Tja, Versicherung dürfte deswegen nix zahlen, weil die Beschädigung ja kein Zu-/Unfall gewesen sein kann, sondern "gewollt". Der F(l)achmann unterscheidet da glaub ich in "(grob) fahrlässig", "vorsätzlich" und "absichtlich" etc.
Hau einem Bekannten mal 2 Stunden die Karre mit ´nem Baseballer klumpig und frag dann deine Haftpflicht, ob sie dem Kumpel ein neues Auto bezahlt ... ![]()
However: Beileid.