Der Titel lautet "Taschen oder Hihat"? Sag das doch.
Ich bin für Taschen.
Der Titel lautet "Taschen oder Hihat"? Sag das doch.
Ich bin für Taschen.
Es läuft sogar Windows drauf (abwärtskompatibel).
Die Zeiten, in denen man standardmäßig jedem Musiker nur zu Macintosh-Hardware raten konnte, sind natürlich vorbei.
Es soll nach meiner Erinnerung sogar Audiointerfaces geben, die mit Windows besser funktionieren.
Wer aber über 1000 EUR ausgeben will und einfach ohne Komplikationen loslegen will, ist mit einem Macbook halt gut beraten.
Wer sich sehr gut auskennt mit Windows, wird auch damit keine unlösbaren Probleme haben - es ist nur schwierig, irgendjemandem irgendeinen irgendwie konfigurierten Windowsrechner zu empfehlen, ohne ihn zu kennen.
Meinst du von den Komponenten her?
Chip, RAM, Festplatten
Vielleicht magst du dich mit dem Thema etwas beschäftigen, um nicht hinterher wie ein Ski-Anfänger mit Glitzeroutfit zu wirken
Hallo,
na klar sollte ein Oberklasse-Laptop für gut über tausend Euro reichen.
Windows-Rechner sind leider nicht einfach zu kategorisieren, Erfahrungen mit genau diesem Rechner dürfte wohl niemand haben, es geht auch sehr viel billiger (Grafikleistung z.B. ist sehr vernachlässigbar ohne Spieltrieb).
Erfahrungs-Empfehlung: MacBook Pro (muss nicht neu sein, im Vergleich zum Windows-PC äußerst unproblematisch, auch für Windoof-User).
Die Syncronisierung von der Video und Audiospur ist sehr schwer, da sie sich verändert sobald der Film hochgeladen ist.
vielleicht hat mir jemand noch einen Tipp!?
Tut euch doch mal hier zusammen und findet gemeinsam eine Lösung.
Diese 3 werden mir mit grünem Häkchen als vom Browser unter Firefox unterstützt angezeigt. Reicht das womögich nicht?
Dieser Satz taucht auch noch auf: "Zurzeit wird der Standard-Player verwendet".
Darunter ist ein blaues Schaltfeld zum Anklicken, um möglichst auf den Html5-player umzuschalten. Womöglich musst du dazu angemeldet sein und/oder Cookies zulassen.
Die Sync-Probleme haben ja nicht alle HQ-Uploader, da gibt es bestimmt Tricks bei den Video-Einstellungen, mit denen man die "sanfteste" Komprimierung erreicht.
ZitatFür alle Freunde des großen Gesichtskinos
Sehr schön wieder!
Das "Avatar"-Bild bei Youtube sieht aus wie ein CD-Cover. Wenn es dazu mal eine Scheibe gibt, würde ich bitte gern informiert werden.
Um den Creed-Sänger-Exkurs pausieren lassen zu können:
Fakt ist wohl, dass seine scheidungswillige Ehefrau verbreiten lässt, Scott Stapp sei substanz-bedingt nicht in der Lage, für seine (z.T. gemeinsamen) Kinder zu sorgen, dass sein Vermögen eingefroren wurde, und dass er danach in auf Youtube geposteten "Selfie"-Videos einen instabilen inneren und äußeren Eindruck macht.
Ob letzterer von Substanzgebrauch oder lediglich von einer labilen Persönlichkeit in dieser Phase herrührt, kann man als Außenstehender nicht beurteilen, selbstgewählte Isolation ist ja z.B. auch symptomatisch für eine schwere Depression ohne Einfluss von Rauschmitteln.
Völlig mittel- und scheinbar obdachlos zu sein, psychisch sichtlich angegriffen und womöglich dringend medikamentbedürftig, ist gerade in den USA nicht unbedingt die Situation, in der man sich unbeschwert und klaren Kopfes auf Anwaltssuche begibt.
Die Tatsache, dass dort ein "Verschuldensgrad" ausschlaggebend für die Höhe von Unterhalts- und vor allem "Entschädigungs" -Leistungen im Scheidungsfall sein kann, lässt derartige Vorwürfe in einem solchen Maße in einem fragwürdigen Licht erscheinen, dass die aktuelle Ehescheidungsproblematik die Einschätzung der wahren Situation schlichtweg unmöglich macht.
Und was der Creed Sänger vor 2 Tagen (dessen Stimme ich früher göttlich fand) vermutlich "paranoia-nahes" (der Beweis stet freilich noch aus) online postet macht mir auch wenig Hoffnung auf gesündere Lebensführung.
Ist das Video nicht älter ("Deleted Video")?
Es scheint sich um ein mehr oder weniger "schmutziges" Verfahren zur Scheidung von seiner aktuellen Ehefrau zu handeln, bei dem Scott Stapp gerade mehr oder weniger den kürzeren zieht.
Es gibt noch Full Public Statement #2 und #3, die seine hilflosen Versuche dokumentieren, zu realisieren, was da überhaupt gerade passiert.
Ich halte da - auch ganz paranoia-nah - die Möglichkeit einer ganz üblen familienrechtlichen Angriffsstrategie (oder einer Vermischung) für ebenso denkbar wie substanzbedingte Ausfallerscheinungen, die natürlich bei erhobenem Zeigefinger in's Bild passen.
Struktur:
Ein paar klangliche Vorteile hat die hochohmige Version schon, sonst würde es die nicht geben; sie ist aber natürlich für stärkere Signale zu empfehlen.
Ein Vergleichstest mit dem 80er hat mich ganz klar zum 250er greifen lassen, mit Verteiler-Verstärkerchen (der sich ohnehin empfiehlt, wenn man nicht allein spielen will). Für die paar Ocken meiner Meinung nach unschlagbar.
getunt habe ich das Drum mit Sennheiser In-Ear Hörern (die "furzen" nicht bei den Kicks...
Womöglich übertragen die ja die sehr tiefen Frequenzen nur schwach, so dass du die angepasst hast und nun auf anderen Hörern überrepräsentiert sind - das war gemeint.
Der Teufel ist ein offener Kopfhörer, der AKG ein Billigheimer.
Du möchtest einen geschlossenen, gut-klingenden.
Mit welcher Abhöre hast du denn denn Bassbereich "Richtung Deep Purple getrimmt"? Da musst du vielleicht mal an den Einstellungen schrauben, wenn es bei dir mit anderen "furzt".
Das Thema ist hier schon oft behandelt worden.
Zuletzt:
Welche Kopfhörer fürs E-Drumming?
Ihr Nasen! Bei Ikea sind IMMER die Schrauben zu sehen, deswegen stellt man sich den Müll ja auch in den Proberaum oder Keller und nicht in die Wohnung
Heh ...
Hervorragende Sammlung !!
Und sei es ein Irrtum über die Rechtslage, das ist völlig unerheblich
Richtig, der Irrtum über die Rechtslage ist unerheblich, denn der Verkäufer hat nicht nur das Gesetz, sondern auch die erklärenden Ebay-Regeln, die er (wie der Käufer) anerkannt hat, einfach ignoriert. Rechtsfolge des unerheblichen Rechtslage-Irrtums ist die Pflicht zum Schadensersatz.
1 Euro ist für mich in dem Fall kein moralisches haltbares Angebot, sorry, da entsteht ein Riesenungleichgewicht.
Warum gab der Verkäufer denn so ein unmoralisches Angebot ab?
Darüber hinaus hat er sich doch nach anderweitigem Verkauf eben nicht auf einen Irrtum berufen können.
Was die
Juristen, Moralapostel [und] Gutmenschen
- übrigens in jedem Land - verwundert, ist eher, dass so eine triviale Materie zur Revision zugelassen wurde.
Edit:
Bevor beliebte Missverständnisse entstehen:
Es wäre wohl eher verwerflich, in der Hoffnung auf verbreitete Rechtsirrtümer und darauf basierenden Auktions-Beendigungen nun auf jedes ab 1 EUR angebotene Auto zu bieten, um die Irren(den) gezielt abzuzocken. In einem solchen Fall müsste man sich wohl über Sittenwidrigkeit und Treu und Glauben unterhalten.
Ich persönlich würde einem Verkäufer, der sich verzweifelt mit dem Hinweis, dass seine 17-jährige Nichte, die noch nicht mitbieten darf, das Auto unerwartet haben möchte, bei mir meldet, als Höchstbietender bei einem Gebotsstand von 1 EUR im Zweifel keinen Korb geben, sondern der Nichte eine gute Fahrt wünschen.
Die eBay-Regularien sind doch recht eindeutig:
Alles anzeigenBerechtigte Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots
Nur in den folgenden Fällen sind Sie berechtigt, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden:
Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt. Beispiele:
- wesentlicher Fehler bei der Beschreibung des Artikels
- Fehler bei Angabe von Start- oder Mindestpreis
Es ist Ihnen unverschuldet unmöglich, den Artikel dem Käufer zu übereignen. Beispiele:
- Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt
- Artikel wurde gestohlen
- Sie können den Artikel wegen eines rechtlichen Verbots oder eines Rechtsmangels nicht übereignen
Nicht berechtigt sind Sie zum Beispiel in den folgenden Fällen:
- Sie möchten den Artikel anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben oder haben dies bereits getan.
- Sie haben sich zwischenzeitlich gegen einen Verkauf entschieden.
Hinweis: Liegt nach den eBay-Regeln kein berechtigter Grund vor, bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt. Insbesondere, wenn aufgrund Ihres Verschuldens die Unmöglichkeit der Vertragsabwicklung eingetreten ist, besteht die Möglichkeit einer Schadensersatzpflicht.
Schon öfter mussten gescheiterte eBay-Deals für einen Anfängerkurs im Zivilrecht herhalten.
Bei den Irrtumsregeln sind schon die gesetzlichen Regeln zum Vertrauensschadenseratz aufgeweicht. Dass es nicht ganz sauber ist, wenn man nach dem bindenden Anbieten eines Artikels diesen anderweitig verkauft, und sich dann mit einem der oben zitierten berechtigten Gründen herausredet (ohne die Auswahl eines solchen kann man keine Auktion vorzeitig beenden), dürfte aber doch eigentlich jedem einleuchten. Dies war offenbar einer der wenigen Fälle, in denen der Käufer (= der bei Beendigung Höchstbietende) den "doppelten" Verkauf bemerkt und bewiesen hat.
So weit waren wir schon vor 28 Beiträgen gestern morgen.
Dort die bereitgestellten Handschuhe anziehen (sonst gibt's Schimpfe) und die fachkundige Beratung genießen.