Die Schwierigkeit liegt oft im Instrument bzw. Versicherungsgegenstand an sich. Eine Gitarre ist klar und definierbar (Hersteller, genaue Bezeichnung, ggf. Alter), Klavier, Tuba, Harfe etc. ebenso.
Aber ein Schlagzeug? Höchstens das Shellset, der Rest ändert sich doch laufend (zumindest bei den meisten). Ich für meinen Teil kaufe und verkaufe regelmäßig Becken, Snares, Hardware ... und mein Versicherer war seinerzeit arg verstimmt, als ich ihm klarzumachen versuchte, dass meine "Schlagzeuge" extrem polymorph sind. Auf eine Versicherung von "Trommeln und Becken im Wert von xxx" wird sich kaum jemand einlassen bzw. im Schadensfall Nachweise fordern, die kaum zu erbringen sein werden.
Aber wenn man die AGB mal hier reinstellen könnte, wäre ich durchaus interessiert.