Hui, jetzt wird's spannend.
Naja, die DGUV Vorschrift gilt jetzt Mal nicht für den privaten Bereich. (Worunter ich jetzt Mal das Betreiben dieser Box setze, da du kein Gewerbe betreibst).
Da kann jetzt eben der Veranstalter kommen und die vorschreiben, dass deine Box geprüft sein muss. Na gut, wer macht das?. Tust du es dennoch, bist du verantwortlich. Verletzt sich jemand, so ist es wohl eine Frage der (privaten) Haftpflicht. Wage ich mit groben Halbwissen.
Die Prüfung sollte (bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln) generell jährlich, manchmal halbjährlich gemacht werden. Das kann aber nur eine Fachkraft (denn niemand anders darf prüfen) im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung feststellen.
Das besagt der von dir zitierte Satz.