..Schlagzeugspielen und Bandprobe in Wohnsiedlung -Gerichtsurteil-

  • Zitat

    Der Klageantrag sei viel zu ungenau und enthalte keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Darüber hinaus müsse der Kläger es hinnehmen, wenn der Beklagte zu den angegebenen Zeiten Schlagzeug spiele und mit seiner Band übe. Messungen eines Sachverständigen hätten im Übrigen ergeben, dass auf der klägerischen Terrasse nur geringfügige Lärmbeeinträchtigen zu vernehmen seien.


    Super, eine Einzelfallentscheidung mehr. Im Übrigen aus dem Jahr 2002

    Einmal editiert, zuletzt von Daniel S (26. Oktober 2011 um 12:18)

  • Hallo,

    leider kein Urteil, sondern nur eine Zusammenfassung und auch nicht ganz neu.
    Inhaltlich weitgehend uninteressant, da schon aus der Zusammenfassung hervorgeht, dass der Kläger etwas eigen ist.
    Für die üblichen Nutzungen daher nur äußerst bedingt hilfreich (ich hatte noch keine Kapelle, die von 18 bis 20 Uhr probte).

    Wen es wirklich interessiert: Landgericht Mainz, Urteil vom 12.11.2002 - 6 S 57/02 -

    Grüße
    Jürgen

    PS
    Wobei: einen Hinweis auf die Bewertung solcher Dinge gibt es dann aber doch: "Messungen eines Sachverständigen hätten im Übrigen ergeben, dass auf der klägerischen Terrasse nur geringfügige Lärmbeeinträchtigen zu vernehmen seien." Wohlgemerkt: ein- bis höchstens zwei- mal wöchentlich werktags von 18 bis 20, höchstens 20.30 Uhr.

    PPS
    Die Formulierung "keinen vollstreckungsfähigen Inhalt" bedeutet, dass die Klage sowieso abgewiesen worden wäre, weil auf Deutsch der Kläger zu blöd war, ordentlich zu klagen. Offenbar hat er kein Geld für einen Anwalt investieren wollen oder dieser hat einfach nur das abgeschrieben, was der Kläger ihm ins Ohr diktiert hat, möglicherweise auch nach einem Beratungsversuch, klassischer Rohrkrepierer, da freut sich immer der Gegenanwalt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jürgen K (26. Oktober 2011 um 12:27) aus folgendem Grund: Ergänzungen im post scriptum

  • Jürgen, Dein Hinweis führt nur wieder zurück zu dem zitierten Urteil des TS. Kannst Du noch einen anderen Link anbieten?

    Gruß - R.

    Rudiments are low fun ;)

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  • Hallo,

    falls wem langweilig ist: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.
    oder (falls die Langeweile doch überschaubar ist): Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.
    Ansonsten: der gesunde Menschenverstand ist prophylaktisch am Hilfreichsten. Danach käme der Hausarzt zum Zuge. Alles andere ist (ggf. gefährliche) Selbstmedikation.

    Grüße
    Jürgen

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