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Fetzlav

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  • »Fetzlav« ist männlich
  • »Fetzlav« ist der Autor dieses Themas

Registrierungsdatum: 30. September 2007

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1

Samstag, 20. März 2010, 00:46

Bau-/Wohnrecht: Proberaum

Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlass habe ich folgende Frage:
Räume in Gebäuden werden u.a. als Aufenthaltsräume deklariert, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Grundsätzlich kann man das bei Wikipedia nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsraum

Vor allem wichtig ist hierbei der Punkt mit den 2 Fluchtwegen (Wichtig, wenn z.B. ein Wohnhaus brennt). Ein Aufenthaltsraum muss immer 2 Fluchtwege haben. Die meisten Proberäume erfüllen diese Kriterien schonmal nicht, weil sie meistens im Keller sind und die Kellerfenster nicht ausreichend groß sind um sie als Fluchtweg zu benutzen. Als Privatbesitzer kann einem das auch relativ schnuppe sein. Wenn jetzt aber ein Vermieter einen solchen Kellerraum vermietet, so dürfte er ihn lediglich z.B. als Lagerraum vermieten, nicht jedoch als Aufenthaltsraum.
- Hat sich schonmal jemand von euch mit so einer Problematik befassten müssen? Wie habt ihr sie gelöst?
- Könnte der Mieter das Risiko auf seine Kappe nehmen?
- Gibt es eine rechtlich korrekte Deklaration für einen Proberaum der nicht die Forderung eines Aufenthaltsraumes erfüllt?
- Habt ihr vielleicht einen Proberaum gemietet der nicht den Anforderungen entspricht oder habt ihr euch schonmal mit der Problematik beschäftigt? Wie ist euer Proberaum im Mietvertrag bezeichnet?

Gruss,
Fetzlav

Satricon

Mitglied

  • »Satricon« ist männlich

Registrierungsdatum: 20. Mai 2007

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2

Samstag, 20. März 2010, 01:41

Ein Proberaum wird dir eigentlich immer als Proberaum und nicht als Wohnraum vermietet steht auch so im Vetrag... von daher stellt sich ja die Frage eigentlich nicht
Stell dir vor es ist Loudness War und keiner macht mit
mein Schatz
Mein DIY E Set

Syphenia - Progressiv http://www.myspace.com/syphenia
Gemini Berserk - Deathn´Roll http://www.myspace.com/geminiberserk

Jürgen K

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  • »Jürgen K« ist männlich

Registrierungsdatum: 18. März 2006

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3

Samstag, 20. März 2010, 02:02

Guten Morgen,

wikipedia ist ja immer so eine Sache.

Zitat

Ein Aufenthaltsraum muss immer 2 Fluchtwege haben

Wo steht das denn?
Selbst in Wikipedia steht das so nicht.

Zitat

Hat sich schonmal jemand von euch mit so einer Problematik befassten müssen? Wie habt ihr sie gelöst?

Ich mache die Augen zu und vergesse all die tausend Vorschriften, sonst könnte ich es gleich lassen.

Zitat

Könnte der Mieter das Risiko auf seine Kappe nehmen?

Welches Risiko? Ob das Kellerloch, in dem ich verrecke, als "Aufenthaltsraum", "Proberaum", "Lagerraum", "[Begrifflichkeit nach freier Wahl einsetzen]" deklariert ist, kann mir letztendlich egal sein.

Zitat

Gibt es eine rechtlich korrekte Deklaration

Nein.
Dem Rechtskundigen ist es letztendlich egal, wie Ihr Euren Proberaum nennt, denn es ist und bleibt ein Proberaum.

Zitat

Habt ihr vielleicht einen Proberaum gemietet der nicht den Anforderungen entspricht

Da sage ich ungeprüft: ja, natürlich.

Zitat

Wie ist euer Proberaum im Mietvertrag bezeichnet?

O. k. ich habe die staubige Akte mal an die frische Luft gebracht: "Musik-Übungsraum" (welch Überraschung).

Grüße
Jürgen

PS
Aufenthaltsräume werden nicht deklariert, sie werden definiert: z. B. hierzulande (Hessen):
§ 2 Abs. 9 HBO: Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
Sapere aude!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jürgen K« (20. März 2010, 02:07)