Es gibt grundsätzlich immer Rechte am eigenen Bild und Ton. Wenn ihr nichts vereinbart habt (schriftlich), dann dürft ihr es erstmal auch nicht verwenden.
Beziehen sich die Rechte auf Wiederverwendung oder Veränderung? Könnte ein Studio-Gastmusiker, der vor 30 Jahren mit einer Band einen Song eingespielt hat, sagen, ihr dürft die Aufnahme dieses Songs nicht mehr spielen/verwenden - oder wird da halt grundsätzlich von Anfang an immer rechtlich alles bereinigt, dass sowas nicht passieren kann?
Ich find's immer armselig, wenn nach einer Trennung im Amateurbereich solche Geschütze aufgefahren werden. Da i.d.R. diese Produktionen kaum jemals Erträge abwerfen, um die zu streiten sich lohnt, scheint die einzige Motivation dahinter zu sein, den ehemaligen Bandkolleg*innen noch mal so richtig einen mitzugeben.
Jap. Uns wollte auch mal einer nach Ausstieg aus der Band verbieten, unter demselben Namen (am liebsten noch in der verbleibenden Besetzung und mit den einstudierten Cover-Songs) weiterzumachen. Er meinte dann, das könne er ja nicht einfordern, weil der Bandname meine Idee gewesen war.