Meines unmaßgeblichen Rechtsempfindens (und den restlichen BGB-Kenntnissen) nach muss DER HÄNDLER bzw. PAISTE (oder der Vertrieb) das zahlen!
Was kannst du dafür, dass das eingeschickt werden muss?
Wenn das manche Händler machen, dann imho nach dem Motto "Probieren kann man´s ja mal".
Ich hatte jetzt die gleiche Situation (nur mit einer Trommel, die ab Werk bzw. ab Händler eine Macke hatte). Der Händler wollte erst auch nicht so ... letztlich hat er mich dann mit dem "Kundendienst" des Vertriebs kurzgeschaltet und vorher ausgehandelt, dass ich von denen einen portofreien Rücksendeschein bekomme.
Aber hier gibt´s ja auch trommelnde Anwälte, die das bestimmt ganz genau wissen ...