Dann erst mal Gratulation, dass es glimpflich ausging.
Ein Kollege ist gerade mit der musikerversicherung.de im Gespräch (ganz frisch, kann noch nichts dazu sagen).
Da ich schlechte Erfahrungen mit einer Schlagzeugverischerung gemacht habe, lasse ich das bleiben. Schwierig könnte z. B. der Versicherungsgegenstand werden. "Keyboard xy von Fa. z, Wert 2000,-" oder "Gitarre Modell soundso von Fa. Fender" ist einigermaßen eindeutig. Mit meinem Schlagezeugaufkommen hatten sie aber ein Problem. Dass man Trommeln, Becken, Hardware etc. auch einzeln zu- und verkaufen kann (und das häufig), konnten sie nicht in Ihre AGB stopfen. Ich sollte jedes Kleinteil einzeln auflisten und bei An- und Verkauf schriftlich aktualisieren und noch weitere Scherze.
Einmal hatte ich nach Jahren einen kleinen Schaden (Wasserleitungsbruch, zum Glück nur ein Vulkanfibercase wellig geworden). Da sollte ich erst den Vermieter und hilfsweise bzw. am liebsten parallel auch noch den Eigentümer und den Klempner verklagen und erst mal gucken, ob ich es von denen ersetzt bekomme. Dann warfen sie noch ein paar AGB-Klauseln und §§ in den Ring ... war mir zu doof, habe gekündigt.
Ich kann nur empfehlen, sich nicht nur das Werbegeschwätz, sondern auch die AGB restlos durchzulesen und bei den teils unklaren / weichen Formulierungen schriftlich nachzufragen, was genau darunter zu verstehen ist.