Hallo Jürgen,
ja, ich bin auch eher ein Freund des erstmal-sich-selbst-schlau-machens, bevor viel Mist fabuliert wird.
Aber wie du schon selbst erwikit hast, ist man als Durchschnittsgenie für das deutsche Steuerrecht einfach viel zu blöd.
Neulich habe ich etwas gehört, womit eigentlich ALLES gesagt wäre: 85 % (!) der weltweiten Literatur über Steuerrecht sind in deutscher Sprache erschienen!
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Daher fände ich ein paar fundierte, spezifische Aussagen für unsere Zunft von musizierenden Steuerberatern o. Ä. schon sinnvoll und hilfreich.
ZitatMeiner Erfahrung nach ist es den meisten Veranstaltern ziemlich egal ob Ihr 0, 7 oder 19% UmSt. veranlagen müßt. Für ein Unternehemen ist das immer ein Durchlaufposten. Ob er jetzt 190 Euro an Euch oder an den Staat überweist spielt da eigentlich keine Rolle.
Sollte man meinen, ja. Aber aktuell haben wir den Fall, dass uns ein Veranstalter unbedingt noch die Umsatzsteuer auf die Gage (zusätzlich) zahlen möchte (obwohl wir das nicht wollen, um uns Steuerstress zu ersparen!).
Vielleicht ist das ja die von Matz erwähnte Denke?!:
Zitatmanch veranstalter bucht nämlich gar keine kapelle die keine ust. ausweist. auch wenn das der einzige job im jahr ist suggeriert das nämlich das man dick im geschäft ist.