Hmja, wobei die Werbetreibenden in dem Fall ja die vermeintlichen Urheberrechtsverletzer sind und die Tochter des Übersetzers des Geburtstagslieds die Abmahnungen verschickt hat aufgrund der Verwendung der Worte "Zum Geburtstag" (und wohl zurecht vom Gericht in die Schranken gewiesen wurde).
Na in dem Fall habe ich wohl etwas falsch interpretiert. Ich muss zugeben dass mir der Text streckenweise etwas Mühe bereitete. An meiner obigen Aussage halte ich trotzdem fest, auch wenn es in diesem Fall nicht zutreffen sollte.
Geht man wirklich in dem Glauben vor Gericht, damit durchzukommen? Das ist doch völlig absurd.