Da der Proberaum nicht aufgebrochen sondern durch einen Schlüssel geöffnet wurde, dürfte keine Versicherung der Welt nur einen einzigen Cent zahlen...
Diebstahl bleibt Diebstahl, egal, wie das Schloß geöffnet wurde (es gibt auch andere Mittel und Wege als die Türe aufzubrechen), wichtig ist nur, daß einem selbst kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird (z.B. vergessen, abzuschließen.) Natürlich wird eine Versicherung immer versuchen, sich rauszureden.
Ach ja, kleiner Tip noch: Auch mal in's französiche Ebay schauen, ist ja nicht so weit bis zur Grenze.