Dümmliche Polemik ist häufig nicht zielführend. Vermutlich wird sich Dein Lied erst gar nicht in dieser besagten Liste befinden...
und damit wären wir dann am Thema vorbei, zumindest was meinen Ansatz hier anging.
Nochmal: Es existiert also eine recht umfangreiche Liste von Musikstücken, aus der exakt hervorgeht, wie die jeweilige Handhabung eines von einem Nutzer hochgeladenen Videos mit dem entsprechenden Titel grundsätzlich funktionieren wird.
So wie ich die letzten Beiträge verstanden habe, hast du PBU nicht oder missverstanden. Es gibt drei Parteien: Youtube, Jimi Hendrix (um bei deinem Beispiel zu sein)
und Swissdrummer, der Hey Joe covert. Während nun die Rechtslage zwischen YT und Jimi sehr klar ist, ist dies zwischen Jimi und Swissdrummer gar nicht der Fall.
YT sagt Swissdrummer auf keine Weise, ob er Hey Joe covern darf, und was geschieht, wenn nicht, und er es trotzdem tut. Jimi hat (theoretisch) alle Möglichkeiten (um
Jürgen zu zitieren), gegen Swissdrummer und sein Cover vorzugehen, wenn er das denn will. YT ist hier nur der zur-Verfügung-stellende Dritte.
Folglich ist auch die von dir beschriebene Liste für Swissdrummer nicht erheblich, verbindlich oder sonstwie entscheidend, denn es steht nicht drauf, wie Jimi reagieren
wird, wenn Swissdrummer sein Hey-Joe-Drum-Cover rauflädt.
So habe ich PBU und Jürgen verstanden. Korrigiert mich, wenn ich mich irre.