch jedem Mieter ohne gesonderte Erwähnung immer gleich klar ist?Man könnte dazu sicher auch jemanden beauftragen, der eine 45 Seiten umfassenden Definition zu dem Themenblock erarbeitet..., oder man bringts eben kurz auf den Punkt und überlässt es im Problemfall einem Richter, die Sache zu beurteilen. Schaden kann diese Formulierung doch nicht anrichten?
Vielleicht laufen die Räume nicht über jeweilig installierte Stromzähler. Aus diesem Grund möchte der Vermieter vielleicht
verhindern, dass irgendwelche Blitzbirnen einen Kühlschrank vom Sperrmüll besorgen, der trotz fehlender Tür bei "volle Pulle" das Bier doch spürbar kühler macht als bisher. Und da die Beleuchtung irgendwie geil wirkt - gibts direkt noch einen zweiten in dieser Art. Würde man auch ohne entsprechende Klausel der Vernunft problemlos zum Vollzug
verhelfen können? Und auch in diesem Fall kann die Klausel doch nicht keinen Schaden anrichten, aber zum Nachdenken anregen. Und wenn es aus o.g.Grund generell keine "außermusikalischen"-Stromziehern geben soll, wäre
das eben auch zu akzeptieren. Für mich zumindest, solange es für ALLE gilt.Diese "Fremder Mann auf Gelände-Klausel" ist eigentlich auch überhaupt kein untragbarer Gedanke. Wer überlässt schon einem Unbekannten einen Schlüssel und lässt ihn vorab schonmal vollkommen unbeaufsichtigt einen Blick in die Räumlichkeiten werfen? Der auf dem Weg zur Pipibox befindliche wird auf die entsprechende Frage hin sagen, "ich bin gerade in Raum 4 beim Hennes", was dann ggf. noch kurz überprüft wird. Mehr wird da nicht passieren.
Brauchts für derlei geordnete und für die Mieter generell doch durchaus wünschenswerten Verhältnisse keine schriftliche Regelung? Kann diese Regelung eventuell schaden?ZitatWenn
man das Formular auf das zusammenstreicht, was nötig und wirksam ist,
dann wird es schon wieder übersichtlich und man findet die Stellen, wo
der Mieter tatsächlich nachteiliger behandelt wird als es der
Gesetzgeber getan hat. Der Themenstarter ist bekanntlich designierter
Mieter. Hat er etwas von solchen Beispielen?Welche sind diese nachteiligen Behandlungen?
Verträge werden meist von denen entworfen, die an der entstehenden Geschäftsverbindung Geld verdienen. Es lässt sich wohl verallgemeinernd sagen, dass deshalb primär erstmal die Interessen des Vertragsgestalters bedient werden. Inansprucnahme der angebotenen Leistung kann ja vermieden werden. Man kann auch probieren, gewisse Sonderabsprachen zu treffen. Jedenfalls handelt es sich hier um einen Vertrag, der offensichtlich häufig genug akzeptiert wird/wurde und das kann dem TS einen Überblick über gängige Praxis vermitteln. Man kann sich natürlich auch einen tollen Vertrag basteln lassen und sucht sich dann einen Vermieter, der das Werk unterschreibt...ZitatSolange
der Vermieter gut gelaunt ist, wird er praktisch blind sein. Wenn dann
aber die Nase schon stört, könnte die Sehkraft genesen ...
und wenn
er ganz schlechte Laube bekommt ... dann könnte er kreativ werden ...
aber das ist Spekulation und solange alle fröhlich sind, ist es ziemlich
egal, ob Papier existiert und was darauf steht.Grüße
Jürgen...und an diesem Prinzip ändert wohl kein Papier der Welt etwas. Wieviel Kreativität kostet es den Fachmann, an einem beliebigen Vertrag in Abgleich mit seinen Kenntnissen von "Recht und Gesetz" einen möglichen(wenn auch nicht unbedingt immer für alle nachvollziehbaren) Ansatzhebel zu finden? Sowas macht "ihr" doch mit "links"
Bei diesem Thema kam ich jetzt auf die Idee, ein Gesellschaftsspiel zu entwickeln : "Knack den Vertrag" - ein Brettspiel für 2-8 Personen. Ambitionierte würden aber sicher auch ohne weiter Mitspieler Spass beim Spiel entwickeln. Vielleicht ginge auch was für 'ne wii (oder wie die Dinger heissen).Aber damit das nochmal klar wird: Bei baulichen Veränderungen gehjts dann schnell um "ordentlich Kohle" und die Problematik könnte ziemlich komplex werden. Da würde im Zweifel ein Rechtsanwalt sicher sehr hilfreich sein können.
Ich würde immer nur Sachen bauen, die sich auch wieder restlos zurückbauen lassen, um den Raum wieder in den Ursprungszustand versetzen zu können.
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Was ich "schildchenmäßig" erkennen kann, sieht das eher deutlich nicht nach MMX aus, genauer gesagt kann ich aus dem erkennbaren Buchstabenteil nicht einmal irgendwie ein "P" für Pearl erkennen. Die MMX haben jedenfalls so eine geschwungene Umrandung. Guckst Du hier:http://cgi.ebay.de/Pearl-MMX-M…ssion&hash=item255efab521
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Zitat
Hallo,
schönes Beispiel.
Dito!Wie gesagt, der Laden funktioniert..aber es ist eben schon nicht untypisch, dass Du die von Dir genanten Beispiele anführst.
Glaubst Du ernsthaft, dass ein Sofa im Raum vom Vermieter als Anlass genommen würde, mit entsprechender Gesinnung unter Nutzung der "Wohnklausel" vor Gericht zu ziehen? Glaubst Du ernsthaft, Du könntest ihn in diesem Fall erfolgreich vertreten?
Glaubst Du ernsthaft, jemand außer einem kreativen Anwalt ( wobei Kreativität hier ausgesprochen das Gegenteil von zielführend bedeuten sol) würde sich ernsthaft Gedanken darum machen, dass ein Verstärker eventuell zu den zu vermeidenden Elektrogeraeten zählen könnte?
Auch der Aspirant auf die vakante Instrumentenbesetzung wird ziemlich wahrscheinlich unbehelligt bleiben. Zugegebenermaßen ist dieser Passus ein bißchen komisch, aber letztlich zählt eben die Praxis doch mehr, als
das kreative Konstrukt . Meiner Überzeugung nach auch vor einem Gericht. -
Vielleicht mal ein Beispiel aus der PRAXIS...
http://www.art-olive.com/RoomsContract.aspx
Vertrag + AGBs ergeben doch nachvollziehbar Sinn und ließen sich als Grundlage nutzen - ist insgesamt jetzt nicht SOO das Hexenwerk.(Ich bin schon gespannt, wie die DF-Rechtsabteilung das Ding zerpflücken wird. Aber Fakt ist, dass der Laden schon ne Weile funktioniert.)
Mündlich vs. schriftlich : Im Zweifel ists doch eher glaubwürdig, ein Schriftstück zu präsentieren, als mit dem verkaterten Bassist Kalle als Zeuge vor Gericht zu erscheinen, der Stein und Bein schwört " Nääää,von Nebenkostennachzahlung war nie die Rede, isch schwöör Eusch dat."
Man belässt es besser bei einem mündlichen Vertrag, wenn ein zum gleichen Zweck alternativ vorhandenes Schriftstück zu viele nachteilige Klauseln enthält, die im Zweifel rechtsgültig wären.
Jede klar formulierte schriftliche Vereinbarung steht erstmal auf guten Füßen ( soweit im Sinne von Recht und Gesetz) Eventualitäten würden dann entsprechend verhandelt und in der Regel wahrscheinlich nachvollziehbar
beurteilt - den elektrischen Stuhl als Ende vom Lied würde ich mal ziemlich sicher ausschließen.(soweit sich die Nutzung der Räumlichkeit im Bereich der zu erwartenden Norm abspielt). Sich gegen alle Eventualitäten vertraglich zu schützen ist wohl unmöglich.Aber KONKRETE Bedenken in Form von Fallbeispielen wären natürlich interessant.
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Was sind denn die Fälle, in denen du einen Anwalt konsultieren würdest?
Das ist zwar richtig, jedoch muss es mit dem Anwalt gar nicht erst beim Richter auf dem Tisch landen.
drummintom
Einen Anwalt würde ich vielleicht z.B bei einer Scheidung zu Rate ziehen.........um mir das zu sparen, vermeide ich die Hochzeit..ne Menge Fliegen auf einen Schlag
Wer für einen ähnlichen Fall einen Anwalt zu Rate ziehen möchte, kann das ja gerne tun. Ich würde in Absprache mit dem Vermieter ein Schriftstück aufsetzen, in dem die mir wichtigen Dinge klar geregelt sind - ich war in den letzten ca. 20 Jahren schon in einigen Proberäumen und bin bislang immer ohne Anwalt ausgekommen.
Wo ist das Problem, Endmiete,Kündigungsfrist,Nutzungszeit etc. rechtsgültig zu vereinbaren? (Zumindest so verständlich, dass ein Richter ggf. schnell sieht, wer im Streitfall zu tricksen versucht...und normalerweise hilft dem Trickser dann auch kein Anwalt)Bauliche Veränderungen müssten natürlich detailliert vereinbart werden ( inkl. des eventuellen Rückbaus nach Beendigung des Mietverhältnis - damit habe ich keine Erfahrungen, weil ich immer zusehe, möglichst keine schwer- bis unveränderlichen Maßnahmen durchzuführen). Einen eventuellen Einbruch durch den Vermieter absichern zu lassen dürfte auch mit Anwalt eher schwierig werden, denn letztlich muss der Vermieter das Ding ja auch noch unterzeichnen.
So, ansonsten hab ich zu dem Thema nix mehr zu sagen.
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naja....Wenn man schriftlich klar und unmissverständlich vereinbart, dass z.B die Nebenkosten pauschal mit einer bestimmten Summe monatlich abgegolten werden, sollte dass für eine ggf. existierende Gegenpartei schon schwer werden, diesem Schriftstück die Rechtsgültigkeit abzustreiten.
Das sollte genauso auch für andere Punkte funktionieren. z.B. Kündingungsfristen, Nutzungszeiten, bauliche Maßnahmen ( eventueller Rückbau), Schlüsselhaftung und was einem sonst noch wichtig ist. In diesem speziellen Fall dürfte es vermeidbar sein, einen Anwalt für ein entsprechendes Schriftstück zu konsultieren.
Man sitzt im Ernstfall ja vor einem Richter und nicht vor einem Rechtsanwalt. -
Falls das mit Drogen zusammenhängt waren diese aber aus der Abteilung "bewusstseinsvernichtend" mein 2. Gedanke war :" ein akustischer Computer-Virus?"
Abschließend kommen mir nur noch diese Typen in den Sinn, die bei jeder Gelegenheit mit dem Schild " WARUM?" irgendwo rumstehen....
PS: "Street fighting man" habe ich rausgehört... In diesem Kampf hattest du aber NULL Chance.
http://www.youtube.com/user/Gi…nenUSG#p/u/35/7rXmMqkNIs8
Seine Einleitungsformulierung ist doch quasi maßgeschneidert.
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Für solche Sachen eignet sich ein Sequenzerprogramm auch recht gut. Man kann so ganz in Ruhe seine theoretischen Überlegungen ausprobieren und zum Klingen bringen. Die Ideen können dann auch zu Gehör gebracht werden und es können Übe-Cds verteilt werden, auf der die jeweiligen Stimmen gemuted werden. Man kann auch schnell mal einen Gastauftritt von Klavier/Geige/Flöte... dazu programmieren.
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Wahrscheinlich wird Dir Dein Lehrer für die jeweiligen Stickings einen entsprechenden Anwendungszweck zeigen können( soweit das überhaupt gefordert war, dass Du das ganze Blatt durcharbeiten sollst - hat er die Stickings speziell für Dich notiert oder ist das Blatt eine Kopie und für Dich waren eigentlich nur die Takte relevant, die in Deinen Grooves auf dem anderen Blatt vorkommen?).
Jedenfalls ist dieses "Triolenblatt" eine Rhythmik-Solfege a la Agostini ( von wem würde mich interessieren) und nicht unbedingt dazu gedacht, ausschließlich auf der Snare "in einem durch" runtergebrettert zu werden. Dafür wären die Stickings dann auch nicht unbedingt die sinnvollste Variante. Vielmehr gehts eigentlich darum, sich mit der Rhythmik zu beschäftigen und beispielsweise als "comping" über ein swing- pattern einzusetzen. Natürlich kann man damit auch viele andere
Sachen machen. Die Dir Rätsel aufgebenden Stickings lassen sich jedenfalls nicht in Deinem derzeit in Arbeit befindlichem Groove-System einbauen und ganz spontan würde ich denken, dass das Blatt zum großen Teil für Dich zur Zeit vielleicht noch "Zukunftsmusik" ist. Mir fallen für die meisten dieser Pattern jedenfalls auf Anhieb eher eine Menge Sachen ein, die
schon etwas schwieriger sein dürften, als Deine aktuellen 12/8 Grooves. -
ok, quasi keine Unterschiede...solche Grooves hast Du aber noch nicht programmiert? Hier lässt sich dann in absoluten Zahlen und in Prozent ganz genau ablesen, wie das Lautstärkeverhältnis untereinander ist. Ich schätze, du würdest staunen, dass es dann " oh, doch so viel" ist..aber ejaaal , hauptsache man tritt das Gerät an den richtigen Stellen - der Rest ist was für Fanatiker
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Zitat
Und
ganz sicher spiele ich solche Doppelschläge nicht gleich laut - weil
ich es gar nicht kann! Mein Ziel ist aber, die zumindest so ähnlich von
der Lautstärke hinzubekommen, dass der leisere Schlag nicht im Mix
untergeht, weil das dann stümperhaft klingt. Darum würde ich eher üben,
die Schläge gleich laut zu kriegen, weil man den dynamischen Unterschied
am Ende sowieso hört..
Ich weiß nicht wirklich, wovon genau Du hier redest, aber wenn ich durch den Mix gezwungen wäre, alles in FF zu spielen, würde ich mir eher um den Mix Gedanken machen, statt einen Teil meines Groove-Konzepts zu ruinieren.
Ein paar Hörbeispiele:
http://www.youtube.com/watch?v=hU6j31nrLMs
http://www.youtube.com/watch?v=CIpYZImleac
http://www.youtube.com/watch?v=73sKNUa4M-E&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=t9TYQVM9SSA (sogar der spielt die Dinger so -ab Sekunde 45 etwa)
Es gibt innerhalb dieser Grooves auch im Bassdrumbereich wichtigere und unwichtigere Noten und das wird eben durch die verschiedenen Dynamikstufen zum Ausdruck gebracht.
Würde man diese Grooves programmieren und die Bassdrum alle mit der gleichen Lautstärke abspielen lassen, klingen diese Dinger ziemlich anders. Da "pumpt und rollt" dann nix mehr.. -
Beispiel, bitte! Da ist immer viel Psychoakustik dabei. Oder mühsame Sample-Schnippelei wie auf Metallicas St. Anger (*würg*).
ups..Du glaubst also, im genannten Beispiel würden beide Bassdrumschläge in der Regel eher in der gleichen Dynamik ausgeführt? Nä, dat glaub ich nicht.
Falls Du die Möglichkeit hast, programmiere doch mal so eine Mididrumspur. 1 Takt : Bass 1, 16-tel vor der 3 und 3, snare 2 und 4. hihat Achtel. - und dann experimentierst Du etwas mit der Anschlagstärke der Noten. Mein Midisystem ist derzeit leider außer Gefecht. Aber so aus Erinnerung würde ich mutmaßen, dass dieser Bass-Doppelschlag auf " a 3" eher merkwürdig klingt, wenn beide gleich laut sind.... da sind (locker)30 % Unterschied zwischen dem leiseren 16-tel vor der 3 und der lauteren selbst sicher nicht ungewöhnlich fürs Ohr. Und das könnte man ja asl nennenswerten Dynamikunterschied bezeichnen.
Ich würde fast glauben, dass du selbst auch diesen Unterschied spielst, aber vielleicht noch nie genauer analysiert hast.Klar ist der Lang Spezialist, aber die relevante Passage ist ja auch in abgewandelter/langsamerer/was weiß ich was - Form möglich und doch auch für weniger spezialisierte Spieler denkbar, oder nicht? Ich finde das jedenfalls klanglich viel besser, als durchgehend gleich betonte bassdrumschläge. Mit den Händen verfolgt man hja auch ähnliche Spielansätze und " kloppt" eben nicht alle Schläge gleich laut übers Set. Zumindest machen das doch erwähnenswert viele so...
edit: achso, mir gings nicht um doublestroke-rolls. Mir gings um Deine THese, dass Dynamik und Akzentuierung auf der Bassdrum im Rockbereich nicht funktioniert.