Muss ich Kaufen!

  • 8o Fehler oder nicht ?(


    ich habe grade bei ebay für ein paar alte becken den zuschlag bekommen. Jetzt habe ich aber noch etwas beßeres erteigert und hätte lieber dass , muss ich den ersten Artikel trotzdem kaufen?????????????



    Wäre froh um eine Antwort!




    productet by pearlrum@

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  • .

    2 Mal editiert, zuletzt von Drum-Herum ()

  • 'n Abend!


    Die Tatsache, dass Du nachträglich etwas besseres nachträglich ersteigert hast, ändert nichts an dem Ergebnis der anderen Auktion.
    Wie schon geschrieben, entweder der Anbieter gibt sich mit der eBay-Gebühr zufrieden (was ich für unwahrscheinlich halte), oder Du versuchst halt selbst auch nochmal, die Dinger zu verscheuern. Vielleicht findest Du ja hier sogar jemanden... ich habe das Gefühl, dass sich hier der eine oder andere Schlagzeuger rumtreibt :D


    Grüße,
    Stefan.

    Mein Name ist Guybrush Threepwood! Du bist des Todes!

  • Beidseitige Willenserklärung.........so heißt das im Fachdeutsch... du kannst den Vertrag nur wandeln, wenn er sich drauf einläßt.....mit welchem Preis er sich dann einverstanden erklärt.
    Wenn er auf sein Recht beharrt, mußt du in den sauren Apfel beißen, und zahlen.......
    Vieleicht kannst du, wenn er sich net drauf einläßt, die sachen wie schon vorgeschlagen weiter verkaufen. evtö. sogar mit Gewinn*gg*
    Viel Glück

    so long, Alex Tromm(l)er

  • Es hängt vom Verkäufer ab. Grundsätzlich ist das Gebot bindend. Vielleicht kannst Du ihn ja überreden, Kontakt zum zweithöchsten Bieter aufzunehmen. Wenn der kauft bist Du raus. Dann bietest Du ihm die Differenz zum entsprechenden Betrag und fertig.

    Einmal editiert, zuletzt von DF ()

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