Mir ist noch nicht ganz klar geworden, wer welche Ansprüche gegen wen hat.
Das Gratis-Ding können wir ja juristisch unter den Tisch fallen lassen.
Du schreibst aber auch, du hättest was vermittelt, wofür noch nicht gezahlt wurde. Das hört sich nach Anspruch Firma gegen Mr.X an. Warum willst DU dann Inkasso machen? Hängt von der Zahlung eine Provision ab?
Ansonsten müsste imho die Firma die Zwangsbeitreibung durchführen, nicht du.
Du hast doch in diesem Fall keinen materiellen Schaden (wenn ich´s richtig verstanden habe).
Und ob du der Genugtuung und Herstellung der Ordnung wegen ein paar harte Jungs hinschickst, kannst du glaube ich nur selbst entscheiden.
Auf jeden Fall solltest du dich mit der Firma beraten.
ABER:
Frag doch bitte nochmal deine Anwältin, ob du den Namen nicht wenigstens per SM nennen darfst (ich bin sogar der Auffassung, dass sogar ein TATSACHENbericht mit Namensnennung dir nicht zum Nachteil gereichen dürfte - solange du eben nur Tatsachen darlegst).
Immerhin bestellen ja hier und da öfter mal Leute was, die dann genauso nass sind.
Also per SM (oder Telefon) muss das gehen, meine ich. Wer soll das verbieten bzw. überhaupt nachweisen?