Zitat
Original von The Mob
Darf ich als Profimusiker meine Fahrten zum Proberaum absetzen oder nicht?
Darfst du, na klar. Denn das sind Betriebsausgaben. Und Sven hat recht, man müsste die Kosten aufteilen wenn man einerseits Unterricht gibt und andererseits in einer Band spielt.
Fahrten zum Unterricht wären Betriebsausgaben, die gleich in die eigene Einkommensteuererklärung gehören.
Fahrten zur Bandprobe wären Sonderbetriebsausgaben, denn nach der Gewinnermittlung für die Band (anteilige Proberaummiete usw.) kann man noch die Kosten als Sonderbetriebsausgaben abziehen, die nur ein Bandmitglied betreffen und das sind nunmal die eigenen Fahrtkosten und die selbst gekauften Drumsticks.
Ein bisschen schwieriger wird es noch bei der Aufteilung von Kosten. Wenn du dir ein neues Schlagzeug kaufst, dass du sowohl bei den Monotones spielst als auch beim Unterricht einsetzt, müsste man die Kosten auf die verschiedenen Tätigkeiten aufteilen. Proberaummiete genauso, wenn der gleiche Proberaum für Bandproben und für Unterricht genutzt wird. Die Aufteilung wäre nach dem Umfang der Nutzung vorzunehmen, was natürlich in der Praxis kaum nachprüfbar ist.
Hier müsste man sehen, ob man eventuell ein paar mehr Kosten in das Gewerbe (Gewinnanteil an der Personengesellschaft) reindrückt, um (je nach Höhe der Einkünfte) Gewerbesteuer zu sparen, die bei der selbständigen Tätigkeit als Schlagzeuglehrer gar nicht anfällt.
Wozu hast du eigentlich einen Steuerberater? 