Ich habe aber noch nie von einem Fall gehört
Hallo,
ich laufe nun seit fast 20 Jahren bei "Rot" über die Fußgängerampel und es hat immer noch keinen Fall gegeben.
Damals im Dorf war das noch anders, aber hier in der Stadt ...
Es hat auch mal ein Autofahrer erzählt, man gelte als Verkehrshindernis, wenn man hier mit weniger als 70 Sachen herumkriechen würde.
Irgendwer hat auch mal was von Mundraub erzählt und dann gibt es ja noch die Spezialisten, welche der Meinung sind, dass Beleidigungen standrechtlich mit körperverletzender Selbstjustiz zu behandeln sind.
Das Beste war ein Herr, der schon ein paar Vorstrafen wegen Betruges kassiert hatte und nunmehr erneut wegen solch einem Delikt vor dem Strafrichter stand (saß). Mit weiten Augen und einem Blick, der Herzen erweichen lässt und sicherlich nicht lügen kann, sagte er wortwörtlich (nachdem der Richter an eine Haftstrafe dachte): "Aber Herr Richter, das war doch kein Betrug!"
Tja. Da kann der Profi noch was lernen.
Grüße
Jürgen
PS
Definitiv sind Uhreberechtsverletzungen vollkommen straffrei, denn der Uhreber muss ja froh sein, dass sich jemand überhaupt mit seinem Auswurf abgibt. Dafür sollte er eigentlich den Fanboy, der sich stundenlang abmüht, die Scheiße zu kopieren oder aufzuschreiben oder sonstwie auf Papier oder Platte zu bringen, unendlich dankbar sein. Vor allem dann, wenn das mühevoll mit Herzblut und persönlichen Fehlern gestaltete Werk dann auch noch der Welt zur Verfügung gestellt wird. Damit spart man sich ja schließlich den Verlag, den Druck und den ganzen Scheiß und es braucht auch niemand mehr lesen zu lernen.
Musiker sollten dafür bezahlen, wenn sie auftreten wollen, Komponisten dafür, dass ihre Musik gespielt wird. So ist die Welt in Ordnung.