Hallo,
nochmal: ich habe eine private Meinung.
Beruf ist etwas anderes. Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, Nebenklägervertreter sind allesamt Juristen, behaupten allerdings in der beruflichen Praxis merkwürdigerweise oftmals verschiedene, gar konträre Dinge. Dennoch besitzen sie allesamt die Befähigung zum Richteramt. Vielleicht sollte der Laie mal darüber nachdenken, wie das kommt.
Ansonsten darfst Du, lieber drumdidi, mich gerne bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzeigen. Offensichtlich ist es Dir ja sehr wichtig, dass Herr J. nicht befleckt wird.
Meine Ausführungen, in denen häufiger das Wort mit dem "f" zitiert wurde, hast Du nichtbeim Nachlesen offenbar verstanden. Dort steht etwas ganz anderes als die von Dir geschilderte Behauptung.
"In dubio pro reo" setzt ein gerichtliches Verfahren und einen Angeklagten voraus. Abgesehen von der praktischen Bedeutung, die weit geringer ist, als in der Laiensphäre, ist das das übliche Totschlagargument, um Meinungen in Diskussionen zu unterdrücken. Ich bin in der glücklichen Lage, mich von diesen Begriffen nicht beeindrucken lassen zu müssen, weil ich deren Bedeutung kenne. Für den Laien: in einer alten Sendung des "Verkehrsgericht" (ZDF) hatte mal ein Referendar dem Angeklagten telefonisch beraten und auf diesen Rechtsgrundsatz hingewiesen. Der Angeklagte wurde in der Verhandlung mit einer süffisanten Bemerkung des Vorsitzenden verurteilt. "Verkehrsgericht" war wahrscheinlich die erste und bislang realistischste Gerichtssendereihe im deutschen Fernsehen. Ist aber lange her.
Grüße
Jürgen
Edith schreibt kursiv